Mit abgelaufenem Impfstoff geimpft!!

  • Ich seh es auch so, Fehler können mal passieren (sollten natürlich beim Tierarzt nicht), aber dann so dreist mehrfach lügen, geht einfach garnicht.

    Hast du völlig zurecht weitere Schritte eingeleitet.

  • Finde ich auch, dass du das richtige tust bzw getan hast. Zudem können Fehler zwar mal passieren, aber dann sollten sie auch dazu stehen und es einfach zugeben. Natürlich ist es für die Praxis ein gravierender Fehler. Sowas darf eigentlich nicht passieren.

  • Das ist ja ganz schön heftig.
    Über Fehler kann man reden, auch wenn sie noch so ärgerlich sind.
    Aber einen für dumm verkaufen wollen und den Fehler nicht zugeben, dass ist wirklich armselig.
    Bin mal gespannt, wie sie sich jetzt wieder versuchen rauszureden.

  • Bor wie heftig ist das enn?

    Genauso hab ich mir das aber auch gedacht, mein Mann ist in der chemischen Pharmazie (Entwicklung) und meinte bei so nem Zeitraum können sie einfach keine Auskunft geben.

    Das ist da so verlogen gewesen, und gleich dreimal (Impfstoff benutzen, wegen des Klebers lügen und wegen der falschen Auskunft).

    Guck bitte, damit Du wenigstens etwas entschädigt wirst, das Schmerzensged bei rausspringt für das Hundekonto :gut:

    LG

  • Naja ich nehme mal nicht an, dass die den Impfstoff mit Absicht benutzt haben, sondern das übersehen haben. Aber da muss man eben drauf achten und das Datum steht ja auch nicht gerade klein auf der Impfung drauf.

  • Die haben doch den Titertest abgelehnt mit der Begründung der Hersteller hätte gesagt alles ok, oder?

    Wofür genau da jetzt Schmerzensgeld rausspringen soll weiß ich nicht :roll: aber ich finde schon das derjenige der den Fehler macht für die FÜR DEN HUND bestmöglichen Lösung verantwortlich ist! Und wir reden hier von 30 Tacken und nicht 300..!

  • Zitat

    Bor wie heftig ist das enn?

    Genauso hab ich mir das aber auch gedacht, mein Mann ist in der chemischen Pharmazie (Entwicklung) und meinte bei so nem Zeitraum können sie einfach keine Auskunft geben.

    Das ist da so verlogen gewesen, und gleich dreimal (Impfstoff benutzen, wegen des Klebers lügen und wegen der falschen Auskunft).

    Guck bitte, damit Du wenigstens etwas entschädigt wirst, das Schmerzensged bei rausspringt für das Hundekonto :gut:

    LG

    Gibbet nicht weil keine Sachbeschädigung vorliegt aber das nur mal BtW :D

  • also ich hab doch niemanden in nem Prozess sitzen sehen deswegen :ops: :headbash:

    Bei so ner Uneinsichtigkeit und ich meine das bewußte Lügen, nicht das der Stoff abgelaufen war, dann kann man doch sehen ob da nicht nen Fuffi Rabatt auf die nächste Rechnung kommt- die Titerbestimmung würd ich mir aber auf jeden Fall zahlen lassen.

    LG und ih bin kein keifender Kampfzwerg :lachtot:

  • Zitat

    Und WARUM habt ihr das ganz bewusst gemacht?? :???:

    Na - der Impfstoff wäre sonst weggeworfen worden - und das wäre doch zu schade gewesen oder? :hust:


    Ganz einfach - ich wollte, dass mein Hund diese spezielle Impfung bzw. diesen speziellen Impfstoff bekommt - DESHALB.


    Wenn ein Medikament bzw. ein Impfstoff ..... mal zugelassen ist, bedeutet das nicht, dass die Zulassung ewig gilt. Die gilt für eine bestimmte Zeit - danach muss man die Zulassung erneuern, wenn man den Impfstoff weiter verkaufen will.
    Wenn also eine Zulassung im Februar 2012 ausläuft und der Hersteller die Zulassung nicht erneuert, dann erhält der Impfstoff das Verfallsdatum Februar 2012 - selbst wenn er im Januar 2012 erst hergestellt worden ist und früher das Verfallsdatum 2 Jahre später angegeben war.
    Deswegen ist der Impfstoff nicht schlecht oder unwirksam - er ist nur offiziell nicht mehr zugelassen.

    Und da die erneute Zulassung nicht gerade billig ist, schauen die Firmen schon, ob sich ein Medikament oder ein Impfstoff gelohnt hat, und sie eine Verlängerung der Zulassung beantragen.

    Je nachdem, wann die betreffende Firma die Zulassung beantragt und wie lange es dauert, die Genehmigung zu erhalten, kann es ggf. durchaus sein, dass da Chargen darunter sind, die ein geringeres Haltbarkeitsdatum angegeben haben - deshalb sind die Impfstoffe noch lange nicht unwirksam.

  • und wer kann nun sagen, dass das in dem vorliegendem Fall auch so war ?

    Als Verbraucher kennt man diese Vorgehensweise nicht, und wäre es in Woelfchens Fall so gewesen, hätte sich doch sicher der Hersteller dazu geäussert, als sie wegen dem Fall dort anrief.

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