Ich habe sowas auch machen lassen. Darin stand, dass in der Zeit, in der wir dort gewohnt haben, keine Beschwerden über die Hundehaltung auftraten und keine durch den Hund verursachte Schäden bekannt sind bzw. nach der Wohnungsabnahme keine Beanstandungen wegen der Hundehaltung vorhanden waren.
Dazu hab ich immer geschrieben, dass wir eine Hundehalter Haftpflichtversicherung haben, die bis zur Summe X auch Schäden in Wohnungen abdeckt.