Was passiert mit ``fehlerhaften`` Hunden?

  • Zitat

    Huhu,


    mein Shiba-Inu hat einen Farbfehler. Meine Hundepuppe habe ich zum normalen Welpenpreis bekommen. Es gibt keinen Hinweis in den Papieren, dass dieser Hund nicht zuchttauglich ist. Wenn ich sie jemals einem Zuchrichter vorstellen würde, bekäme sie ein "nicht genügend" und ist somit nicht zuchttauglich.



    so kenn ich das von den border collies auch!


    in der wurfabnahme werden die einhoder erwähnt und andere "körperliche mängel" (knickrute oä)
    zanhfehler kann man im abgabealter noch garnicht feststellen (also außer extremer fehlbiss!)




    Zitat

    woher weiß ein Welpenkäufer das es sich um ein...ich nenn es mal...mängelexemplar.....handelt? muss der züchter darauf hinweisen wenn es sich nur um einen farbfehler handelt? Muss er immer daraufhinweisen egal was schief ist?


    wir reden da ganz offen mit den welpenkäufern, egal wo was nicht passt!

  • Zitat

    muss der züchter darauf hinweisen wenn es sich nur um einen farbfehler handelt? Muss er immer daraufhinweisen egal was schief ist?


    Es ist ein normaler Kaufvertrag, da gibt es eine Gewährleistungspflicht, wenn der Züchter absichtlich oder fahrlässig den Käufer über einen bekannten Mangel im Unklaren gelassen hat, bestehen dieselben Rechte, als wenn du eine Mängelrüge bei einer anderen "Ware" hast. Müsste man nachweisen...


    Viele "Mängel" sind aber erst im Nachhinein erkennbar. Unsere Hündin hat z.B. nicht die vom Verein vorgeschriebene Mindesthöhe. Wir haltens nicht für einen Mangel, aber wenn wir züchten wollten, wärs "ärgerlich". Drum haben wir im Vertrag einen Passus wie "übernommen wie gesehen....zur Zucht notwendige Eigenschaften können nicht gewährleistet werden..." (Ich müsste den Vertrag raussuchen, der Wortlaut ist anders, aber uns hats ja auch gar nicht interessiert). Nachträgliche Mängel, von denen der Züchter nichts hat wissen können, sind Risiko des Käufers.


    Es gibt aber auch "Kulanz" auf freiwilliger Basis. Schließlich hat ein ordentlicher Züchter auch einen Ruf zu verlieren und ein Hund ist keine "normale Ware", sondern beide Seiten sollten am Lebewesen hängen...Wir kennen einen HH, der seinen jungen Hund nach 1 Jahr zurückgegeben hat, weil er einen Herzfehler hatte, und vom Züchter einen neuen Welpen kriegte!!!... Menschen sind halt verschieden.


    Elise

  • Bei meiner Hündin ist es so, daß sie die korrekten Welpenzähne gegen einen minimalen Vorbiss, bei dem zusätzlich ein Zahn falsch steht, gewechselt hat. Das steht in der Wurfabnahme natürlich nicht drin, es ist aber zusammen mit dem Zuchtausschluss im Kaufvertrag bei Abgabe im Alter von 6 Monaten vermerkt.
    LG von Julie

  • hm okay...aber ich meine halt auch:


    sagt ein ordnetlicher züchter: pass auf der da is der mit dem fehler der kostet nur xxxx und die anderen kosten yyy?


    oder kann man da quasi "handeln " mit dem züchter nachdem man diesen bericht gelesen hat oder wie?


    Ich will jetzt kein "Mängelexepmplar kaufen nur weils bei einigen günstiger ist, mich interessiert das halt nur ^^"

  • Natürlich weißt ein seriöser Züchter darauf hin, wenn ein Welpe Mängel hat und nennt dementsprechend einen Preis! In der Regel weiß ich ja woher, wie viel ein Wunschhund meiner Rasse kostet und erfahre das nicht erst, wenn ich den Hund abhole... Bei den Vorgesprächen wird ja auch geklärt, was ich mit dem Hund machen will und das wird der Züchter bei der Welpenvergabe dann auch berücksichtigen.


    Verhandeln würde ich als Züchter aber nicht. Meine Welpenkäufer sollten mir da schon vertrauen, dass ich sie nicht über den Tisch ziehe. In der Regel hat man ja zu seinem Züchter schon über einen längeren Zeitraum Kontakt und lernt sich kennen. Im Übrigen weiß ich auch nicht, wie du als Laie, der nicht weiß, wie schwer der Fehler wiegt, da verhandeln willst...


    Ansonsten: Es gibt ja nicht umsonst Rassestandards und die sollte auch ein Welpenkäufer kennen...


    LG Eva

  • Ein guter Züchter weist auf "Mängel" hin, sofern sie zum Zeitpunkt der Abgabe bereits zu sehen sind.
    Eine Garantie, dass man einen zuchttauglichen Hund kauft, gibt es nie und das fällt auch nicht unter die Gewährleistung. Unter Gewährleistung fällt nur das, was der Züchter bewußt verschwiegen hat oder durch Fahrlässigkeit herbeigeführt hat (z.B. durch mangelhafte Voruntersuchungen der Elterntiere oder gar durch gefälschte Untersuchungsunterlagen).
    Kannst oft genug beim Züchter auch nen Junghund bekommen mit der Begründung:
    Wollten wir eigentlich als Nachzucht zum weiterzüchten behalten aber dann haben sich Fehler rausgestellt die eine Zuchtzulassung verhindern.


    Und logischerweise handelt es sich dann um Fehler die im Welpenalter noch nicht sichtbar waren, sonst hätte man ihn nicht behalten sondern gleich vermittelt.


    Welpen mit Fehlern können günstiger sein, müssen es aber nicht. Der Hund an sich ist ja nicht weniger Wert und hat nicht weniger Zeit und Geld gekostet als die anderen.


    Bei Rassekatzen ist es z.B. so, dass alle Kitten einen festen Preis haben, willst du aber später selber mit dem gekauften Kätzchen züchten, wird es teuer (und zwar schnell mal doppelt so teuer!).
    Da wird also ein Tier welches nicht in die Zucht gehen soll/kann nicht billiger, sondern ein Kätzchen welches zur Zucht genommen werden soll wird teurer.

  • Normalerweise ist der Züchter verpflichtet (egal ob gut oder nicht gut), auf Mängel, die den "Gebrauch" einschränken, hinzuweisen. Verschweigt er sie wissentlich, ist dies (versuchter) Betrug.



    Desweiteren kommt es auch darauf an, als was der Hund gekauft wird. Steht im Kaufvertrag Zuchthund ist es eine andere Sache als wenn der Züchter explizit einen Familienhund verkauft. Viele Züchter machen hier mittlerweile unterschiede.


    Hat der Hund z.B. eine Fehlfarbe, die die Gesundheit nicht beeinträchtigt (also nicht Double Merle oder dergleichen) und weisst den Käufer eines Familienhundes nicht darauf hin, kann man ihm nichts.
    Ist der Hund dagegen bereits im Abgabealter eindeutig Einhoder gewesen, schon, denn hier ist der spätere "Gebrauch" eingeschränkt.




    Aber meist ist es doch wie schon erwähnt so, dass gerade Hunde mit Fehlfarben, Ohrenfehlstellungen etc besonders gut weggehen. Zumindest bei Leuten die einen reinen Familienhund suchen.


    Langstockhaarwelpen waren bis zu diesem Jahr beim DSH ja zum Beispiel von der Zucht ausgeschlossen - aber gerade diese, gingen oftmals besser weg als ihre stockhaarigen Geschwister. Wenn jemand gerade soeinen Hund sucht, erschließt sich mir aber auch nicht wirklich, warum man diesen günstiger abgeben sollte. Weder als Dienst- , Sport oder Familienhund haben sie Einschränkungen, einzig für die Zucht waren sie gesperrt.

  • Ich habe damals meinen Hund mit 3 Wochen ausgesucht. Wir haben ihn bis zur Abgabe 1 bis 2 mal die Woche besucht. Als wir ihn abgeholt haben sagte uns die Züchterin, dass er einen leichten Vorbiss hat und wir vom Vertrag zurücktreten könnten evtl. einen Bruder mitnehmen könnten. Das kam für uns natürlich nicht in Frage, das war mein Hund. Uns wurde dann ein Betrag von 50,- Euro nachgelassen. Ich hätte ihn aber auch zum vollen Preis genommen :herzen1: .
    LG
    hapdog


    P.S. Er hat VDH Papiere

  • Zitat

    also ich kenne wen der weiße boxer direkt entsorgt hat :/


    Dann war derjenige ja ganz schön blöd :lachtot:


    Die sind anerkannt (nur nicht bei der Zucht) und kosten fast soviel wie ein normaler Welpe,

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