Abgehauen ohne Tiere

  • Am Wochenende hatte ich Kontakt zu einer Frau, deren Freund sie im November verlassen hat. Seitdem hat sie zu ihm keinen Kontakt mehr.


    Der Typ hat sie unter anderem mit allerlei Haustieren sitzenlassen. Es existiert ein Vertrag über Untermiete, kündbar von beiden Seiten. Die Frau ist Frau ist Mieterin Wohnung, er war Untermieter. Die meisten Käfige stehen in seinem Zimmer, Miete hat er für Dezember nicht gezahlt. Die Kündigungsfristen kenne ich nicht.


    Was kann sie machen?


    Sie würde gern alle Tiere abgeben, da sie unter der Woche nicht in der Stadt ist. Das Tierheim will Aufnahmegebühren haben, die sie nicht zahlen will. Für einige wertvollere Tiere hätte sie einen Käufer, doch darf sie sie verkaufen?


    Ich konnte ihr auch nichts Konkretes raten, am besten wäre wohl der Gang zu einem Anwalt, aber ihr fehlt es an Geld. Ich bot ihr an, hier zu fragen. Vielleicht kennt sich jemand aus?


    Wäre ich in ihrer Position, würde ich versuchen, den Typen nachweisbar zu kontaktieren, z.B. mehrmals auf seinem Handy versuchen anzurufen und meine ausgehenden Anrufe aufschlüsseln lassen, außerdem E-Mails und SMS schreiben und archivieren, in denen ich ankündige, seine Tiere abzugeben, eben auch, um die Kosten für deren Haltung wieder reinzukriegen, wenn er sie bis zum xx.xx nicht abholt. Zur Zeit bezahlt sie jemanden dafür, dass er unter der Woche nach den Tieren sieht.
    Über Freunde ist anscheinend nichts rauszukriegen.


    Weiß jemand, welche Möglihkeiten sie hat?

    • Neu

    Hi


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    • Wenn sie kein Geld hat, sollte sie zum nächsten Amtsgericht gehen und Beratungshilfe beantragen. Damit kann sie dann einen Anwalt beauftragen und gegen den Untermieter vorgehen. Alles andere ist hoch riskant.

    • Grüzi,
      ich kenne nur die Fälle - Pferdebesitzer stellt seinen Zossen im Stall ein, zahlt eine MM und läßt sich dann nie wieder sehen und zahlt nicht. Da hat der Stallbesitzer sehr schlechte Karten.


      Verkaufen darf Sie die Tiere nicht, das ist mal klar, sie sind nicht ihr Eigentum. Taucht der Fredl wieder auf, kann er die Herausgabe der Tiere von ihr fordern. Wat dann, wenn sie verkauft sind?


      Ich würde wie du jede Kontaktmöglichkeit ausschöpfen; vielleicht ist er ja schon woanders untergekrochen und dort gemeldet, das sagt ihr das Einwohnermeldeamt. Per Mail/SMS würde ich ihm eine baldige Frist setzen, und mitteilen dass die Tiere nach Ablauf dieser Frist ins TH geschafft werden. Die Aufnahmegebühr wird sie dann erst mal übernehmen müssen, aber was ist die Alternative, die Viecher weiter durchfüttern? Wobei ich den Fall erstmal dem TH schildern würde, wer weiß ob die die Tiere so einfach aufnehmen; sie könnten sie ja nicht weitervermitteln. Jedenfalls hat sie einen Anspruch darauf, alle Kosten die ihr durch die Tiere entstehen von ihm zurückerstattet zu bekommen, also alle Belege schön sammeln. Aber ich ahne mal, dass das hier alles nicht so ganz einfach ist. Sowas ist immer eine mistige Situation. Vielleicht weiß der Amtsveterinär Rat, wenn sie angibt, mit der Pflege der Tiere völlig überfordert zu sein? Von wie vielen Tieren reden wir denn hier?


      Gruß!

    • Ich würde auch sagen der Amts.Vet.ist zuständig. Wer versorgt denn die Tiere ?


      Oder hat sie mit ihm zusammen gelebt, dann sieht die Sache nämlich wieder anders aus :???:

    • Amtsbeihililfe ist gut, das werde ich ihr schreiben.

      Zitat

      Wegen den Tieren: Das sind doch (nachweislich?) seine, oder? Sie kann die doch dann gar nicht abgeben...


      Wahrscheinlich nicht.
      Nur fressen sie ihr die Haare vom Kopf, behalten kann sie sie also auch nicht.


      Zitat

      Verkaufen darf Sie die Tiere nicht, das ist mal klar, sie sind nicht ihr Eigentum. Taucht der Fredl wieder auf, kann er die Herausgabe der Tiere von ihr fordern. Wat dann, wenn sie verkauft sind?


      Damit rechnet sie fest. Dass er wieder auftaucht, und sei es in einem halben Jahr.
      Dem Tierheim hat sie die Lage geschildert, die bestehen auf Aufnahmegebühren und das Geld dafür, es wären mehrere hundert Euro, kann oder will sie nicht aufbringen.
      Sie sammelt jetzt Quittungen für Futter und hat sich notiert, was sie dem Tierbetreuer an Benzingeld gibt, aber so kann es natürlich nicht weitergehen. Auch weil sie nicht glaubt, dass ihr Ex ihr einen Cent davon wiedergeben wird.


      Zitat

      Von wie vielen Tieren reden wir denn hier?

      Von etlichen. Sie hat jetzt Fische, Schlangen, Futtertiere, Gottesanbeterinnen, viele Terrarien, einen Zebrafink, eine unsaubere Wohnungskatze, eigentlich noch eine Katze, die aber Freigänger ist und die nicht mehr kommt, weil sie unter der Woche niemand mehr reingelassen hat ...
      Überfordert wäre sie ohne den Reptilienfreund sicher.
      Aber vielleicht kann der Amtsveterinär doch etwas erreichen.

    • Zitat

      Ich würde auch sagen der Amts.Vet.ist zuständig. Wer versorgt denn die Tiere ?


      Oder hat sie mit ihm zusammen gelebt, dann sieht die Sache nämlich wieder anders aus :???:


      Zusammngelebt haben sie, zunächst in einer WG, dann als Paar. Die Tiere sind zum Teil mit eingezogen, den Rest hat er sich nach und nach angeschafft. Zu vielen hat er Quittungen, alle ordentlich abgeheftet, die hat sie kopiert. Daraus geht zumindest für die meisten Tiere hervor, dass es seine sind.

    • Zitat


      Wahrscheinlich nicht.
      Nur fressen sie ihr die Haare vom Kopf, behalten kann sie sie also auch nicht.


      Das ist klar, ich würd auch nicht die Tiere von jemandem behalten, wenns nicht ausgemacht war.
      Angenommen, er wär einfach nur ein Nachbar, dann würd ich den Tierschutz verständigen, dass er seine Tiere allein zurück gelassen hat, und fertig. Sollte es nicht beim Untermeiter genauso funktionieren?

    • Ich hatte es überlesen, wenn die ein eheähnliches Verhältnis hatten, wird der Amts.Vet. nichts machen.

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