Abgehauen ohne Tiere

  • Inwiefern meinst du, sähe die Sache anders aus, Bentley?


    Er war ja wohl der Untermieter, (wobei das Untermietverhältnis und das Miete zahlen oder nicht unabhängig ist von den untergestellten Tieren) aber das hat nichts mit den Eigentumsverhältnissen an den Tieren zu tun.


    Auch mein Hund ist meins und nicht mein Mann seins :D , ich steh nämlich im Kaufvertrag (und wenn der Hund Quatsch macht, ist es sowieso mein Hund. "Dein Hund hat gekotzt."). Unsere Autos sind auf mich angemeldet, doch sind es seine, er steht im Kaufvertrag. Ich dürfte die Autos nicht bei Nacht und Nebel verkaufen und er nicht den Hu...


    Es wird komplizierter, wenn die beiden "zusammen" waren, da stimme ich zu, weil dann noch allerlei menschliches dazu kommt, aber kompliziert dürfte es so auch schon sein. Wenn die Biester jetzt zB die Wohnung zerlegen würden, wäre sie dem Vermieter gegenüber schadenersatzpflichtig (als eine Art "Tierhüter"). Böse Falle...

  • Zitat

    Ich hatte es überlesen, wenn die ein eheähnliches Verhältnis hatten, wird der Amts.Vet. nichts machen.


    Ach Sh*t.
    Ich schreib's ihr trotzdem, mit dem Vermerk.

  • Hallo,


    na das ist ja mal ein klasse Typ :nein:


    Wenn er zur Untermiete bei ihr wohnte, nun aber nicht mehr zahlt, kann sie doch den Mietvertrag kündigen und ihn offiziell dazu auffordern, den von ihm angemieteten Bereich zu räumen.


    Ich weiß nicht, ob man das als Privatperson so durchsetzen kann, wie eine große Wohnungsbaugesellschaft aber die nächsten Schritte wären dann ja ein Inkassobüro und letzendlich die Zwangsräumung, womit die Tiere, soweit ich das beurteilen würde, in die Hände des Vet.-Amtes übergehen würden.


    So habe ich es zumindest bei einer großen Wohnungsbaugesellschaft erlebt.


    Ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, dass er die Tiere nach mehreren Monaten zurückfordern kann.
    Das wäre ja, als würde ich meinen Hund an einer Laterne festbinden, nach einem halben Jahr zurückkommen und erwarten, dass er sich immer noch dort befindet :???:


    Verwunderte Grüße

  • Zitat

    Das ist klar, ich würd auch nicht die Tiere von jemandem behalten, wenns nicht ausgemacht war.
    Angenommen, er wär einfach nur ein Nachbar, dann würd ich den Tierschutz verständigen, dass er seine Tiere allein zurück gelassen hat, und fertig. Sollte es nicht beim Untermeiter genauso funktionieren?


    Womöglich steht dem tatsächlich entgegen, dass sie einige Monate zusammen waren.

  • Zitat


    Womöglich steht dem tatsächlich entgegen, dass sie einige Monate zusammen waren.


    Naja, in Anbetracht der blöden Situation...muss ich denen das denn sagen, wenn ich nicht danach gefragt werde?
    Ich würd mich aber erst am Amtstag bei Gericht erkundigen.

  • Zitat

    Ich hatte es überlesen, wenn die ein eheähnliches Verhältnis hatten, wird der Amts.Vet. nichts machen.


    Das muss die Frau doch dem Amtsveterinär nicht auf die Nase binden... und warum muß der da nichts machen? Wenn bei mir einer so komisches Viehzeug unterstellen würde, ich wüßte noch nicht mal wie ich die Füttern sollte, geschweige denn, wie man sowas überhaupt hält und saubermacht, was weiß denn ich.


    Gefahr im Verzug, würd ich mal sagen, hilfe, ich weiß nicht mehr weiter, die Schlangen und Fische verhungern...


    Liquid_Sky: Doch doch, er ist Eigentümer und könnte angeben, er hätte ihr die Tiere zur Verwahrung überlassen. Da geht leider nicht das Eigentum an den Tieren an sie über, demzufolge könnte er selbst nach Monaten die Herausgabe verlangen. Wenn du deinen Hund an der Laterne festbindest, um zum Bäcker reinzugehen, und jemand nimmt ihn mit und du findest ihn nach Monaten, ist es immer noch dein Hund und du bekommst ihn zurück.


    Das mit dem Tierschutz verständigen ist auch eine gute Idee. Das und ob die mal zusammen waren ist m.W. völlig wurscht, es sind doch trotzdem nicht ihre Tiere und sie wollte sie nicht haben, v.a. nicht in ihrer Wohnung, oder irre ich mich da, und einige davon gehören ihr?

  • Zitat


    Liquid_Sky: Doch doch, er ist Eigentümer und könnte angeben, er hätte ihr die Tiere zur Verwahrung überlassen. Da geht leider nicht das Eigentum an den Tieren an sie über, demzufolge könnte er selbst nach Monaten die Herausgabe verlangen. Wenn du deinen Hund an der Laterne festbindest, um zum Bäcker reinzugehen, und jemand nimmt ihn mit und du findest ihn nach Monaten, ist es immer noch dein Hund und du bekommst ihn zurück.


    Aber muss sie denn der Verwahrung nicht zustimmen?
    Es kann doch nicht sein, dass mein fiktiver WG-Mitbewohner mir sein Meerschweinchen aufdrückt, ein Jahr nach woauchimmer abhaut und erwartet, dass es noch da ist, wenn er wieder kommt, oder? :???:

  • Also, da es nicht ihre Tiere sind, kann sie sie nicht verkaufen oder an andere Leute vergeben. Da es aber nicht ihre Tiere sind, ist sie nicht dazu verpflichtet sich um sie zu kümmern. So. Mit dieser Argumentation würd ich noch mal beim Tierheim anrufen, und sagen, entweder ihr holt die jetzt zwecks Tierschutz ab, oder ich bringe sie tröpfchenweise bei der Abdeckerei vorbei wenn sie verhungert sind, da ich sie nicht füttern kann, nicht füttern will, denn das sind die Tiere eines Mieters der AWOL gegangen ist. Eventuell noch mit nem ganz undezenten Hinweis auf das örtliche Pressewesen, die bestimmt sehr gern darüber berichten würden, dass das Tierheim an Tierschutz scheinbar nicht so groß interessiert ist...
    Untermiete hin oder her, auch ein Hauseigentümer muss sich nicht um eventuelle Haustiere von Mietnomaden kümmern. Eventuell auch bei der Polizei anrufen, dass die aus Tierschutzgründen was unternehmen sollen.
    Ist nicht die feine englische Art, aber irgendwo hats auch ne Grenze.


    Gruß
    Micha


  • Die auf dem Amt sind ja auch nicht blöd. Wenn geschrieben wird, die Tiere stehen z.T. in seinem Zimmer, stehen doch auch welche in ihrer Wohnung, also war sie doch damit einverstanden :???:
    Es wird schwer sein dem Amts.Vet klar zu machen, daß er NUR der Untermieter war.


    Sie wird sich wohl mit dem Mann auseinander setzen müssen, das der seine Tiere abholt. Blöde Situation, denn verkaufen kann sie sie auch nicht so ohne weiteres.

  • Zitat

    Aber muss sie denn der Verwahrung nicht zustimmen?
    Es kann doch nicht sein, dass mein fiktiver WG-Mitbewohner mir sein Meerschweinchen aufdrückt


    Nein, kann er nicht. Und behaupten kann er viel, das muss er erst mal belegen, denn ich kann genau das Gegenteil behaupten, und dann?


    Darum halt auch Tierheim: Verkaufen darf sie die Tiere nicht, aber ans Tierheim geben darf sie immer, und zwar auf Kosten des Besitzers.

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