Hund-Hundewiese-angeleinter Hund
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Hat der Mann ihn wirlich getreten oder hat er das nur versucht?? Wenn er den Hund getreten hat, dann würde ich ihn auch anzeigen.
Kennst du den Pitbull-Halter? Vielleicht kannst du mal mit dem sprechen. Vielleicht fand er die Situation gar nicht so schlimm und steht auf deiner Seite.
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Könnte es vielleicht möglich gewesen sein, daß die beiden Männer zusammen gehören?? Vielleicht Halter und Bekannter????
Und woher hat dieser Mann deine Anschrift??? Woher kommt die Anzeige ??
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Zitat
Der erste Zwischenfall wurde geahndet - die HHin wird jetzt erneut vorführen und dann sehen wir weiter, aber auch wenn ich Angst habe, dass mein Hund angegriffen wird, berechtigt es mich nicht einen Hund - der nicht angriff - tätlich zu bedrängen
sicher ist das keine gute lösung - aus unserer sicht - aber ich denke, der dobi wurde nicht angegriffen, weil die halter angst vor ihm hatten, sondern weil sie schlimmeres verhindern wollten.
und ehrlich, wenn ich merke, dass ein halter nicht reagiert und ich weiß, dass mein hund nicht gut auf fremde hunde zu sprechen ist, ich dann auflagen bekomme - oder schlimmeres - dann sorge ich dafür, dass der hund nicht an meinen hund kommt.
versetzt euch mal in den halters des listenhundes. von der seite sieht die sache nämlich ganz anders aus. er hat seinen hund doch gleich angeleint und wollte das gelände verlassen.
ich kann beide seiten verstehen. den eigenen hund ebend bei sich behalten und sich mit dem halter des anderen kurzschließen, wäre sicher die bessere alternative gewesen, ist aber nicht passiert, also hat der ander halter reagiert, kann passieren, dumm gelaufen.gruß marion
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was die Rechtslage betrifft kann ich überhaupt nix sagen, aber ich denke mal - Betreten auf eigene Gefahr, denn ansonsten kann die Gemeinde/Stadt ja verklagt werden - von jedem
also sollte alles auf einen "persönlichen Rachefeldzug" hinaus laufen, ist es noch beschämender.
Wenn der Herr seinen Rottweiler auch so behandelt, na dann Gute Nacht.
Ich kann Dir nur wirklich raten, arbeite an dem Gehorsam und mach solange zur Not die Schleppleine an Deinen Wuff. Pass bitte auf, es geht heute leider schneller als man denken kann und schwupps ist Hund in Sicherheitsverwahrung und Du hast alle Kosten zu tragen.
Viel Glück
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Zitat
Ich habe nicht zugeschaut, ich bin ständig hinter meinen Hund her und wollte ihn "einfangen"...und gerufen habe ich ihn auch, ber mal ganz ehrlich, dass mein Hund nicht zu mir wollte, wenn ihn andere Menschen treten...jeder weiß, was in einem Hund ausgelöst wird, wenn ihm gegenüber Gewalt ausgelöst wird.
ich sag ja, ich verstehe beide seiten. die anzeige finde ich auch übertrieben. mir tut dein hund auch leid, dass er so eine erfahrung machen mußte, keine frage.
ich hoffe nur, dass dass ihr alles gut übersteht und die behörden nicht auf die idee kommen, dich als unzuverlässigen halter einzustufen, weil ihr schon einmal auffällig geworden seit.
an deiner stelle würde ich das alles über einen anwalt klären lassen. ich drücke dir die daumen.
gruß marion
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Ganz ehrlich, auch wenn ich Verständnis habe, wenn jemand einen Dobi von seinem Hund oder von einem anderen Hund weghalten will ... der Zweck heiligt nicht alle Mittel. Ich würde hier ganz klar eine Anzeige gegen den Treter machen. Das wäre ja noch schöner, wir sind ja hier nicht im wilden Westen.
Man sieht ja auch auf andere Weise ob ein Hund aggressiv auf einen zukommt.
Natürlich waren hier Verfehlungen von beiden Seiten aber trotzdem stimmen die Verhältnismäßigkeiten der Mittel nicht. Ich würde das nicht einfach so hinnehmen.
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Kannst du noch mal genauer was zum "amtlichen Teil" sagen?
Was hast du jetzt vorliegen?
Wer hat dich angeschrieben und was genau wird gefordert?Eines ist klar: Wenn es schon amtlich geworden ist, hilft kein Wegducken oder Aussitzen! Dann muss du handeln bzw reagieren, sonst machst du es nur schlimmer.
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Zitat
sicher ist das keine gute lösung - aus unserer sicht - aber ich denke, der dobi wurde nicht angegriffen, weil die halter angst vor ihm hatten, sondern weil sie schlimmeres verhindern wollten.
und ehrlich, wenn ich merke, dass ein halter nicht reagiert und ich weiß, dass mein hund nicht gut auf fremde hunde zu sprechen ist, ich dann auflagen bekomme - oder schlimmeres - dann sorge ich dafür, dass der hund nicht an meinen hund kommt.
Dies hatte ich auch schon in meinem ersten Beitrag erwähnt, denn den sog. Sokas geht es heute noch schneller als man gucken kann ans Leben, das kann ich auch nachvollziehen, aber ich muß mich wundern, denn eigentlich ist ein persönlicher Kontakt immer der bessere Ansatz und es wird inzwischen wirklich zum Hobby für die Leute die Gerichte und Behörden so zu beschäftigen, aber wir können es nicht ändern.
Ich weiß, dass ich mich meines Vokabulares bediene, sollte ich in so eine Situation komme und hoffe für alle HH, dass sie unbeschadet durch die Zeit kommen.
Liebe und traurige Grüße
versetzt euch mal in den halters des listenhundes. von der seite sieht die sache nämlich ganz anders aus. er hat seinen hund doch gleich angeleint und wollte das gelände verlassen.
ich kann beide seiten verstehen. den eigenen hund ebend bei sich behalten und sich mit dem halter des anderen kurzschließen, wäre sicher die bessere alternative gewesen, ist aber nicht passiert, also hat der ander halter reagiert, kann passieren, dumm gelaufen.gruß marion
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sorry aber hier ist meine Antwort mit der von Rottifrauchen durcheinander gekommen.
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@ Sammy
Nein, er hat nicht nur versucht nach ihm zu treten, er hat ihn definitiv auch getroffen. Schließlich sieht man, wenn sein Hund "fliegen lernt".
@ Lakasha
Ich nehme an, die beiden Männer haben sich gekannt. Er hatte ihn auch zum Schluss gefragt, ob alles ok sei.
Tja, mein Hund lag dann da und die beiden Männer gingen fort.@ BigJoy
Die Anschrift ist ganz leicht rauszufinden. Wir wohnen 200 m von der Wiese entfernt. Der Hundehalter mit dem Pittbul wohnt von uns aus ca. 300 m weg. Wir wohnen in einem Einfalmilienhaus, dadurch ist es leicht rauszubekommen.
Amtlicher Teil liegt vor:
"ordnungsbehördliche Verfügung"
1. Der Hund ist mit sofortiger Wirkung so zu halten, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden.
2. Der Hund darf nur Personen überlassen werden, die die Gewähr dafür bieten, dass di in folgenen Ziffern getroffenen Anordnungen eingehalten werden.
3. Innerhalb des Grundstückes der .....straße .... ist der Hund so zu halten, dass er ohne den Willen des Hundehalters dessen Wohnung nicht verlassen kann.
4. Außerhalb des Grundstückes und im Stadtgebiet darf der Hund nur unter folgenden Voraussetzngen geführt werden:
- Es besteht Leinenzwang, wobei die Leine so beschaffen sein muss, dass das Tier sicher gehalten werden kann.
- Die Person, die den Hund führt, muss von ihrer körperlichen Konstition her stets in der Lage sein, den Hund sicher zu führen.
- Der Hund hat einen das Beißen verhindernden Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehnde Vorrichtung zu tragen.
Ei kurzer Auszug.
Angebliche Gründe:
"Auf Grund einer erneuten Anzeige vom .... erhielten wir Kenntnis davon, dass Ihr Hund am ...... gegen.... in Begleitung einer Hundeführerin auf keinerlei Rufe dieser reagierte, ohne Leine los rannte und einen anderen Hund ohne Grund ibss. Erst nach Versuchen eines Zeugen ließ der Hund ab und die Dame lief mit Ihrem Hund davon"
Ok, losrannte ohne Leine stimmt.
Ohne Grund hat er nicht gebissen, denn er hat garnicht gebissen, sondern wurde gebissten.
Er nach Versuchen eines Zeugen...wie sah das aus...Treten, na prima.
Ich lief nich einfach davon, als mein Hund auf dem Boden lag, leinte ich ihn an, die zwei Männer verliesen die Wiese, erst dann lief ich weiter. -
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