Hallo,
ich verstehe das nicht so ganz.
Ist es (tier-)ärztlich oder sonstwie dokumentiert, dass Dein Hund gebissen hat?
Kann ja nicht, wenn er nicht gebissen hat...
Beruhen die Auflagen nun allein auf der Aussage des zweiten Mannes, der Hund hätte gebissen? Das fänd ich dann nämlich recht willkürlich, denn Behauptungen dieser Art kann ja jeder aufstellen...
Oder beruhen sie darauf, dass Dein Hund nun schon das zweite mal auffällig wurde?
Liebe Grüße,
verwirrte Toki