Hund-Hundewiese-angeleinter Hund

  • Hallo,


    ich verstehe das nicht so ganz. :???:


    Ist es (tier-)ärztlich oder sonstwie dokumentiert, dass Dein Hund gebissen hat?
    Kann ja nicht, wenn er nicht gebissen hat...


    Beruhen die Auflagen nun allein auf der Aussage des zweiten Mannes, der Hund hätte gebissen? Das fänd ich dann nämlich recht willkürlich, denn Behauptungen dieser Art kann ja jeder aufstellen...


    Oder beruhen sie darauf, dass Dein Hund nun schon das zweite mal auffällig wurde?


    Liebe Grüße,
    verwirrte Toki

  • Bis jetzt ist die Aussage des Mannes vorhanden, der dazugekommen ist.


    Der Besitzer des Pittis wurden noch nicht angehört, der wird noch "gesucht". Es liegt keine Bescheinigung vor, vom Tierarzt.


    Nachgehen tut das OA nur, weil vorliegt, dass unser Hund angeblich jetzt zum 2. mal "zugebissen" hat, sonst wäre das Theater wahrscheinlich nicht.

  • Zitat

    Bis jetzt ist die Aussage des Mannes vorhanden, der dazugekommen ist.


    Der Besitzer des Pittis wurden noch nicht angehört, der wird noch "gesucht". Es liegt keine Bescheinigung vor, vom Tierarzt.


    Nachgehen tut das OA nur, weil vorliegt, dass unser Hund angeblich jetzt zum 2. mal "zugebissen" hat, sonst wäre das Theater wahrscheinlich nicht.


    ich kann dir wirklich nur ans herz legen, einen anwalt zu nehmen. denn wenn dein hund jetzt "verurteilt" wird, wird es beim nächsten mal, wenn er nur schräg schaut, für ihn ziemlich eng. der mensch, der euch angezeigt hat, scheint ja ein problem mit euch zu haben und hat das jetzt als aufhänger genommen. er wird es sicher weiter machen, wenn er damit durch kommt.


    gruß marion - drücke die daumen.

  • hallo,


    ich hab noch eine idee. :D


    arbeitet ihr auf einem hundeplatz, oder hundeschule?


    wenn ja, laßt euch eine bescheingung geben, dass ihr dort eine ausbildung macht. ;)


    falls ihr die möglichkeit nicht habt, sucht euch einen hundeplatz, redet mit dem ausbildungsleiter und fangt an, dort zu arbeiten. ihr werdet dann ein schreiben bekommen, falls es nötig sein wird. kenne einen fall, da wurde ein schäferhund so vor auflagen bewahrt. ;)


    gruß marion

  • Hallo,


    ich wollte mich mal wieder zu Wort melden.


    Eine Mahnung kam ins Haus geflattert, da wir die Kosten des Verfahrens zu tragen haben. Aber ist es nicht üblich, erst nach Klärung des Verfahrens, die Kosten zu tragen? Ist dies nicht wie beim Gericht? Der Verurteilte muss die Kosten tragen und bisher ist der Fall in keinster Weise geklärt.


    Bis heute wurde der Besitzer des Hundes nicht angehört.


    Muss nicht erstmal bewiesen werden, dass unser Hund angeblich den anderen, gebissen hat?

  • Bin jetzt nicht mehr ganz auf dem aktuellen Stand. Warst du bei nem Anwalt? Der weiß das ja alles. Wenn ich jetzt so "Verfahren" höre, dann würde ich den Fall nem Anwalt schildern.

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