ausgesetzter Hund - Besitzer ermittelt
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Ich werde dem mal ne Sms schreiben und mich dann mit ihm treffen, aber nicht alleine.
Das würde ich nicht machen.
Die Nachbarin wird Wind davon kriegen und Zeit hatte sie inzwischen, das Aussetzen zu bereuen.
Jetzt kommt die dunkle Jahreszeit, Weihnachten, Zeit der Besinnung. Nee, die Gefahr ist echt vorhanden, dass sie Pauli wiederhaben möchte.
Übeleg dir das dreimal gut. -
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Ok
Im TS Vertrag musste ich unterschreiben, dass ich den Hund jederzeit zurückgeben muss, wenn jemand berechtigte Eigentumsansprüche an ihn stellt.Da steht nichts von zeitlich begrenzt.
Was ich noch sagen wollte, Paulis Gebiss sieht keineswegs aus wie das eines 3-jährigen. Vorne fehlen 2 Zähne, heftiger Zahnstein, abgeschliffen sind die Zähne auch schon.
Und er meinte noch, dass sie ihn abgegeben hat, weil ihr das mit 4 Kindern und Hund zu viel wurde.
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Da steht nichts von zeitlich begrenzt.
Frag mal im Tierheim nach, ganz allgemein. Soweit ich weiß, erlöschen Eigentumsreche an Fundtieren nach sechs Monaten.
Denen würde ich nichts von der Begegnung mit dem Mann erzählen. Nicht, dass einer von denen auf die Idee kommt, nach den Ex-Haltern zu suchen um mit der Frau ein Hühnchen zu rupfen.Geh auch besser nicht ran, falls dich der Mann anrufen sollte. Wenn er dir gegenüber so freimütig plaudert, wird er es vielleicht auch den Kindern gegenüber und dass die Pauli wiederhaben wollen, ist recht wahrscheinlich.
Ich will dir keine Angst machen, aber man hört so viel ...Sei vorsichtig.
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Frag mal im Tierheim nach, ganz allgemein. Soweit ich weiß, erlöschen Eigentumsreche an Fundtieren nach sechs Monaten.Wie oben schon gepostet... So kenne ich das auch.
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Ok
Im TS Vertrag musste ich unterschreiben, dass ich den Hund jederzeit zurückgeben muss, wenn jemand berechtigte Eigentumsansprüche an ihn stellt.Im Vertrag kann sonstwas stehen, das ist rechtlich nicht bindent - es gilt das Gesetz für Fundsachen (also auch für Tiere).
Wenn sich nach 6 Monaten kein Besitzer meldet, kann der "Finder" die Fundsache behalten. Bzw. bei über ein TH vermittelten Hunde der neue Halter. -
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Hallo,
ich würde auch erstmal abwarten.
Liebe Grüße
Steffi
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hallo,
hier mal kurz nen gesetzestext dazu :Umgang mit Fundtieren
Durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im Bürgerlichen Recht ist in § 90 a des Bürgerliches Gesetzbuches (BGB) bestimmt worden, dass Tiere keine Sachen sind, jedoch die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden sind, soweit nichts anderes bestimmt ist. Mangels spezieller gesetzlicher Regelungen zu Fundtieren gelten somit die Bestimmungen über Fundsachen (§§ 965 ff. BGB) auch für diese.Grundsätzlich sind aufgefundene Tiere, die üblicherweise vom Menschen gehalten werden - wie Hunde, Katzen, Ziervögel, landwirtschaftliche Nutztiere oder Tiere, die nicht den hier sonst wildlebenden Arten zuzurechnen sind -, als Fundtier einzustufen und zu behandeln.
Der Finder oder die Finderin hat den Fund unverzüglich bei der zuständigen Fundbehörde (der Gemeinde) anzuzeigen und ist verpflichtet, das Fundtier bei der zuständigen Gemeinde oder auf Anordnung der Gemeinde bei einer von ihr bestimmten Stelle abzugeben. Die Gemeinde kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Einzelfall oder ständig Dritter bedienen; in der Regel erfolgt die Unterbringung in einem Tierheim. Die Mehrzahl der Tierheime wird von Tierschutzvereinen unterhalten, wobei die Gemeinde dann für die Unterbringung der Fundtiere zu bezahlen hat. Es ist sowohl im Interessen des Tieres als auch der Kommune, den Tierhalter baldmöglichst ausfindig zu machen, um das Tier in seine bekannte Haltungsumgebung zurück zu bringen und damit auch die Kosten für die Unterbringung gering zu halten. Das Eigentum an dem Fundtier erwirbt die Finderin/der Finder erst nach Ablauf von sechs Monaten (beginnend mit der Fundanzeige bei der zuständigen Behörde – vgl. § 973 BGB). In der Praxis hat sich jedoch zur Kostenminimierung eine Abgabe an die neue Besitzerin / den neuen Besitzer mit einem Vorbehalt bis zur endgültigen Eigentumsübergabe bewährt.
Literatur/Informationen:
•§ 90 a BGB
•§§ 965 ff. BGB
http://www.ml.niedersachsen.de…article_id=3915&_psmand=7
Wenn ich das mal anmerken darf, find ich das mit dem Hb gar nicht so komisch, hab ebenfalls von ner bekannten das Hb, geschirr und ne leine hier.
Auch von mir sind einige sachen bei ihr.Mit dem melden is so ne sache!
Einerseits wär es rechtsmäßig richtig, gefühlsmäßig nich.
Ich weiß nich, wie es sich verhält, wenn Du es wissentlich verschweigst!?
Nicht, daß sich die Frist dann aufhebt!?lg rea + aika
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Der Hund wurde doch ausgesetzt, oder ?
Also sozusagen "weg geschmissen". Damit hat die ehem. Eigentümerin/Besitzerin das Recht an der Sache aufgegeben.Oder verstehe ich den Thread nicht ?
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Aber sie kann behaupten, dass der weggelaufen ist. So wäre sie aus dem Schneider. Wobei sie meiner Meinung nach in der Beweispflicht wäre, was sie für das Wiederauffinden getan hat (Suchanfragen im TH o.ä.)
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na, wenn der mann der besitzer wäre, hätte pauli ihn doch sicher mehr als freudig begrüßt- das kannst du sicher getrost vergessen. wird schon halbwegs stimmen. ich würd kontakt aufnehmen, aus neugier :-) zurück will sie den bestimmt nicht.
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