
Arbeitszeit - Hunde im Auto
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Retriever -
15. November 2010 um 07:32
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schnauzermädel
irgendwie hab ich mit deinem Beitrag ein Problem. Ich halte keine Hunde im Caddy, ich transportiere sie nur
Meine Hunde sind bei mir im Auto und müssen halt auch mal warten.
Reden wir aneinandervobei oder was ist los
24 Std. am Tag sind meine beiden Großen bei mir, mehr geht nicht.
Meine Hunde sind da, wo ich bin.
Und wenn sie 3-4 Std. im Auto sitzen/liegen müssen, hab ich damit kein Problem.
Andere Leute gehen um 7:30 aus dem Haus und kommen um 16:30 zurück.
Welcher Hund hat es besser? Der,der zu hause bleibt oder der, der im Auto mit ist?
Ich liebe meine Hunde und will jede Minute mit ihnen geniessen. - Vor einem Moment
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Hi,
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Du verstehst die rechtliche Lage nicht.
Wenn du deine Hund mal im Auto warten lässt, dann ist das vollkommen legitim.
Wenn die Hunde dagegen die Arbeitszeit regelmäßig im Auto wartend verbringen dann ist das Hundehaltung und dann gelten eben die gesetzlichen Mindestanforderungen. Und die werden in einem durchschnittlichen Auto nicht erfüllt, weil eben die Bodenfläche nicht ausreicht.Womit deine Hunde individuell besser fahren das ist dem Gesetzgeber herzlich egal. Denn jede Eventualität kann so ein Gesetz nicht abdecken aber es kann zumindest die schlimmsten Auswüchse verhindern.
Mal ein praxisnahes Beispiel:
Wenn ich meinen Hund von morgens 8 Uhr bis nachmittags 17 Uhr im Auto parke und nur die Mittagspause mit ihm verbringe, dann wäre der Hund daheim durchaus besser dran. Dann müsste eben ein Gassigänger her. Und dieses Parken im Auto, das verbietet der Gesetzgeber. Denn das unterscheidet sich eben nicht von der Unterbringung in einem zu kleinen Zwinger während der Arbeitszeit.
Wenn dagegen mein Hufschmied von morgens um 7 Uhr bis spät in den Abend von Hof zu Hof fährt, den Hund dabei hat, an den meisten Höfen während der Beschlagzeiten laufen lässt und der Hund manchmal im Auto warten muss, weil es mit dem örtlichen Hofhund nicht harmoniert, dann ist das natürlich nicht verboten.LG
das Schnauzermädel -
hast du da einen § für parat?
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Guten Morgen,
ich glaube ich muss nochmal betonen das es nicht darum geht die Hunde IMMER mit auf die Arbeit zunehmen.
Sondern es geht nur darum, die Hunde einfach vorrübergehend (bald ist es zu kalt und einen TG Platz werde ich nicht bekommen können, weil keiner frei) im Auto zu lassen.
Ich habe bis Ende des Jahres keine vollen Wochen mehr und seien wir mal ehrlich, es dauert nicht mehr lange und wir haben ziemlich tiefe Temperaturen und dann werde ich es meinen Hunden nicht antun im Auto zu sitzen.
Es geht bis Ende des Jahres vielleicht um 10 – 14 Tage Hunde im Auto.
Hundesitter kommt nicht in Frage.
Und ich arbeite bereits seit Wochen an einer geeigneten Lösung.
Das Auto sollte, wie gesagt nur vorrübergehend sein, bis ich eine adäquate Lösung für die zwei Stinktiere gefunden habe.
Angst vor dem Tierschutz habe ich nicht.
Ich habe nur Privat schon genug um die Ohren, so dass ich nicht noch Lust habe bei der Polizei zu erklären, warum wieso weshalb.
Fakt ist jedoch auch, dass meine Hunde besser im Auto alleine bleiben, als in der Wohnung.Mir ist bewusst, das es hier um 8 Stunden geht. Wobei ich sagen muss, das meine Hunde gestern nach der Mittagspause echt froh waren zurück beim Auto zu sein und schlafen konnte, da ich die zwei richtig müde gemacht habe und als ich Feierabend hatte, die zwei noch tief und fest geschnarcht haben, als ich mein Auto öffnete und mich erst dann verschlafen angeschaut haben, als ich bereits den Zündschlüssel umgedreht habe…
Und bevor es ein Aufschrei gibt… NEIN heute sind meine zwei zu Hause im Hof und ich hoffe, das Guinness nicht wieder den ganzen Tag im Regen liegt, auf den kalten Steinen und auf mich wartet.
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Paragraph hin oder her, seid ihr nicht innerlich total zerrissen, wenn ihr Eure Hunde so lange im Auto lassen müsst? Ich könnte mich da gar nicht auf die Arbeit konzentrieren.
Ich habe ja schon ein schlechtes Gewissen, weil Schara mit mir den ganzen Tag ins Geschäft muss.
Es geht doch um den Hund und nicht irgendwelchen Bürokratenderwisch. Ihr wollt doch das Beste für Eure Hunde. Das kann nicht ein stundenlanger Aufenthalt im Auto sein.
Dass man sowas überhaupt diskutieren muss. Da kann es doch nur eine Meinung geben. Und die gibt es auch ansonsten würde die Threaderöffnerin hier gar nicht nachfragen. Wenn ich ein gutes Gewissen bei der sache habe, hinterfrage ich es gar nicht erst.Noch etwas: es gibt auch die Möglichkeit der Tagesunterbringung in einem Tierheim oder einer Tierpension.
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Zitat
Du hast eine Bernhardiner-Mix und einen Berner Sennenhund. .......Hat meines Wissens auch keine 6 qm (und die gelten für 1 Hund)
Nenene - noch besser: bei der Hundegröße kannst getrost mal von 10 m² ausgehen Für EINEN HUND laut Tierschutzhundeverordnung.... (bis 50 cm Schulterhöhe sind es 6 m², bis 65 cm dann 8 m², und darüber eben 10 m²). Für jeden weiteren Hund nochmal die Hälfte dazu das heißt bei 2 großen Hunden mind. 15 m² Fläche!
LG,
BieBoss -
Klar habe ich ein schlechtes Gewissen.
Ich habe schon ein schlechtes Gewissen, wenn ich am WE einkaufen gehe und 2 Stunden dafür unterwegs bin. Obwohl das WE eigentlich meinen Hunden gehört.
Aber Geld verdienen muss ich nun mal, sonst kann ich mir die Hunde nicht leisten und da bin ich egoist.
Und wenn meine Hunde zur Zeit ein wenig „doof“ sind, muss ich mir zumindest vorrübergehend etwas anders einfallen lassen.
Ich saß hier gestern auch, ständig mit dem Gedanken an meine Hunde… bellen sie? Schlafen sie? Haben sie stress? Fühlen sie sich unwohl? Kann ewig weiter geführt werden…..
Aber die selben Gedanken habe ich auch, wenn meine Hunde zu Hause sind.
Wenn meine Hunde im Hof sind, denke ich ebenfalls drüber nach…. Bellen sie? Schlafen sie? Haben sie stress? Werden sie von den schulkindern geärgert? Liegt guinness wieder im regen und wartet? -
Zitat
.....Bin ich jetzt bescheuert oder was? Was hat Zwingergröße mit Autotransport zu tun? Demnach dürfte die Polizei oder Zoll ja nicht ihre Hunde im Bully transportieren. Die Hunde sitzen in 60*80cm-Käfigen und warten auf ihren Einsatz. Oder sollen die einen 12m-Bus für zwei Hunde umbauen?
Nein, das hast Du mißverstanden - es geht NICHT um gelegentliche Transporte - es geht darum, daß hier wer gefragt hat, ob es auf Dauer OK ist, den Hund DEN GANZEN TAG im Transportkäfig zu lassen mit entsprechender Mittagspause, also mind. 2x4 Stunden, und das JEDEN TAG - und das ist vergleichbar mit der Zwingerhaltung, für die eben nun mal gewisse Mindest-Flächen-Forderungen laut Gesetz (Tierschutz-Hundeverordnung) gegeben sind. Das heißt, es ist ganz klar geregelt, daß dies NICHT erlaubt ist.
LG,
BieBoss -
Ähm, Leute.
Es gibt hier eine TS.
Die hat diesen Thread gestartet, um Meinungen zu bekommen.Es ist daher völlig unnötig, darüber zu diskutieren, wie IHR EURE
Hunde haltet und wie die Gesetzeslage in EUREM Fall ist.Man könnte doch daher mal wieder auf Posts von der TS antworten,
statt sie zu ignorieren und 'Ich hab aba mehr Recht als Du' zu spielen. -
Zitat
Ach, nochwas, mein Bekannter von der Polizeihundestaffel hat mir gerade bestätigt, das die Hunde auch bis zu 4 Std. auf ihren Demo-Einsatz warten müssen.
Das mag gut sein - aber auch hier: es gibt keinen täglichein Einsatz bei Demos! Ich glaub, Du WILLST das bloß nicht verstehen....
Es ist egal, wenn Du Deinen Hund MAL für einen Einsatz oder nen Einkauf oder die Fahrt in den Urlaub in die Box packst - das wird jeder tun. Wenn ich beim Training oder Einsatz mit der Staffel unterwegs bin, ist der Hund auch bis auf kurze Gassigänge die ganze Zeit im Auto - aber das ist eben nur einmal die Woche, und damit keine Haltung im Zwinger. (außerdem braucht der Hudn nach dem Einsatz auch entsprechend Zeit und Ruhe und Erholung).
Aber es ist eben tierschutzwidrig, wenn man einen Hund tagtäglich auf zu kleiner Fläche hält. Und bei einer Dauer von 2x4 Stunden täglich bedeutet für das Gesetz Haltung auf zu kleiner Fläche. Die Tierschutz-Hundeverordnung spricht von "überwiegender Hlatung" im Zwinger. Ob der Zwinger nun Käfig, box oder Zwinger heißt, ist dabei Nebensache, gemeint ist generell das Einsperren auf zu kleiner Fläche.
Und das ist keine Erbsenzählerei, sondern umgesetzter Tierschutz.
LG,
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