muss ich zahlen?

  • Hallo zusammen,


    wir hatten heute ein Problem, über das ich sehr sehr sauer bin.
    Ich war mit Hund beim Metzger. Gremly sitzt dann immer neben der Tür, angeleint am Zaun des Metzgers, ich habe ihn also immer im Blick und er mich auch.


    Auf einmal schrie meine Tochter, die mit beim Metzger war *OH, nein*
    da schaute ich, und sah einen Labbi auf meinen zurennen, OHNE LEINE und ich sah keinen HH.
    Da Gremly große Hunde auf den Tod nicht leiden kann, stürmte ich raus, weil ich wusste, dass wenn der Labbi noch ein Stück näher geht rastet meiner aus.


    So war es dann auch, der Labbi war schneller da als ich und meiner schnappte zu. Ich nahm dann Gremly zurück und hielt ausschau nach dem HH, den ich dann auch lächelnd 5 Meter wieter entdeckte udn nur noch hin schrie, dass sowas gar nicht gut ist, und meiner keine großen Hunde mag. Erst dann fing sie an sich zu bewegen und nahm dann ihren Hund an die Leine. Meiner tobte natürlich immer noch an der Leine, wie er eben so ist.


    Dann meinte die Frau, dass sie jetzt mit ihrem zum TA geht und wenn der was hat, muss ich das bezahlen.


    Ich meinte nur, dass sie doch ihren unangeleinten Hund nicht auf fremde Hunde zulaufen lassen kann, ohne mal zu fragen bzw zu wissen, ob der was macht oder nicht.
    Das fand sie gar nicht, und beharrte darauf.


    Wie ist das jetzt, müsste ich das jetzt zahlen? Ich finde, dass mich keine Schuld trifft, da sie ihren ja einfach hat loslaufen lassen, sie muss ja mit sowas rechnen.


    gruß

    • Neu

    Hi


    hast du hier muss ich zahlen?* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!


    • Soweit ich weiss, wird sie wohl selber Zahlen müssen, da dein Hund angeleint war und ihrer nicht. In so einem Fall wird dann doch schon geschaut welcher Hund angeleint war und welcher nicht. Ich denke wenn du überhaupt was zahlen musst, wird es nur ein Teil der TA-Kosten sein, aber vorstellen kann ich es mir eigentlich nicht, zumal du sie noch gewarnt hast

    • Würde beim OA anrufen und mich relativ neutral über so etwas informieren- nach dem Motto: "Wie ist das eigentlich wenn..."


      Die sollten Dir da Auskunft geben können. Am besten, Du lässt Dir die gesetzlichen Paragraphen gleich mitschicken. Dann weißt Du Bescheid. Denke aber nicht, dass Du in einem solchen Fall etwas bezahlen mußt. Wäre ja noch schöner. :???:


      Allerdings muss ich dazu noch sagen, dass ich es nicht wirklich ok finde, dass Du einen Hund, der bei großen Hunden ausrastet vor einem Geschäft anbindest. Dort herrscht ja auch Kundenverkehr. Denn auch Du musst damit rechnen, dass andere Hunde an dem Geschäft vorbeigehen. Ob die nun zu Deinem hin wollen oder nicht, scheint ja egal zu sein- Deiner mag die ja wohl grundsätzlich nicht.

    • Hatte den Fall grade erst.
      https://www.dogforum.de/ftopic115941.html
      Mein Hund hat einen anderen sozusagen "in Notwehr" verletzt. Allerdings waren beide Hunde abgeleint.
      Eigentlich haftest du verschuldensunabhängig. Dein Hund hat einen anderen verletzt also zahlst du. Aber ich würde einfach mal bei meiner Versicherung anrufen und fragen, offenbar regelt das jede Versicherung anders.

    • Hallo angeldream


      Ganz so eindeutig ist das leider nicht.
      Zugegeben die Hauptschuld trägt die Hundehalterin die Ihren Hund, entgegen der Vorschrift, frei laufen lässt.
      Du kannst aber eine Teilschuld erhalten da Du selbst sicher stellen muss das von deinem Hund keine Gefahr ausgeht.


      Bsp Passanten die an deinem Hund vorbeigehen.


      Hört sich vielleicht blöd an, ist aber leider so.


      Aber das muss die gute Dame dann einklagen und von daher würde ich eine Forderung einfach ablehnen.


      Du hast eine Rechtschutzversicherung?

    • Versicherung habe ich, ja.
      die würde das gewiss auch übernehmen, allerdings geht es mir hier eher um das Prinzip.


      Meiner macht Passanten etc absolut nichts, nur allem was größer ist als er, das mag er nicht, weil er eben shcon 2 mal inzwischen angefallen wurde.
      Wenn jetzt, wie beim Metzger, ich ihn mitnehme, stehe ich schon immer an der Tür und gucke, ob wer kommt, was in unserem Kaff sehr selten mal vorkommt.
      Und dass da einer ohne Leine angerannt kommt, was man bei uns eh nicht darf, damit rechnet ja keiner.


      Aber ich werde einfach mal das OA und die Versicherung anrufen und mal nachfragen, wie es ist.

    • Beim Tier wird von einer reinen Gefährdungshaftung gesprochen.
      Unabhängig von der Schuld ist man für alle Schäden durch das Tier verantwortlich.


      Mach Dich doch gar nicht groß verrückt - meld den Vorgang rasch Deiner Haftpflicht und lass die das machen. Wenn die Fragen haben, fragen sie.


      LG, Chris

    • Zitat


      Mein Hund hat einen anderen sozusagen "in Notwehr" verletzt. Allerdings waren beide Hunde abgeleint.
      Eigentlich haftest du verschuldensunabhängig. Dein Hund hat einen anderen verletzt also zahlst du.


      Seh ich auch so. Der Hund war nicht "ausreichend" gesichert und hat Schaden verursacht. Blöd, aber so ist es leider :/

    • Ich würde mich auch mal erkundigen,dann weiß man Bescheid.


      Aber zahlen würde ich auch sehr ungern, denn wenn ich meinen Hund am Geschäft anbinde, möchte ich schon, daß er in Ruhe gelassen wird, zumal das ja in einer Ortschaft war und die Hunde an die Leine gehören, wenn sie nicht hören.

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