Sachkundenachweis
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Mein Sachkundenachweis den ich vor 6 Jahren gemacht habe, bestand aus einem theoretischen Teil und einem praktischen Teil, also hatte ich damals meinen Arco mit dabei. Ich habe den SKN bei nem Tierarzt gemacht und damals 100 Euro bezahlt. War allerdings für nen Soka....! Die Preise von 30 Euro sind ja dagegen echt net viel!

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16. September 2010 um 18:54
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Sachkundenachweis - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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Zitat
Mag daran liegen, dass der Multiple-Choice-Test sich auf das Individuum Hund (und den Umgang mit ihm) im Allgemeinen bezieht und nicht speziell auf das eigene Hundi.
Das weiß ich natürlich. Aber mal ehrlich, wir leben in Absurdistan, oder? Zitat: "Das hat doch mit dem Hund nichts zu tun", ja mit was den dann??? Und jetzt mal eine Frage dazu: Ein HH kommt mit seinem Hund zum Test. Der Hund ist aggressiv gegen Menschen und andere Hunde, offensichtlich richtig gefährlich und der Halter besteht den Test mit 100 %. Was dann???
Kopfschüttlend Lilibeth
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Eigentlich kann sich der Sachkundetest nicht auf den eigenen Hund beziehen, denn man darf ohne ja noch gar keinen anschaffen. War zumindestens bei uns so. Haben unsere Hunde erst aus dem Tierheim holen dürfen als wir den Test hatten.
Daher kann er sich auf den eigenen Hund ja nicht beziehen sondern auf alle Hunde den komplett Unkomplizierten bis zum super Komplizierten. -
In Berlin war damals 2003 die Sachlage zwischenzeitlich ungeklärt. Man musste keinen Sachkundenachweis machen, ich habe den dann halt mehr oder weniger "freiwillig" gemacht, dass ich ihn dann halt habe. Deswegen hatte ich Arco auch schon, er allerdings hatte auch schon einen Wesenstest im Tierheim gemacht.
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Zitat
Eigentlich kann sich der Sachkundetest nicht auf den eigenen Hund beziehen, denn man darf ohne ja noch gar keinen anschaffen. ...
Also da es sich ja bei mir um einen Großpudel dreht, der am Anfang noch klein ist, wette ich, ich darf mir den Hund anschaffen, bis er entweder die 20 kg oder die 40 cm erreicht.
Ich darf die "Prüfung" so oft machen, bis ich bestanden habe.
Behördliche Lachnummer

- Vor einem Moment
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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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Mal ne ganz naive Frage: Wer muss eigentlich alles in NRW einen Sachkundenachweis machen und was wird als Sachkundenachweis anerkannt? Ich meine, wenn ich schon über Jahrzehnte permanent einen Hund habe, dann ist das doch völlig daneben. Ebenso für Landwirte, Jäger, Hundezüchter, ... Bei denen sehe ich da auch keinen vernünftigen Grund.
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Hallo!
DSH, die müssen auch nicht. Du musst (wenn denn mal nachgehakt wird) nachweisen, dass du Hunde mit mehr als 20/40 schon lange (ich mein in meinem Köpfchen läutet was von 2002) hast, geht über die Anmeldung beim Amt.
Wenn der Hund neu angemeldet wird, kann man bei uns ankreuzen, dass man bereits jahrelange Erfahrung vorweisen kann.
Ich weiß nicht, ob da dann noch weiter kontrolliert wird?
Ich hab den Schiss von Nachweis eben gemacht.
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*schallendes Gelächter*
Nach § 3 des Gesetzes sind alle Hunde gefährlich, spätestens bei Absatz 3 Ziffer 6, wobei bei den meisten Welpen auch Ziffer 3 zutrifft
. Der absolute Knaller ist aber Ziffer 2, weil da dann alle Hunde eingeschlossen sind, die VPG bzw. SchH machen:§ 3 Gefährliche Hunde
(1) Gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind Hunde, deren Gefährlichkeit nach Absatz 2 vermutet wird oder nach Absatz 3 im Einzelfall festgestellt worden ist.
(2) Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Kreuzungen nach Satz 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nach Satz 1 nicht vorliegt.
(3) Im Einzelfall gefährliche Hunde sind
1. Hunde, die entgegen § 2 Abs. 3 mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet oder gekreuzt worden sind,
2. Hunde, mit denen eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen worden ist,
3. Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah,
4. Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben,
5. Hunde, die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben,
6. Hunde, die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen.Die wenigsten Hunde machen das nicht im Laufe ihrer Entwicklung.
Sorry, aber da würde ich als Wähler von den Volltrotteln, die so ein Gesetz verzapfen, das Gehalt samt Zinsen zurück verlangen!
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ich sachs ja

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