Impfausweis verlegt- Ausrede?

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    bleiben viel größere Vermehreranlagen unbehelligt und unkontrolliert, weil das zuständige Amt von Nichts weiß.

    Die zuständigen Ämter wissen durchaus von den offiziellen gewerblichen Vermehreranlagen. Denn die Vermehrer wissen genau, was rechtlich Sache ist. Auch im Hinblick auf Meldung beim VetAmt.

    NUR - die kennen auch die rechtlichen Seiten hinsichtlich Hundehaltung, Hunde"produktion", Hundehandel. So dass die VetÄmter überhaupt nicht einschreiten können, selbst wenn die einzelnen Amtsvets das liebend gern machen würden. Denn Fakt ist, Hundevermehrung ist in D nicht verboten. Solange die rechtlichen Vorschriften eingehalten werden können die Ämter nichts tun.

  • Könnte man diesem Vermehrer nicht auch mal das Finanzamt vorbeischicken? Die sind doch immer sehr fix dabei wenns um Geld geht, was an ihne vorbeiläuft.... Oder sind diese Leute tatsächlich als Gewerbe angemeldet und führen anständig ab? (Fällt mir irgendwie schwer zu glauben, einmal "böse" immer "böse")

  • Zitat

    Die zuständigen Ämter wissen durchaus von den offiziellen gewerblichen Vermehreranlagen. Denn die Vermehrer wissen genau, was rechtlich Sache ist. Auch im Hinblick auf Meldung beim VetAmt.

    NUR - die kennen auch die rechtlichen Seiten hinsichtlich Hundehaltung, Hunde"produktion", Hundehandel. So dass die VetÄmter überhaupt nicht einschreiten können, selbst wenn die einzelnen Amtsvets das liebend gern machen würden. Denn Fakt ist, Hundevermehrung ist in D nicht verboten. Solange die rechtlichen Vorschriften eingehalten werden können die Ämter nichts tun.

    Natürlich wissen sie von den angemeldeten Großanlagen, die auch viel Werbung machen. Die Besitzer dieser Anlagen halten ja auch penibel die Anforderungen ein, damit ihnen keiner was kann.

    Aber, hier im ländlichen Grenzraum, attraktiv nah am Ruhrgebiet und dem Düsseldorf, gibt es eben auch massig Höfe, die nicht angemeldet sind. Da wird bewusst die offizielle Zahl der Hunde niedrig gehalten, Vorteile von Zwingersteuer, etc. wird nicht genutzt, weil man eben diese Anforderungen nicht erfüllt.
    Für die Ämter ist das ohne Anzeige nicht nachzuvollziehen, die die Lage immer wieder etwas anders in den Kleinanzeigen angegeben wird (immer andere PLZ) und immer neue Handynummern...
    Im Prinzip das gleiche, wie manch "Import-Unternehmen" für Auslandwelpen, wo man unter verschiedensten Handynummern immer die gleiche Person erreicht und in verschiedensten Privatwohnung den "Unfallwurf" ohne Mutter besichtigen kann.

    LG
    das Schnauzermädel

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    Kann ein Tierarzt sowas einfach nachträglich noch mal erstellen?

    Ja klar kann ein TA das. Vorausgesetzt er hat den entsprechenden Eintrag in seiner Kartei. Es kann schliesslich immer mal vorkommen, dass jemand einen Impfausweis tatsächlich verliert.

    Genauso gibt es Leute, die die Ahnentafeln ihrer Hunde tatsächlich verlieren. Dann kann da auch eine Zweitschrift beantragt werden - allerdings ist da der Aufwand, zumindest in "meinem" Zuchtverband - recht aufwändig.

    Zitat


    Wenn im Kaufvertrag etwas handschriftliches ist, ist das dann auch gültig?

    Tja - dafür gibt es idR eine Rubrik "Sonstiges" oder "Zusätzliche Vereinbarungen". Und klar ist das gültig, wenn es handschriftlich hinzugefügt ist.
    Es wäre sogar bei einem rein mündlichen Kaufvertrag gültig - nur lässt sich da später schlecht nachweisen, was nun wirklich abgesprochen wurde.


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    Die nächste Frage ist, wenn ich mich wirklich übers Ohr hauen lasse, welche Konsequenzen entstehen daraus?

    Welche Konsequenzen daraus entstehen?

    Dumm gelaufen, Pech gehabt. Beim nächsten Mal wirst Du hoffentlich klüger sein.


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    Die Krankheiten gegen die geimpft werden, würden ja sofort ausbrechen oder nicht?

    Nein. Wieso auch :???:
    Die Krankheiten, gegen die geimpft wird, sind Infektionskrankheiten. Und infizieren kann sich Hund nur, wenn er mit dem Erreger in Kontakt kommt. Und dann kommt es auch noch auf die Inkubationszeit an. Also die Zeit zwischen Kontakt mit dem Erreger und Ausbruch der Erkrankung.
    Bei Tollwut bsp. ist die Inkubationszeit idR zwischen 10 Tagen und 3 Monaten. In der Virologie-Vorlesung während des Vetmed-Studiums haben sie aber auch erzählt, dass es Fälle gegeben hat, da war die Zeitdauer zwischen bekanntem Kontakt mit dem Erreger und dem Ausbruch der Erkrankung über 6 Monate. Im krassesten Fall 1 Jahr.


    Zitat


    Theoretisch würde ich sehen, dass der Hund krank ist und muss zum Tierarzt.

    Nein. Wie kommst Du darauf :???:

    Zitat

    Außerdem könnte ich ihn einfach noch mal impfen lassen, daraus würde doch auch nichts Nachteiliges entstehen, außer Stress für den Hund und Kosten? Aber besser geimpft als nicht.

    Könntest Du.


    Zitat

    Als letztes würde ich gern noch wissen, ob im Impfausweis irgendwelche Krankheiten stehen, die schon festgestellt wurden.


    Nein, wieso?


    Zitat

    Mache mir die ganze Zeit Gedanken und brauche dringend einen Rat, weil der Hund ist echt toll.

    Wenn ich alle Hunde, die ich toll fände und gern gehabt hätte, gekauft hätte, hätte ich vermutlich mehr Hunde hier, als so mancher Musher.
    Mein persönlicher Rat wäre, lass die Finger davon und hole Dir einen Hund entweder aus dem Tierschutz oder von einem seriösen Züchter und nicht von einem offensichtlichen Vermehrer.

    Schätze aber mal, dass da wieder mal die Emotionen über den Verstand siegen.

  • Hallo!!!
    Glühwürmchen, wo bist du abgeblieben und wie hast du dich entschieden?
    Hier machen sich soooo viele Leute Gedanken für und um dich, lass mal was hören!
    Wo ist denn der Ort, wo du den Welpi gesehen hast?
    Gruß und schönen Sonntag!

  • Hallo Leute,
    also die Familie sind eingetragene Züchter, aber allerdings nur für Leonberger und Bordeau-Doggen, deswegen würde es für den Chihuahua auch keine Papiere geben.

  • Hallo Glühwürmchen,

    schön, dass Du noch hier schreibst :gut:

    Nun wüsste ich gerne, inwieweit unsere Beiträge Dich ggf. zum Nachdenken oder gar zum Umschwenken bewegt haben (oder auch nicht)?

    Viele Grüße

    Doris

  • Zitat

    Hallo Leute,
    also die Familie sind eingetragene Züchter, aber allerdings nur für Leonberger und Bordeau-Doggen, deswegen würde es für den Chihuahua auch keine Papiere geben.


    Beim VDH?

  • Ich glaube nicht,daß ein guter Züchter zwei Rassen mit und eine ohne Papiere züchtet.Außerdem wundert es mich,daß die Chihuahuas mit 6 Monaten noch dort sind.


    LG
    Sigrid und Co

  • Hallo,

    für mich klingt das nicht gut und ich würde auf jeden Fall warten, bis der Tierarzt wieder da ist. Weil doppelt impfen lassen (falls alles in Ordnung ist) ist ja auch nicht gesund.

    Auch dass es mehrere Rassen gibt ist nicht normal, denke ich.

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