Widerruf der Hundeerlaubnis bei Vermieterwechsel?

  • @ Noora

    Wir dürfen da ja nix gegen sagen sind schließlich Moslems und wir müßen das verstehn.
    Ich sag nur schaut euch an wie die in ihrem Land mit ihren Tieren umgehn das sagt schon alles.

  • Die Sache mit den "unreinen" Tieren ist halt religiös bedingt.

    Für mich ist das sogar etwas, was ich eher akzeptieren kann, als eine grundlegende Abneigung gegen Hunde/Kinder von Vermieterseite aus.

    Nur - immer noch meine Meinung, da hätte sich der Käufer halt im Vorfeld informieren müssen.

    Ich bin jedenfalls gespannt, was der Mieterschutzbund sagt...

    LG, Chris

  • Zitat


    Denn der neue Vermieter meinte, er könne das Haus ja nicht nutzen, wenn dort Hunde anwesend sind.

    Für mich nur Sprüche :roll:

    Seine Familie (Ehefrau und kleine Kinder) habe außerdem große Angst vor Hunden und würde dann dort nicht leben wollen.

    Tja, müssen sie ja auch nicht oder? Werden ja nicht gezwungen da zu wohnen.

    Nehmt ihr eure Hunde auch mit in die Arbeitsräume?

    Wenn neine, würde ich Wohnungstechnisch umziehen und die Arbeitsräume dort weiterhin behalten. Sollte ihr nicht im Recht sein, was ich allerdings bezweifel ;)


    Ich hatte mal einen türkischen Chef, der hatte eine Franz. Bulldogge.

    Ich hab ihn gefragt, warum denn Türken so oft Angst vor Hunden hätten.

    Er meinte, weil die in der Türkei als unrein gelten würden sie nicht im Haus, sondern auf dem Hof als Kettenhunde gehalten werden (die bösen Kettenhunde!) und deswegen würde viel Unwissenheit und Angst da sein.

    Ich möcht ja nicht wissen, wo ihre geliebten Katzen überall rumkrauchen...... :hust:

    Ob das stimmt und wer da was von hält ist mir ziemlich schnuppe!

  • Zitat

    Wieso kann er das ganze Haus nicht nutzen, wenn ihr einen Hund in euer Wohnung habt?? Und was hat die Angst seiner Familie damit zu tun, wenn ihr einen Hund in eurer Wohnung haltet?? :schockiert: Die müssen doch gar keinen Kontakt mit dem Hund haben.
    Außerdem würde ich auch sagen, er hätte sich vorher informieren müssen, wenn er die bestehenden Mietverträge übernimmt. :gott:

  • Das weiß doch keiner, ob er sich vorher über den vorhanden Hund, bzw. die Mietverträge nicht informiert hat.

    Es gibt auch Immobilienkäufe die sich trotz, oder gerade wegen eines vermietenden Objektes aus kaufmännischer durchaus rechnen :roll: nicht jeder Käufer erwirbt ausschließlich mit dem Herzen.

    -----------

    Wendra ich würde an deiner Stelle alles mögliche mit dem Neueigentümer protokollieren, persönliche Gespräche, Telefonate usw. und ehrlich gesagt nicht nur Themen die Hunde betreffend.
    Bei einem Eigentümerwechsel empfiehlt es sich auch, den Stand der Versorgungszähler zu notieren/photografieren.

    Alles Gute für euch und Onyx hat nen netten Tipp gegeben, verbünde Hund & Kids :smile:

  • Gemäß § 566 I BGB tritt der neue Vermieter in alle Rechte und Pflichten ein, die zwischen euch und dem alten Vermieter bestehen.

    Das heißt, er ist erst einmal auch an die Erlaubnis der Hundehaltung gebunden.

    Diese kann er jedoch widerrufen, wenn er dafür einen wichtigen Grund hat. Das könnte zB ein auffälliges, unerwünschtes Verhalten der Hunde sein, welches eben Rücksichtnahmepflichten ggü dem Vermieter/den anderen Mietparteien verletzt (Stundenlang Bellen, überall hinmachen, Wohnung zerstören, Menschen beißen....).

    Von daher denke ich, wird der neue Vermieter Pech haben!!
    Aber Ärger wird es wohl nach den Aussagen von ihm wohl geben....

  • Selbst wenn Ihr oder er im Recht seid/wäre - wenn man es drauf anlegt, ist Euer Hund schneller weg als Ihr gucken könnt. Da bezeugen 5 Leute unabhängig, dass der Hund die Kinder/Frau/Erwachsene angegriffen habe. Sowas ist hier in Ffm lt. Ordnungsamt gängige Praxis, ungeliebte Hunde aus Mietshäusern rauszubekommen.

    Ich drück Euch die Daumen, dass Ihr eine Lösung für Euch alle findet.

  • Wenn man eine Wohnung kauft, übernimmt man automatisch die Mieter. Der alte Mietvertrag hat bestandschutz und kann nicht ohne weiteres geändert werden. Dem Käufer war ja bekannt, dass er Mieter mit Hunden bekommen wird.

    Was die Sache mit dem unreinen Hund angeht. Unrein kommt daher, dass Hunde in vielen Ländern Tollwut übertragen können. Hier aber wird geimpft.

    Sollte es Probleme geben, würde ich den Mieterbund einschalten. So einfach kann man keinen Hund aus ner Wohnung bekommen. Da müsste der neue Vermieter viele Register ziehen, um das durchzubekommen.

    Ich würde auf alle Fälle darauf achten, dass die Hunde im und am Haus an der Leine geführt werden und nicht ums Haus rum hinmachen.

  • Zitat


    Was die Sache mit dem unreinen Hund angeht. Unrein kommt daher, dass Hunde in vielen Ländern Tollwut übertragen können. Hier aber wird geimpft.

    nein.

    das unrein bezieht sich auf das dortige leben, wo hunde sich von "unreinem" müll, dreck, aas, fleisch usw. ernähren. in der wohnung herrscht für moslems vor allem die reinheit, man zieht strassenschuhe aus usw. ein hund jedoch trägt zusätzlich zu in dem sinne der "unreinen" ernährung auch dreck ins haus und genau aus dem grund möchte man keine hunde in der wohnung haben, während sie im hof geduldet werden und es leben nicht automatisch alle hunde in dieser hofhaltung schlecht, es gibt genügend moslems die ihrerseits hund lieben, sie jedoch nicht aus genannten gründen im haus haben möchten ;)

    mit dem thema beschäftige mich öfter, denn hier im haus wohnen auch viele moslems, die haben am anfang auch gedacht es sähe bei mir aus wie schwein weil hier hunde wohnen und in einer sauberen wohnung ein hund nicht wohnen könnte bzw. diese gleich verunreinigen würde :roll:

    ich wünsche dir viel glück, dass ihr da irgendwie auf einen nenner kommt!

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