7 Wochen alten Welpen aus schlechten Verhältnissen?
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hallo,
heute nachmittag haben meine partnerin und ich einen besichtigungstermin bei einem ... ich mag ihn nicht "züchter" nennen. es sind knapp 2 stunden autofahrt dorthin, daher wollt ich schon im vorfeld ratschläge einholen.ich hab gestern und heute die wohnung welpensicher gemacht (kabel und unsichere orte mit kartonagen abgedichtet, verklebt etc.) und wollt den "welpenabgeber" nochmal fragen, was er den welpen verfüttert, sodass wir das futter bereits im haus haben. beim letzten anruf sagte mir die dame des hauses, die welpen seien nun 7 wochen, d.h. bei unserer abholung wären sie demnach 8-komma-nochwas. heute fragte ich nochmals den ehemann und er sagte mir, die welpen seien letzten freitag 6 wochen alt geworden. heute sind sie also 6 wochen und 5 tage alt. als ich das gehört hab, fiel mir schon die kinnlade runter. noch mehr, als er sagte, es seien schon vorher welche abgegeben worden. ich protestierte und er rechtfertigte es damit, dass er ja nichts machen könne, wenn die leute die hunde schon haben wollen... ich bin wirklich fassungslos, die armen tiere
soweit, so schlecht. ich fragte ihn also nach dem futter. er sagte:
"aaach die fressen alles. schnitzel, spaghetti carbonara... schon seit der 4. woche."nun stehe ich zwischen vernunft und gewissen.
niemals hätte ich ein tier vor der 8. woche geholt, aber wenn ich das höre, frage ich mich nun, was sinnvoller wär:
a) den welpen noch 2 wochen bei der mama lassen und dann holen (vorausgesetzt der kleine ist noch nicht von mama/geschwistern getrennt) aber die gewissheit haben, dass die haltungsbedingungen dort unter aller sau sind (wir werden uns ja heut selbst ein bild davon machen können)
b) den kleinen sofort mitnehmen und von der mama trennen, was ich unter normalen bedingungen unverantwortlich finde. davon ab, dass es gesetzeswidrig ist.
c) die finger ganz von lassen und dem einen, den wir eigentlich mitnehmen wollten, seinem schicksal überlassen.die tierschutz-hundeverordnung besagt ja, dass die tiere vor der vollendeten 8. woche nicht von der mama getrennt werden dürfen.
punkt (4) besagt allerdings sinngemäß, dass das frühere trennen, bedingt durch schlechte verhältnisse, angewandt werden kann.
hmpf... was tun?
freundliche grüße,
daniel - Vor einem Moment
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Hallo,
hast du hier 7 Wochen alten Welpen aus schlechten Verhältnissen? schon mal geschaut ?*
Dort wird jeder fündig!-
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Hallo Daniel, und Willkommen im Forum.
Du solltest die Leute anzeigen. Und den geplanten Hund nicht von dort holen, denn mit deinem Geld unterstützt du die Leute in ihren Machenschaften, und es werden weitere Würfe produziert.
Schau im örtlichen Tierheim, dort gibt es immer wieder Welpen. -
Ganz ehrlich !?
Lösch die Telefonnummer des "Züchters" und die Welpen aus deinem Gedächnis !
Wenn das Leben dieser Welpen schon so anfängt, dann ist die Wahrscheinlichkeit, daß der Hund physische, psychische Probleme haben wird, doch sehr groß. Ich würde mir nicht bewußt einen Hund holen wollen, wo ich von vorne herein weiß, daß ich ne Menge Probleme haben werde.
Wer weiß, was dort noch alles schief läuft, bzw. was überhaup richtig läuft.Such dir einen Welpen, der gesund aufwächst und mit Verstand betreut wird. An dem wirst du eher 15 Jahre Freude haben und das ist ja eigentlich das, was man möchte.
Gruß, staffy
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Wenn du dort einen Welpen holst unterstützt du die Leute und somit werden wieder neue Welpen produziert.
Ich würde da keinen Welpen holen, denn wenn die Aufzucht schon nicht stimmt...will ich gar nicht erst wissen wie es um die Gesundheit der Eltern bestellt ist ( Grosseltern etc)
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Das Gesetz sagt etwas anderes... Die Welpen dürfen unter bestimmten Bedingungen vor der vollendeten 8. Lebenswoche vom Muttertier getrennt werden, aber (!!) sie haben dann zusammen zu bleiben bis zur vollendeten 8. Lebenswoche...
Zitat(4) Ein Welpe darf erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden.
Satz 1 gilt nicht, wenn die Trennung nach tierärztlichem Urteil zum Schutz des Muttertieres oder des Welpen vor Schmerzen, Leiden oder Schäden erforderlich ist.
Ist nach Satz 2 eine vorzeitige Trennung mehrerer Welpen vom Muttertier erforderlich,
sollen diese bis zu einem Alter von acht Wochen nicht voneinander getrennt werden.§ 12 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a des Tierschutzgesetzes
handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 2 Abs. 4 Satz 1 einen Welpen vom Muttertier trennt,
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tierschhuv/gesamt.pdfSo und dann würde ich (!!) 1. dort keinen Welpen nehmen und 2. wenn ich Beweise hätte (!!) rechtliche Schritte einleiten...
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Ich würde von dort auch keinen Hund holen und die Leute dem OA, dem Vetamt melden und dazu den Tierschutz um Hilfe bitten.
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hier noch ein interessanter link:
http://www.tierheim-saarbruecken.de//inhalt/tierve…rheim_hunde.htm -
Ehrlich gesagt würde ich dort keinen Welpen holen.
Du unterstützt nur solche unseriösen Vermehrer.
Um was für eine Rasse handelt es sich denn.
Sind die Hunde wenigstens geimpft und entwurmt. -
Zitat
c) die finger ganz von lassen und dem einen, den wir eigentlich mitnehmen wollten, seinem schicksal überlassen.UND das Veterinäramt einschalten!
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Zitat
nun stehe ich zwischen vernunft und gewissen.ich hoffe, die vernunft wird siegen. wieso gewissen, ich hoffe, du meinst, das schlechte gewissen, welches du hättest, wenn du diesen vermehrer unterstützt.
Zitat
die finger ganz von lassenunbedingt, denn ihr wollt doch einen gesunden hund, der euch freude macht für die nächten 10 jahre, oder?
Zitat
hmpf... was tun?nicht hinfahren!
gruß marion
- Vor einem Moment
- Neu
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