Hund-Katze-Maus
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Alina_ -
8. Mai 2010 um 19:58
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Die Schweigepflicht kann der Betreffende selbst jederzeit auflösen. Da braucht es keinen richterlichen Beschluß.
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Hi,
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"(1) Der Tierarzt hat über das, was ihm in seiner Eigenschaft als Tierarzt anvertraut oder bekannt geworden ist, zu schweigen. Dazu gehören auch schriftliche Mitteilungen des Patientenbesitzers, Aufzeichnungen über Tiere, Röntgenaufnahmen und sonstige Untersuchungsbefunde."
Ja na klar, wenn der Betroffene sein Einverständnis gibt, dann braucht es wirklich keinen Richter - war so ja aber nicht der Fall gestern
Und natürlich ist ein Humanmediziner nochmal anders in die Schweigepflicht eingebunden, aber grundsätzlich kann nicht Lieschen Müller irgendwo in einer Praxis anrufen und Auskunft über irgendwelche Tiere verlangen. -
Wer schaut?

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Ich :-)
ist unser Ritual wenn ich samstags frei habe, Hund-Katze-Maus gucken, danach Hundeprofi ;-) -
Wir. I h bin von dem labbi echt schockiert o. O
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boah, der arme labbi. Wie kann man nur?
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ich frag mich, warum man dem Hund, wenn er doch für sein Leben gern apportiert, dafür auch noch Futter geben muss

lg
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Oh jeh der arme Labbi wie kann man den so fett werden lassen
Der wiegt fast das doppelte von meinen. -
Sitz auch mit Filou vorm TV. Ist ja abartig mit dem armen Labbi. Der tut mir so leid

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Wir schauen auch!
Der Labrador ist echt extrem! - Vor einem Moment
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