Hund-Katze-Maus
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Alina_ -
8. Mai 2010 um 19:58
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Und die Tierärztin unterliegt doch genau so der Schweigepflicht wie Humanmediziner oder?
Nein, unterliegt sie nicht.
Aber im Interesse der Kunden wäre es schon sinnvoll.
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Ich dächte, im entsprechenden Paragraph des StGB wären auch Tierärzte mit aufgezählt worden

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Tierärzte unterliegen der Schweigepflicht.
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Tierärzte unterliegen der Schweigepflicht.
Wäre mir ehrlich ganz neu. Wo steht das denn?
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So hab ichs gelernt in der Ausbildung:
Edit: Man kann vor Gericht von der Schweigepflicht entbunden werden oder wenn Gefahr in Verzug ist (aber beides hat so ja erstmal nicht zugetroffen bzw. wäre diese Detektivin auch nicht in spezieller Weise befugt)
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Danke! Das war aber nicht immer so.
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Hier steht es auch nochmal genau, wann z.B. ein Tierarzt von seiner Schweigepflicht entbunden ist etc. Wegen dem Fall der Tierschutzdetektivin.
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Von der Schweigepflicht entbinden dürfen glaube ich auch nur Richter.
Und natürlich darf der Tierarzt Meldung bei der Polizei machen, wenn ihm eine Straftat angekündigt wird.Aber Hinz und Kunz haben da nichts zu verlangen, schon gar nicht übers Telefon

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Ja die Frau hatte ja auch einen Knall.
Die denkt sie wäre Ms Superschlau. 
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Die tierärztliche Schweigepflicht ist jedoch eingeschränkt und schützt
nur die persönlichen Geheimnisse des Tierhalters, die dem Tierarzt anlässlich der Behandlung anvertraut oder bekannt werden.Also mit Humanmedizinern kann man das nicht gleichsetzen. Im Interesse seiner Kunden sollte er sich jedoch gleichgestellt verhalten.
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