Grundsätzlich Mitschuld an Hundebiss???

  • Zitat

    In diesem Fall trägst du ganz allein die Schuld und wenn nicht gerade eine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachzuweisen ist, wird die Versicherung auch 100 % bezahlen ohne sich was zurück holen zu wollen.


    Stimmt nicht. In den meisten Haftpflichtversicherungen ist auch grobe Fahrlässigkeit versichert.

  • Zitat

    susami ...Na wir haben doch letztens woanders schon mal festegstellt, dass unsere Einstellungen völlig verschieden sind oder! Aber da du wieder meinen Beitrag so ähnlich kommenstierst, denke ich du würdest gern in näheren Kontakt treten?! Dann müssen wir die Leute hier im Forum aber nicht belästigen, sondern können gern privat E-Mail-Adressen austauschen ;)


    Da hast Du mich leider vollkommen missverstanden.
    Ich möchte keinesfalls privat mit Dir in näheren Kontakt treten, sonst hätte ich das ja getan.
    Nein - ich wollte Dir ganz öffentlich und für jeden lesbar mitteilen das ich nicht nachvollziehen kann wieso Du Dir wildfremde User so unfreundlich behandelst. Falls Du Dich dazu druchringen könntest Dich da in Zukunft etwas zurückzunehmen - vielleicht so wie Du es Dir für Dich selbst auch wünschen würdest - dann würde hier auch niemand mehr "belästigt".

  • susami: Da lässt sich aber jemand leicht aus der Reserve locken :lol: Zum Glück kann ja jeder selbst entscheiden in welcher Art und Weise er sich hier zu Wort meldet oder auch nicht! Aber schön dass du all den anderen hier deine Stimme gibst und mal den mahnend Zeigefinger gegen mich erhoben hast ;) ...solltest du dich durch meine Kommentare belästigt fühlen, wird dir wohl oder übel nichts anderes übrig bleiben, als mir dies weiter mitzuteilen oder einfach mit einem müden Lächeln darüber hinweg zu lesen :gut:

  • Zum Fall: Man geht bei einer Beißerei davon aus, dass die Tiergefahr beider Hunde ursächlich für diese war, daher auch die Teilung bei der Schadensregulierung.

  • Ihr Lieben,
    bitte denkt daran, dass die Tierhalterhaftung eine Gefährdungshaftung ist und es nicht auf "mein Hund war schuld" ankommt. Beißt ein Hund, haftet man. Berücksichtigung findet eventuell ein Mitverschulden des anderen Hundehalters (wenn 2 Hunde sich beißen) oder eines Fußgängers oder Radfahrers. So wird es auch in diesem Fall hier gewesen sein. Man unterhält sich und achtet nicht auf die Hunde, es kommt zur Beißerei und daher wird ein Mitverschulden des HH angerechnet.


    Nur, wenn es sich um ein Nutztier handelt, kann man sich aus der Haftung befreien. wenn man "die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat".


    Es muss sich im Übrigen die typische Tiergefahr verwirklicht haben wie Anspringen, Beißen, Ausreißen usw.


    Die Haftpflicht wehrt Ansprüche ab. In keinem Fall ist der HH verpflichtet, z.B. die anderen 50 % zu zahlen.


    LG.

  • EDIT
    Ein anderer Richter kann das aber durchaus anders sehen, wenn er die vom beißenden Hund ausgehende Tiergefahr als deutlich höher einschätzt, die Tiergefahr des anderen Hundes dagegen nicht ins Gewicht fällt, weil er z.B. sehr klein war, angeleint oder sich eben einfach nur absolut passiv verhalten hat.

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