Grundsätzlich Mitschuld an Hundebiss???

  • Zitat

    Nun ja, es widerstrebt einem normal ausgeprägtem Rechtsempfinden. :hust:


    LG
    das Schnauzermädel


    Klar, weil man als HH immer die A...karte hat und das ist einfach unfair.

  • Zitat

    AUA, dein armer Hund!


    Waren da beide Hunde unangeleint?


    Ja, beide Hunde waren ohne Leine.


    Die arme Socke hatte richtig Schmerzen, er hat geschrien...diesen Schrei werde ich wohl nie vergessen. Er konnte keinen Kot mehr absetzen etc

  • Also wenn beide an der Leine waren, hattet ihr eben gegenseitig genau das gleiche Risiko wie wenn beide ohne Leine sind...wenn du mitgedacht hättest, wärst du in der Entfernung stehen geblieben, dass der andere deinen nicht erreichen kann. Und ich nehme einfach mal an, dass dies so bzw. verklausuliert auch in den Versicherungsbedingungen stand und diesen Vertrag hast du so unterschrieben.


    Ich hab bei Juris auf die Schnelle kein passendes Urteil gefunden aber diesen Leitsatz hier, auch wenn er nicht direkt was mit dem Fall zu tun hat, fand ich das ganz interessant und zeigt auch inweit die Rechtsprechung in der Schuldzuweisung argumentiert ;)


    1. Löst ein frei laufender Hund bei einem angeleinten Hund eine Angst- und Fluchtreaktion in der Form aus, daß dieser zurückschreckt, heftig an der Leine zieht und dadurch die Person, die ihn ausführt, zu Fall bringt, ist die eingetretene Verletzung der gestürzten Person adäquat-kausal von dem frei laufenden Hund verursacht worden.


    2. Der Geschädigte muß sich ein Mitverschulden anrechnen lassen, weil der Umstand, daß er von dem kleinen angeleinten Hund umgerissen wurde, zeigt, daß er mit der Leitung des Tieres überfordert war.



    Und wenn man diese Argumentation liest, weiß man auch was ein Richter im Vorliegenden Fall sinngemäß sagen würde ;) ..Du bist das Risiko eingegangen dich so dicht zu dem anderen, unbekannten zu stellen und hast damit den Vorfall mehr oder weniger selbst ausgelöst.

  • Oder hier, auch noch zwei interessante Leitsätze aus der Rechtsprechung zur Tierhalterhaftung:


    1. Wenn vier Hunde miteinander spielend und balgend in die Gruppe der zusammenstehenden vier Hundehalter hineinlaufen und einer der Hundehalter zu Fall kommt, weil ein Hund gegen sein Bein stößt, ist der Halter dieses Hundes nur zu einer Haftungsquote von 25% ersatzpflichtig.


    oder auch dieser hier


    1. Greift der Geschädigte in einen Kampf beißender Hunde ein und wird bei dieser Gelegenheit verletzt, so liegt ein derart erhebliches Mitverschulden vor, daß eine Haftung des Tierhalters ausgeschlossen ist.

  • Kann mich sich den in irgendeiner Form gegen diese Mitschuld absichern?


    Gut, die Schuld beträgt 50/50...
    aber wenn man bedenkt, dass der Verursacher so in jedem Fall in keiner Form haftet, denn seinen Anteil übernimmt seine Versicherung, während ich meinen Anteil schön aus eigener Tasche zahlen muss... :|


    Da kann man nur hoffen während des gassi gehens vom blitz getroffen zu werden, dass wäre wenigstens gerecht :p

  • Also wird meine Meinung über Versicherungen eigentlich bestätigt:


    Falls mein Hund einen anderen beisst, bezahle ich das aus meiner Tasche und spare deshalb besser die Beiträge. Von der Wahrscheinlichkeit komme ich billiger weg, als mich zu versichern. Aber wenn ich mit diesen Argumenten komme macht der Versicherungsvertreter einem schnell wieder Angst mit der Möglichkeit, dass mein Hund eine Massankarambolage mit vielen Toten und Verletzten verusachen kann.

  • Na dann Spar dir mal die Beiträge ;) ..bis der Fall Eintritt wo es nicht um einen Schaden wegen ner Beißerei unter Hunden geht sondern nen Verkehrsunfall verursacht wird. Dann is mit Sicherheit nicht der Autofahrer mit schuld, weil dein Hund auf die Straße gelaufen ist. In diesem Fall trägst du ganz allein die Schuld und wenn nicht gerade eine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachzuweisen ist, wird die Versicherung auch 100 % bezahlen ohne sich was zurück holen zu wollen. Naja oder der Klassiker, nen Mensch wird gebissen, da glaubst doch wohl nicht dass man dem gebissenen ne Mitschuld gibt, auch wenn er sich dumm Verhalten hat.

  • Zitat

    Also wird meine Meinung über Versicherungen eigentlich bestätigt:


    Falls mein Hund einen anderen beisst, bezahle ich das aus meiner Tasche und spare deshalb besser die Beiträge. Von der Wahrscheinlichkeit komme ich billiger weg, als mich zu versichern. Aber wenn ich mit diesen Argumenten komme macht der Versicherungsvertreter einem schnell wieder Angst mit der Möglichkeit, dass mein Hund eine Massankarambolage mit vielen Toten und Verletzten verusachen kann.


    Eigentlich ist so eine Versicherung ja nicht für Schäden gedacht, die man aus eigener Tasche bezahlen kann. ;)
    Also eher für solche Sachen wie älterer Mensch fällt über Hund, erleidet Oberschenkelhalsbruch und wird Pflegefall. Oder nach einem Biss bleiben Schäden zurück. DAS kann man dann eben nicht aus eigener Tasche zahlen.


    LG
    das Schnauzermädel

  • Naja mit deiner Einstellung und deinem Rechtsempfinden bist du sicher gern gesehen bei deinem Anwalt..gut und leicht verdientes Geld :lachtot:


    Allein das im Verhältnis zu den paar Euro Hundehaftpflicht im Jahr, sollte jedem normalen Menschen klar machen wie wichtig die ist, selbst wenn man im Einzelfall ne Mitschuld trägt und mal nicht 100 % ersetzt werden. Fährst ja auch nicht ohne Haftpflicht mit deinem Auto durch die Gegend.

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