Vermieter verbieten Hundehaltung

  • Wenn ich als hundeloser Vermieter nicht möchte, dass meine Wohnung durch einen Hund zusätzlich "abgenutzt" wird, ist das meines Erachtens ein vollkommen legitimer Grund.


    Wenn ich mir die Furchen in meinem Parkett anschaue, die Dreckspritzer an meiner Wand im Gang, die daher einmal im Jahr gestrichen werden muss, die Haare, die aus jeder Fuge hervorkommen, auch wenn man bereits zweimal naß gewischt hat...


    Und ich habe einen Hund, der problemlos anleine bleibt. Ich kenne Hunde, die nehmen in Abwesenheit der Halter die Wohnung auseinander. Inklusive Türen und Wände.


    Ich kann JEDEN verstehen, der DAS nicht möchte. Daher fände ich es nur fair, ein Nein zu akzeptieren! Rein aus menschlicher Sicht.


    Es gibt Vermieter, die selbst Hunde haben und wissen, wie schwer es ist, mit Hund Wohnungen zu finden. Die werden kein Problem mit einem Hund haben.


    Setzt doch einfach eine Anzeige ins hiesige Anzeigenblatt. Junges Paar mit Hundewunsch sucht, usw. Wird sich sicher jemand melden.

  • Wir haben zwar keine Dreckspritzer an der Wand, aber unsere Dielen in unserem Haus sind durch Theo und den Hund meiner Eltern, der ab und zu hier ist, teils ganz schön fies zerkratzt :ugly:
    Wäre ich Vermieter und hätte nix mit Hunden am Hut, fänd ich das wahrscheinlich auch blöd |)

  • Als wir letztes Jahr umgezogen sind, haben wir es schriftlich im Mietvertrag vereinbart, das wir 2 Hunde haben dürfen. In meiner alten Wohnung war auch Hundehaltung verboten.

  • ich kenne jemanden der es allein mit Kleintieren geschafft hat das Urin in die Fugen des Laminat gezogen ist etc.


    Mein Mann und ich haben uns vor ein paar Jahren ein Haus gekauft davor hatten wir eins in Aussicht bei dem eine abgeschlossene Wohnung dabei war und wir haben uns aus diesem Grund dagegen entschieden ich hätte keine Lust zu vermieten. Natürlich gibt es auch Leute die auf fremdes Eigentum achten das steht Ihnen aber leider nicht auf der Stirn.


    Ich würde es auch verbieten obwohl ich selbst Tiere habe.

  • Vielleicht könntet ihr dem Vermieter anbieten, dass es ein kleiner Hund wird, z.B. ein Chi oder Papillon? Ich könnte mir vorstellen, dass zumindest manche da noch eher mit sich reden lassen als bei einem Hund in Schäferhundgröße... kenne mich da aber auch nicht wirklich aus, da hier in Wien in den Gemeindewohnungen Hundehaltung sowieso erlaubt ist.

  • ich verstehe es auch. Vermiete selbst und hab daher etwas Einblick und kann sagen, einfach "Nein" geht nicht mehr. Abnutzung ist auch kein guter Grund mehr.
    Tja, man kann als Vermieter nicht mehr viel machen.
    Mal davon abgesehen das Katzen und auch Hasen unglaublich viel kaputt machen können.


    Naja, das ist halt das Risiko was man als Vermieter trägt.

  • Also wir haben den Vermietern geschrieben, dass wir einen max. kniehohen, erwachsenen und ausgeglichenen Hund wollen.
    Natürlich kann der Hund Dinge beschädigen oder Ähnliches, das lässt sich nie vermeiden. Doch für solche Schäden muss man halt aufkommen, ebenso wenn wir als Menschen etwas in unserem eigenen Haus beschädigen. Und außerdem gibt es ja auch viele Versicherungen, wo man bestimmt eine geeignete finden wird.

  • Die BGH-Rechtsprechung aus 2013 war es glaube ich, ist natürlich nur auf einen Einzelfall bezogen gewesen, trotzdem kann man sich durchaus daran ortientieren. Fakt ist, dass der Vermieter einen wichtigen Grund braucht, um Dir die Haltung eines Hundes zu verbieten - "will ich nicht" ist kein Grund. Abnutzung ist auch kein Grund, denn dafür zahlst Du ja Miete. Nur wenn Du zB extrem wertvolle Einbauten in der Wohnung hast, die dem Vermieter auch gehören und die Wahrscheinlichkeit doch sehr hoch wäre, dass diese durch die Hundehaltung Schäden nehmen, die dann keiner normalen Abnutzung, die noch durch die Mietzahlung gedeckt ist, entsprechen, wäre das ein Grund. Oder wenn einer der anderen Mietparteien allergisch ist und die gemeinsame Flurbenutzung mit dem Hund schon zu gesundheitlichen Problemen führen würde. Das alles sind Gründe. Die, die Deine Vermieter anführen sind zumindest juristisch nicht haltbar.
    Ist halt die Frage, wie sehr Du Stress mit den Vermietern in Kauf nehmen würdest.
    Juristisch denkt man halt immer darüber nach, ob eine Kündigung seitens des Vermieters mit seinen Gründen gegen die Hundehaltung Erfolg hätte und das wäre nicht der Fall. Ob man sich das rein menschlich über eine längere Zeit geben will, ist halt wiederum ne andere Sache.
    ich glaub, ich würd mir das von allen anderen Nachbarn auch einfach mal schriftlich geben lassen, dass sie mit einem kleinen Hund im Haus einverstanden wären, dass niemand eine Allergie hat und auch niemand eine Angstpsychose oÄ gegen Hunde. Du kannst ja einen entsprechenden Text erstellen und einmal rumgehen und alle unterschreiben lassen. Ich würd eine Kopie davon den Vermietern zukommen lassen. Zur Not würde ich mich auch auf die BGH-Rechtsprechung (gibt bestimmt eine Portale online, die die Entscheidung auch für juristische Laien erklären) beziehen und den Vermietern klar machen, dass sie ohne wichtigen Grund die Hundehaltung nicht verbieten dürfen, vllt lenken sie ja ein. Letztlich ist man als verlässlicher, liquider Mieter ja auch was Wert und wenn man im Recht ist, kann man schließlich auch ein Entgegenkommen vom Vermieter erwarten.
    Wenn die nein sagen, würd ich mir überlegen, in wieweit ich den Streit mit ihnen in Kauf nehmen würde. Fakt ist, die könnten euch deswegen nicht wirksam kündigen. Aber man kann Menschen ja auch noch auf andere Weise ggü ekelig werden.
    Wenn Du in Betracht ziehst, wegen der Hundehaltung auch umzuziehen, dann würde ich es drauf ankommen lassen (hab ich übrigens selbst auch schon mal getan). Nur kann es halt echt schwierig sein, eine Wohnung mit Hund zu finden, vor allem wenn Du in beliebten Städten suchst.


    ich finds spannend, erzähl mal, wie es bei Dir weitergeht :-)

  • Eine Sache verstehe ich jetzt aber nicht man darf die Hundehaltung nicht verbieten aber es ist schwer eine Wohnung zu finden wo es erlaubt ist?

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