Eine Anwohnerin (die an der Autobahn wohnt) hat die Suchanzeige im Stadtanzeiger gelesen und meine Freundin angerufen.
Bei ihr hatte man wohl mal gefragt, ob sie einen schwarzen großen Hund vermissen würde.
Die Autobahnpolizei und die Stadtpolizei arbeiten da scheinbar nicht zusammen. Der Witz ist ja, dass der Hund auf der Autobahn einen Schaden verursacht hatte und man selbst da nicht versucht hatte den Halter zu ermitteln. Dabei wäre das so leicht gewesen ein Lesegerät zu besorgen und über Tasso oder aber das Ordnungsamt den Halter zu ermitteln. Die Kosten durfte sie natürlich tragen, nachdem sie sich bemerkbar gemacht hatte und die Herausgabe ihres Hundes verlangte. Ausbuddeln durfte sie den Hund selbst und danach dann auch für den Schaden aufkommen (hat dann die Versicherung gezahlt).
Da die TE auch nicht weiß was tatsächlich passiert ist würde ich nahelegen vielleicht nicht weiter zu suchen. Sollte der Hund einen Schaden verursacht haben bei dem was da auch immer passiert ist, ist dieser Schade nicht verjährt. Könnte also auch nach hinten los gehen, wenn man jetzt erfährt, was damals wirklich passiert ist.