Vermieter verbietet auf einmal Hundehaltung =(

  • Hallo,

    ich würde warscheinlich auch ausziehen, da mir das zu stressig wäre, aber den Hund würde ich nicht abgeben, was kann dir schon groß passieren, wenn du ihn behälst, du hast gekündigt und fertig.

    Ich würde zudem noch diese Frau wegen Belästigung, Spionage Mobbing etc. anzeigen, denn das würde ich mir nicht gefallen lassen.

    Niemand darf im Müll rumwühlen, genauso ist die Belästigung, Nachts wenn sie mehrfach vorkommt ein Grund zur Anzeige.
    Ich würde auf jeden Fall mal mit der Polizei reden und denen deine Situation schildern.

    LG

  • Zitat

    Bei der nächsten Wohnung unbedingt eine schriftliche Hundehaltungserlaubnis einholen!!! (Die kann zwar im Zweifelsfall widerrufen werden, aber du hast weitaus bessere Karten bei einer Auseinandersetzung)

    sie hat doch eine schiftliche erlaubnis, steht oben! ;)

    ansonsten kann ich nur den anderen zustimmen! die haben eigntlich schon alles relevante gesagt! :gut:

  • Laut dem ersten Thread hatte sie eine schriftliche genehmigung.Das scheint also auch nichts zu helfen.
    leider kann ich nicht helfen,aber ich finde es schrecklich,was so alles passiert,nur weil der eine dem anderen die butter auf dem brot nicht gönnt.
    Oder warum auch immer solche Leute anderen das leben schwer machen müssen.

    LG
    Sigrid und co

  • Die schriftliche Hundehaltererlaubnis hatte sie ja auch in dieser Wohnung. Ich würde es auch aussitzen. Deine Kündigung steht. Deine Wille ist gezeigt. Bist Rechtschutzversichert? Wenn ja, würd ich´s drauf ankommen lassen. Oder frag doch mal nen Anwalt für Mietrecht. Der weiß da auch bescheid.

    Hatte hier in meiner jetzigen Wohnung auch schon ein fürchterliches hin und her. Unser Vermieter wohnt weiter weg und hat mir die Hundehaltererlaubnis gefaxt. Dann hat sich eine der oben wohnenden Frauen über Pelly beschwert. Sie würde hier frei rum laufen. Nur weil sie ohne Leine vom Auto zur Tür ist. Pelly schaut Fremde nicht mal mit dem A.... an und ignoriert auch diese Frau völlig. Dann kam die Frist wg Beschwerde müsse ich sie hergeben. Was natürlich überhaupt nicht in Frage kam. Bis ich den Vermieter überreden konntet mal her zu kommen und sich alles an zu sehen. Nach nem gemütlichen Kaffee war dann alles geregelt und er hat eingesehn, dass meine Süsse von niemandem was will. Aber da hab ich Glück gehabt.

  • Zitat

    also, mein vermieter hat mir dir hundehaltung schriftlich erlaubt ...


    Sorry, überlesen!

    Kannst du uns auf dem Laufenden halten, was der Mieterschutzbund sagt? Fände ich sehr informativ!

    Ansonsten schicke ich DIR hiermit ein wenig Fell, damit deines noch ein wenig dicker wird und dir die Zeit bis zum 1.1. damit leichter fällt.
    Ich würde versuchen zu unterscheiden: Wo muss man sich wehren und klare Grenzen setzen und wo tut man sich selbst einen Gefallen, indem man auf die kleingeistigen Provokationen von Leute, die nicht anders ihr Leben gefüllt kriegen, nicht einsteigt.

  • bevor ich meinen liebling abgebe würde ich wohl eher noch unter die brücke ziehen *lach*

    ach, da fällt mir noch ein, ich habe vor ca 2 wochen einen bericht gesehen, dass es ein neues gesetzt gibt, das ein vermieter generell keine hunde verbieten darf, wisst ihr da zufällig was von ??

  • Zitat

    bevor ich meinen liebling abgebe würde ich wohl eher noch unter die brücke ziehen *lach*

    ach, da fällt mir noch ein, ich habe vor ca 2 wochen einen bericht gesehen, dass es ein neues gesetzt gibt, das ein vermieter generell keine hunde verbieten darf, wisst ihr da zufällig was von ??

    Da hast du schlechte Karten, wenn die anderen sich zusammen rotten und sagen dein Hund stinkt.
    Haks ab und suche dir eine andere Wohnung.

  • nö. davon weiss ich nichts.

    ich weiss nur, dass es urteile gibt, dass vermieter tierhaltung von kleintieren nicht generell verbieten können. (also z.b. wellensitich, hamster, meerschweinchen ect.)

    ein passus im mietvertrag in dem steht: tierhaltung ist nicht erlaubt - der ist also ungültig.

    bei hunden und katzen schaut das allerdings u.u. ganz anders aus! es gab zwar schon urteile, dass richter entschieden haben, dass "kleinsthunderassen" ebenfalls unter "kleintiere" fallen - aber vorsicht! - das gilt dann nicht als "gesetz" sondern eben nur als urteil in dem jeweiligen fall und müsste theoretisch von mal zu mal neu ausgestritten werden. (natürlich könnte man sich auf diese urteile berufen - aber hier darf dennoch der richter entscheiden).

    von einem generellen gültigen gesetz das hundehaltung immer erlauben würde träume ich zwar - aber bisher gibt es das meines wissens nicht. schön wäre es.

  • Also ich würde dem Schreiben zunächst mal widersprechen. In etwa so:

    Sehr geehrte Damen und Herren der Hausverwaltung,

    in Ihrem Schreiben vom .... haben sie mich aufgefordert meinen Hund bis zum ... zu entfernen. Dieser Aufforderung werde ich nicht nachkommen, da wie Ihnen positiv bekannt, mir die schriftliche Erlaubnis zur Hundehaltung in meiner Wohnung vorliegt.

    Die unzumutbaren Zustände in diesem Haus haben mich wie Ihnen ebenfalls bekannt zur Kündigung meines Mitverhältnisses veranlasst. Das Treppenhaus stinkt kontinuierlich nach Katzenurin, das ist nicht nur eine Geruchsbelästigung sondern auch noch eine Gesundheitsgefährdung.
    Ich behalte mir, bis zu meinem Auszug vor, das Gesundheitsamt von diesen Zuständen in Kenntnis zu setzen.

    Freundliche Grüße

    XXX

    Also so in etwa würde ich denen antworten

    Lg

    Snoepje

  • :applaus: :2thumbs:

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