geisteskranker kauft einen hund nach dem anderen! was tun?
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kosta72 -
7. September 2009 um 13:16 -
Geschlossen
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Zitat
Laß dich nicht verunsichern. Schon gut, daß einige noch den Blick haben, verwahrloste Hunde zu sehen und was dagegen zu unternehmen.
Es wird dir wohl nichts anderes übrig bleiben, da er ja schon Tierhalteverbot hat, aufzupassen, wenn er wieder einen Hund hat und es dann zu melden. Schlimm, daß die Tiere solchen Menschen ausgeliefert sind.laß ich mich auch nicht
ich bekomm es halt leider nicht mit wenn er den nächsten hat weil er aus OAL ist und das heut war zufall,weil er bei der polizei erzählte,meine schwester sei seine verlobte - Vor einem Moment
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Deine Schwester ist schon in seinem Wahnsystem drin.
Am besten ihr vermeidet beide jeglichen Kontakt mit ihm. -
also das ist ja mal ne komische geschichte. stalking ist ja mittlerweile strafbar. wenn sie eine einstweilige verfügung erwirkt hat, kann er ja eine deshalb zu einer großen geldstrafe verurteilt werden oder in den knast gehen. wenn er geistig nicht zurechnungsfähig sein sollte, kommt er da nicht in sicherheitsverwahrung in eine klinik? grad auch bei morddrohungen?
wieso erfährt deine schwester sowas von der polizei? darf ja auch nicht sein, dass da so daten weitergegeben werden. wenn schon ein halteverbotausgesprochen wurde, muss er ja deshalb auch bestraft werden. aber wenn er krank ist, kann man wohl nicht viel machen ausser die ämter drauf aufmerksam machen das er wieder einen neuen hund hat. oder an die mutter appellieren, dass sie da was unternimmt.
und die armen wauzis...mag mir garnicht vorstellen, wie der kleine hund da in seinem zimmer die ganzen monate gehaust hat und aus welchen quellen er die hunde bezieht.
schön, dass du dich um die armen tiere sorgst und dich kümmerst! -
ggf. - kenne mich da rein rechtlich leider nicht aus - könnte deine Schwester ne Zwangseinweisung beantragen.
Ich weiß aber nicht, wie weit bei ihr dann die Beweislast liegt, das müsstet ihr klären.
ZitatFremdgefährdung [Bearbeiten]
Zwangseinweisungen im Rahmen der Länder-Unterbringungsgesetze erfolgen auch bei anders nicht abwendbarer akuter Gefahr, dass Dritte zu Schaden kommen. Dies kann der Fall sein, wenn Personen durch krankhafte Verkennung angegriffen werden, der Betroffene unkontrolliert am Straßenverkehr teilnimmt oder massiv andere öffentliche Rechtsgüter gefährdet. Hier gilt das oben Gesagte: Es gibt zwar statistische Häufungen z. B. bei Verwirrtheit durch akute organische Psychosen, schizophrenen Störungen, stoffgebundenen, z. B. alkoholabhängigen oder durch Drogen hervorgerufenen Störungen, aber auch Persönlichkeitsstörungen. Es kommt aber aus rechtlicher und ärztlicher Sicht auf den Einzelfall an.
wikipedia -
sie hat es erfahren,nachdem er angegeben hat,meine schwester sei seine verlobte,und sie wollten die verlobte verständigen das er wieder ohne führerschein gefahren ist.nachdem meine schwester geklärt hat das er ehem.arbeitgeber ist,hat die frau ihr erzählt das er einen ganz jungen evtl 4 wochen kleinen welpen im total verdreckten auto hatte.und darauf hin sagte meine schwester das er ein halteverbot hat.
zum glück wurde er von dubiosen händler nach deutschland ,so das er jetzt im TH sitzt,da es ja verboten ist "kampfhunde" einzuführen. -
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Zitat
wieso erfährt deine schwester sowas von der polizei? darf ja auch nicht sein, dass da so daten weitergegeben werden.
Ich nehm mal an die Polizei haben "seine Verlobte" angerufen, damit sie in auf dem Polizeirevier abholt.
Ja - wenn er bereits strafunmündig ist - dann müsste er ja auch irgendeinen Vormund haben. Der widerrum auch dafür Sorge zu tragen hätte (theoretisch), das er sich keine Tiere mehr anschafft.
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Zitat
ggf. - kenne mich da rein rechtlich leider nicht aus - könnte deine Schwester ne Zwangseinweisung beantragen.
So einfach geht das nicht, niemand kann jemand anderen einweisen lassen, ausser er ist Arzt.
Meist läufts so ab: Erkrankter fällt auf, die Polizei wird gerufen, am besten rücken die gleich mit Amtsarzt an, der entscheidet, ob eine Unterbringeung notwendig ist. Dann gehts ins Krankenhaus. -
ruft am besten in der nächsten psychiatrischen Klinik an und fragt nach Voraussetzungen für eine Zwangseinweisung.
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Hallo,
wenn die Polizei und das Ordnungsamt bereits involviert sind, klärt das weitere mögliche Vorgehen doch mit diesen Behörden.
Dem Veterinäramt kann mal auch mal einen Hinweis geben wegen der Hundehaltung.
Weitere persönliche Details sollten in diesem Thread auch nicht mehr genannt werden.LG, Friederike
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Zitat
Wenn dieser Mann eine Gefahr für sich und für andere darstellt, gibt es auch noch die Möglichkeit, ihn per richterlicher Verfügung einweisen zu lassen. Deshalb mein Rat: alle Stellen, wie Polizei, TH, OA und einen RA einschalten! Wie ich verstanden habe, gibt es ja bereits eine einstweilige Verfügung gegen diesen Mann, die er nicht einhält.
Ausserdem sind Stalking und Morddrohungen Straftaten, die vom Staatsanwalt verfolgt werden!
Sprich unbedingt mal mit einem Rechtsanwalt.meiner vorrednerin kann ich mich nur anschließen. außer bekannte stellen wie polizei und vet.amt anlaufen kannst du meines erachtens selbst nicht sehr viel tun.
damit der ehemalige chef deiner schwester in eine geschlossene psychatischse anstalt eingewiesen wird, muß von entsprechender stelle eine fremd - odereigengefährdung nachgewiesen sein.
das sollte und kann allerdings nicht eine deiner aufgaben sein.
das einzige was dir und deiner schwester wohl übrigbleibt ist es immerwieder zur anzeige zu bringen, wenn er sich an seine auflagen, die ihm gestellt worden ( hier meine ich bzgl. des stakings) zur anzeige bei der polizei zu bringen.
ein amtsarzt müßte dann irgendwann einmal von polizei /staatsanwaltschaft hinzu gezogen werden. aber das liegt weit über deinem "verantwortungsbereich".
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