geisteskranker kauft einen hund nach dem anderen! was tun?
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kosta72 -
7. September 2009 um 13:16 -
Geschlossen
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hallo,
ich wollt mal fragen ob mir hier jemand helfen und auskunft geben kann.vor ca 4 wochen war meine schwester bei uns zu besuch.nachmittag kam plötzlich ihr ehemaliger chef,gegen den sie eine einstweillige verfügung wg stalkerei und morddrohungen hat.
mit dabei war sein kleiner 5 monatiger rotti,die er illegal nach deutschland eingeführt hat.
nachdem wir die polizei gerufen hatten und er abgeführt und in der anstalt untergebracht war,kümmerte ich mich darum,das ich seinen hund,der mir einfach dagelassen wurde,in einer pflegestelle unterbrachte,da das tierheim sich weigerte den hund aufzunehmen.
pflegestelle nahm den kleinen äuserst agressiven hund auf,mit der voraussetzung,das alles über mich laufen soll,weil sie mit so einen irren nix zu tun haben wollen.
nachdem seine mutter auch bestätigte,das der hund seit der ankunft mit 6 wochen nur in seinem zimmer leben durfte,in dem alles von vorne bis hinten versch... ist (in dem er auch schläft) und weil er durchs fenster sprang um den nachbarn die biotonne auszufressen,untersagte ihm die stadt eine weitere haltung dieses hundes.
heute bekam meine schwester einen anruf,polizei NRW.
er wurde ohne führerschein angehalten,mit dabei ein kleiner rottiwelpe,den er bei einen dubiosen züchter kaufte.
auch dieser hund landet jetzt entweder im tierheim oder pflegestelle,was natürlich besser für den kleinen ist.jetzt wollte ich wissen,was kann man dagegen tun? der fährt sicherlich in den nächsten tagen und holt sich einen neuen,die stadtverwaltung geht auch davon aus.
kann man für sowas nicht bestraft werden?
kann man so einen irren nicht wegsperren?
wenn ja,an wen kann man sich wenden? - Vor einem Moment
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Hallo,
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Ich würde mich an deiner Stelle persönlich, (nicht am Telefon) mit TS, OA und VetAmt in Verbindung setzen, evtl. noch mit der zuständigen Polizeistation.
Im persönlichen Gespräche kann man immer viel mehr erreichen.
Wieso hat der überhaupt noch einen Führerschein? -
Ich fürchte du kannst nicht viel mehr tun, als jedes Mal die Behörden anrufen, wenn er sich wieder einen neuen Hund geholt hat, damit dieser ihm weg genommen wird.
Einfach "wegsperren" kann man einen Menschen nicht. Er müsste sich entweder selbst in eine psychiatrische Klinik einweisen, wenn er wirklich geisteskrank ist oder seine engsten Verwandten müssten das veranlassen, wenn er nicht mehr in der Lage ist, für sich selbst zu handeln. Sollten diese nicht vorhanden sein, kann ein gesetzlicher Vormund bestimmt werden.
Natürlich ist die Sache nicht schön, aber wenn der Mensch wirklich geisteskrank ist, finde ich es nicht gut, wie du hier über ihn schreibst. Er kann dann wirklich nichts dafür. Natürlich ist es für die Hunde schrecklich, aber es gibt ja Gott sei Dank solche Leute wie dich, die sich darum kümmern.Viel mehr würde ich mich über diese dubiosen Züchter aufregen, die diesem Mann auch noch immer wieder einen Hund geben.
Traurige Grüße,
Franzi -
Zitat
kann man für sowas nicht bestraft werden?
kann man so einen irren nicht wegsperren?
wenn ja,an wen kann man sich wenden?Du kannst dir an sich so viele Hunde holen wie du willst. Wenns an Animal Hording grenzt oder die Haltung generell schlecht läuft, kann das VetAmt ein Tierhaltungsverbot aussprechen.
Erstmal finde ich es nicht gut, jemanden als Irren zu bezeichnen. Eure privaten Eskapaden sind für das VetAmt nicht relevant. Warum soll man ihn wegsperren? Wegen des Stalkings?
Wegen der Tierhaltung könnte man sich ans Vetamt wenden...wegen der privaten Eskapaden und Verstoß gegen die einstweilige Verfügung an die Polizei.
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Wenn dieser Mann eine Gefahr für sich und für andere darstellt, gibt es auch noch die Möglichkeit, ihn per richterlicher Verfügung einweisen zu lassen. Deshalb mein Rat: alle Stellen, wie Polizei, TH, OA und einen RA einschalten! Wie ich verstanden habe, gibt es ja bereits eine einstweilige Verfügung gegen diesen Mann, die er nicht einhält.
Ausserdem sind Stalking und Morddrohungen Straftaten, die vom Staatsanwalt verfolgt werden!
Sprich unbedingt mal mit einem Rechtsanwalt. -
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Ein gesetzlicher Betreuer wäre vlt. eine Alternative.
Ich glaube, dann kann ein Einwilligungsvorbehalt beschlossen werden.
Geschäfte des Betreuten erfordern dann die Zustimmung des Betreuers.
Wenn er die Hunde natürlich irgendwo kostenlos bekommt, bringt es aber auch nichts...Inwiefer n das bei dieser Person sinnvoll und möglich ist, weiß ich nicht...
Habt ihr euch denn, wie schon hier empfohlen, ans VetAmt gewendet? -
er hat überhaupt keinen führerschein mehr und fährt schon lange ohne. wurde auch schon zigmal erwischt,aber es interessiert ihn nicht.
mit der polizei und OA bin ich schon seit längeren in kontakt,wegen den ersten hund.
und polizei hat mir sogar geraten das die pflegestelle den hund nicht mehr hergeben soll. -
Wenn das so ist, hast du doch die besten Chancen beim Vet. ein Tierhalteverbot für ihn zu bekommen, daß ist dann schon mal etwas und die Polizeit könnte ihm jederzeit den Hund abnehmen wenn er wieder einen hat.
Es ist eine sehr schwierige Lage. -
Zitat
er hat überhaupt keinen führerschein mehr und fährt schon lange ohne.
Das weißt du woher? Aber für die Tierhaltung ist das doch völlig irrelevant. Und dass er ohne FS muss erst bewiesen zbs bei Kontrollen.
Ich habe das Gefühl, dass nur persönliche Differenzen ausgeschlachtet werden.
Und für einen gesetzlichen Betreuer braucht es etwas mehr als nur die genannten Straftaten.
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Zitat
Das weißt du woher? Aber für die Tierhaltung ist das doch völlig irrelevant. Und dass er ohne FS muss erst bewiesen zbs bei Kontrollen.
Ich habe das Gefühl, dass nur persönliche Differenzen ausgeschlachtet werden.
Und für einen gesetzlichen Betreuer braucht es etwas mehr als nur die genannten Straftaten.
Danke, das ist auch meine Meinung.
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