geisteskranker kauft einen hund nach dem anderen! was tun?
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kosta72 -
7. September 2009 um 13:16 -
Geschlossen
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Zitat
So einfach geht das nicht, niemand kann jemand anderen einweisen lassen, ausser er ist Arzt.
Meist läufts so ab: Erkrankter fällt auf, die Polizei wird gerufen, am besten rücken die gleich mit Amtsarzt an, der entscheidet, ob eine Unterbringeung notwendig ist. Dann gehts ins Krankenhaus.Auch ein Richter kann eine Zwangseinweisung anordnen!
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Hallo,
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Ja, aber der Betreffende muss ja erstmal zum Richter kommen, das geht einen langen Weg...
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Ich denke diese Belange mit der Zwangseinweisung eines Dritten gehen doch etwas über die Kompetenz eines Hundeforums hinaus, oder?
Wegen den Hunden bleibt nur übrig das VetAmt jedes Mal wieder zu informieren. Mehr lässt sich dazu doch nicht mehr sagen, oder?
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mir gehts hier net um meine schwester,sie hat nen RA und das läuft und wird seinen gang nehmen.
seinen ersten hund hat er aus der q.... einer seite für kleinanzeigen.
dürfte ich da ein inserat aufgeben und vor ihm warnen?
ich hab bereits eine andere seite gefunden wo vor ihm gewarnt wird,aber aus anderen gründen,hat also nichts mit tieren zu tun.
und wenn er da mit vollen namen und anschrift drin steht könnte ich doch
bei den kleinanzeigen vor ihm warnen oder??klar das dubiose händler sch....egal ist wohin der hund kommt,aber vieleicht wirds ihm dadurch schwerer gemacht an hunde zu kommen.
das haltungsverbot wurde vom OA und polizei ausgesprochen.
es laufen ja schon anzeigen gegen ihn wg dem ersten hund,er wurde ja
illegal eingeführt. -
Ich glaube das darfst du nicht, da bekommst du bestimmt Schwierigkeiten.
Wenn der wieder ein Hund haben will, wird er ihn bekommen. Du kannst dir höchstens einen aus seiner Nachbarschaft auf die Seite ziehen, die dir Bescheid geben, wenn er wieder einen hat.
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Zitat
Ich denke diese Belange mit der Zwangseinweisung eines Dritten gehen doch etwas über die Kompetenz eines Hundeforums hinaus, oder?
Ich arbeite mit psychisch kranken Menschen, da landet öfter mal einer im Krankenhaus
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ich werde mal alle inserenten,die billig rottis in nrw anbieten persönlich anrufen.ich denk mehr als eine anzeige kann ich nicht bekommen.
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lass die finger davon, selbst eine anzeige gegen ihn irgendwo aufzugeben, das ist rufmord und strafbar.
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Selbstverständlich darfst du nichts machen was in Richtung Rufmord, Beleidigung... gehen kann und das tust du, wenn du Anzeigen aufgibst oder anderweitig vor dem Menschen warnst.
Ich finde nicht, dass du auf diese Weise den betroffenen Tieren helfen kannst.
Für die Hunde kommen nur Ordnungsamt, Tierschutz und Veterinäramt in Frage als Stellen an die du dich wenden kannst.
Um weitere absurde und strafrechtlich verfolgbare Ideen zu stoppen, schließe ich den Thread.-closed-
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