hatte grad tierschutz bei mir zuhause

  • Wenn eine Verwandte den TS bestellt, würde ich persönlich davon ausgehen, dass auf der Beziehungsebene etwas nicht stimmt. Denn "normalerweise" spricht man ja sich persönlich auf etwas an. Wenn das (subjektiv empfunden) nicht geht... - stimmt was nicht (was ja vorkommen kann, aus 1000erlei Gründen).

    Zum Ansprechen: Ich würde hingehen und einfach fragen, was das mit dem Tierschutz auf sich hatte. Warum sie den gerufen hat, statt dich erst einmal selbst drauf anzusprechen.
    Ganz nüchtern und sachlich und gucken, was passiert.
    Stress machen kann man immer noch und jederzeit, erst einmal würde ich eine persönlich wissen wollen, was sich meine Verwandte dabei gedacht hat.

  • muss hier glaub ich mal was aufklären,... lol

    die frau die da war ist nicht meine tante sondern die tante meiner freundin die unten wohnt ,... ich habe die frau bisher nur einmal gesehen, kenne sie aber aus erzählungen, das es wohl ein biest sein soll.

    Die oma die jetzt hier wohnt für 14 tage ist total lieb, aber ist die mutter von der frau.

    ich habe mit der frau nichts zutun.

    sie war zwei mal bis jetzt hier einmal wo die hunde den ganzen tag draußen waren und getobt haben, da habe ich grade den zaun gebaut für den freilauf.
    dann den freitag 24.7. und dort war ich arbeiten , aber mein mann hat die hunde wie gesagt in die box getan (wie immer nach dem futtern).

    dann hat sie die hunde in der box gesehen, und meinte sofort es wäre quälerei und so.
    ich habe schon extra die xxl box,

    die hunde sind mit dem kennel ja aufgewachsen, das ist ihr ruhepunkt in der wohnungbzw haus.
    sie bekommen ihr kommando schlafen gehn und schwupp gehts in die box , tür zu leckerlie und dann legen sie sich hin. und schlafen beide zusammengekuschelt dort ein.

    wenn natürlich jemand dort hin geht und sie verrückt macht mit ihrer doch sehr hohen stimme dann bebt die ganze box und sie möchten raus.

    aber das soll bitte keine fremde person entscheiden und sie rauslassen wollen(was sie versuchte) sondern ich oder mein mann, da es unsere hunde sind und nicht ihre. und sie auf andere auch nicht hören, sie würden uns dann sofort suchen und weglaufen, die beiden sind sehr auf mich und meinen mann fixiert, und unsere große auch auf unsere tochter von 4 jahren.

    nein danke auf sowas habe keine lust. grrrrr

    ach mich nervt das alles mit dieser Tu*** :zensur:

  • Zitat

    ich lasse solche leute rein, was habe ich denn zu verstecken, nix....

    Schon alleine aus dem Grund, das mir in der Wohnung keiner eines überbrät und ich mich nachher wundere wo hunde, bargeld, Kreditkarten Sparbücher und Schmuck verschwunden sind, reagiere ich bei unangekündigten Besuchen (in zeiten von handys gibts sowas einfach nicht) nicht mal. Das weiß jeder der mich kennt, und damit fahre ich perfekt.

  • Zitat


    Schon alleine aus dem Grund, das mir in der Wohnung keiner eines überbrät und ich mich nachher wundere wo hunde, bargeld, Kreditkarten Sparbücher und Schmuck verschwunden sind, reagiere ich bei unangekündigten Besuchen (in zeiten von handys gibts sowas einfach nicht) nicht mal. Das weiß jeder der mich kennt, und damit fahre ich perfekt.

    Oder einfach die klingel abschalten ;) Mein Mann hat mir extra einen Schalter gebaut, so schlagen dann noch nicht mal mehr die Hunde an und ich hab meine Ruhe (besonders angenehm, wenn man gerade mal gar keine Lust auf Besuch hat)...

  • Zitat

    und dazu noch:
    http://www.vetion.de/service/print.cfm?aktuell_id=12485

    P.S. Ich bin froh, dass der Amtsveterinär diese Befugnis hat, denn Tierschutz geht mir über das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung und auch über das Recht auf Eigentum.
    Deswegen würde ich den Amstvet nie bei seiner Arbeit behindern.


    Leider hast Du versäumt den ganzen § 16 zu zitieren:

    § 16
    (1) Der Aufsicht durch die zuständige Behörde unterliegen

    1.
    Nutztierhaltungen einschließlich Pferdehaltungen,
    2.
    Einrichtungen, in denen Tiere geschlachtet werden,
    3.
    Einrichtungen, in denen

    a)
    Tierversuche durchgeführt werden,
    b)
    Eingriffe oder Behandlungen an Tieren zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung vorgenommen werden,
    c)

    Eingriffe oder Behandlungen an Wirbeltieren zur Herstellung, Gewinnung, Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen vorgenommen werden,
    d)
    Wirbeltiere zu den in § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 genannten Zwecken verwendet werden oder
    e)
    Wirbeltiere zu wissenschaftlichen Zwecken oder zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung getötet werden,

    4.
    Betriebe nach § 11 Abs. 1 Satz 1,

    5.
    Einrichtungen und Betriebe,

    a)
    die gewerbsmäßig Tiere transportieren,
    b)
    in denen Tiere während des Transports ernährt, gepflegt oder untergebracht werden,

    6.
    Zirkusbetriebe, die nicht gewerbsmäßig betrieben werden,
    7.
    Tierhaltungen, die auf Grund einer nach § 13 Abs. 3 erlassenen Rechtsverordnung einer Genehmigung bedürfen,
    8.
    Hersteller, Einführer und Inverkehrbringer von Stalleinrichtungen oder beim Schlachten verwendeter Betäubungsgeräte oder Betäubungsanlagen, soweit diese Personen eine Zulassung oder Bauartzulassung beantragt haben.

    (1a) Wer nach § 11 Abs. 1 Nr. 2a und 3 Buchstabe d und § 16 Abs. 1 Nr. 6 Tiere an wechselnden Orten zur Schau stellt, hat jeden Ortswechsel spätestens beim Verlassen des bisherigen Aufenthaltsortes der zuständigen Behörde des beabsichtigten Aufenthaltsortes nach Maßgabe des Satzes 2 anzuzeigen. Für den Inhalt der Anzeige gilt § 11 Abs. 1 Satz 2 entsprechend.

    Quelle: Tierschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland

    Das ein Privathaushalt, in dem Haustiere gehalten werden, diese Kriterien erfüllt, wäre mir neu.


    Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs

  • Zitat

    Leider hast Du versäumt den ganzen § 16 zu zitieren:


    Weil der Absatz 1 nach neuester Rechtssprechung nicht relevant für den Absatz 3 ist. ;)

    Hast du auch den Link gelesen?

  • In NRW ist das eh egal, denn das Landeshundegesetz schränkt Artikel 13 ein. Allerdings muss es sich hier um "gefährliche Hunde" handeln, wegen falscher Haltung eines Yorkies greift es dann eben doch nicht.

    Wenn der Amtsvet kommt oder das OA wegen Lärmbelästigung, dann habe ich da nichts gegen. Aber irgendwo ist eben auch eine Grenze.
    Ich lasse ja auch keine Jugendschützer einfach mal so nach Drogen suchen.

    LG
    das Schnauzermädel

  • wegen falscher Haltung eines Yorkies greift es dann eben doch nicht.


    @ schnauzermädel habe doch keinen yorkie, aber zwei super liebe durchgeknallte :headbash: wassertauchende labbis hier (mom im bettchen :hust: neben mir)liegen.


    habe mich mittlerweile ein bisschen abgeregt.
    war heute morgen mit meinem lütten in der tierklinik, und dann schön am see schwimmen. die große musste heute moren zu hause bleiben, weil ich das kleine auto hatte und sie hätte warten müssen im auto bei arzt und das mache ich nicht bei dem wetter. weil wenn ich sie mit reingenommen hätte, hätte sie sich die ganze zeit vorgedrengelt.
    :headbash: :lol: :headbash:

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!