Muss Tierheim Problemkater aufnehmen?
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**Alexx** -
16. Juni 2009 um 00:12 -
Geschlossen
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Nach dem Auszug der Mitbewohnerin hätte man das Katerchen sehr gut im TH unterbekommen.
Wenn man ihn aber "behält", dann wird es schwierig.LG
das Schnauzermädel - Vor einem Moment
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Hi,
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Zitat
Nach dem Auszug der Mitbewohnerin hätte man das Katerchen sehr gut im TH unterbekommen.
Wenn man ihn aber "behält", dann wird es schwierig.LG
das Schnauzermädel
Ich geh davon aus, dass ursprünglich sowas vereinbart war, wie dass sie ihn eine Woche später abholt, ein neues Frauchen sucht oder ähnliches und er nur vorübergehend dort bleiben soll. So ging's mir mit Regalen und einer Nähmaschine ... -
Zitat
Nach dem Auszug der Mitbewohnerin hätte man das Katerchen sehr gut im TH unterbekommen.
dann wäre aber eine abgabegebühr fällig geworden, vielleicht war das "schwierig"
mir tut das katerchen leid. hoffentlich hilft ihm jemand.
gruß marion
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Zitat
mir tut das katerchen leid. hoffentlich hilft ihm jemand.
Ich verstehe nicht wie man einen offensichtlich kranken Tier nicht helfen kann, oder will. :/
Mir tut der Kater auch leid. :/ -
Nö, wenn ich ein zurückgelassenes Tier unter Angabe sämtlicher Daten des Vorbesitzers abgebe, entstehen mir keine Kosten. Allerdings wir sich das TH zu Recht an den Besitzer wenden. Dort würde das TH nicht nur eine Abgabegebühr einfordern und das wäre für den Besitzer immer noch nicht Strafe genug.
Anderes Beispiel:
Stell dir vor, du findest einen Hund.
Du meldest dem TH den Fund mit möglichst vielen Daten und schickst ihnen ein Foto. Abgeben möchtest du den Hund dort nicht, er kann bei dir bleiben, bis der Besitzer gefunden wurde.
Hälst du nun Kontakt mit dem Heim, fragst regelmäßig nach und gibst den Hund in angemessener zeit dort ab, wenn sich der Besitzer nicht meldet, dann geht das ohne Gebühr, denn es ist ein Fundtier.
Meldest du dich nicht und möchtest den Hund einige Monate später abgeben, dann wird die Gebühr fällig und es ist evtl. kein Platz frei.LG
das Schnauzermädel -
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Zitat
Ich verstehe nicht wie man einen offensichtlich kranken Tier nicht helfen kann, oder will. :/
Mir tut der Kater auch leid. :/Kann ich auch nicht nachvollziehen.
Wenn ich den Kater schon füttere, würde ich mich auch um ihn kümmern, wenn er einen TA braucht oder wenn ich wegziehe und ihn irgendwo unterbringen muss.
LG Noora und Jerry -
Hi,
Ich finde es zwar auch sehr schade für das Tier, aber es muss nun wirklich nicht sein, dass der TS dafür "gesteinigt" wird - nicht jeder mag Katzen und wenn die Mitbewohnerin das Tier einfach so zurücklässt, kann man nur ihr den Vorwurf machen, außer es wurde besprochen, dass der Kater den Besitzer wechselt.
Finde es bei einem Kater übrigens auch nicht so schlimm, wenn er nicht kastriert wird, das liegt meiner Meinung nach in der Verantwortung der Kätzinnenbesitzer. Schließlich reicht ein potenter Kater für die ganze Nachbarschaft, da setzt man am falschen Ende an, wenn man versucht, Nachkommen durch Kater-Kastrationen einzudämmen. Da kann ja ein Kater schon den Erfolg von 10 kastrierten zunichte machen.
Trotzdem wäre es toll, wenn du dem Kerl deine Hilfe zukommen lässt! Schließlich siehst du ja, dass es ihm nicht gut geht. Vielleicht gibts auch noch ne andere Tierschutzorganisation bei dir in der Gegend? Vielleicht kann man da jemanden bitten, sich um das Tier zu kümmern?
lg,
SuB -
Zitat
Nö, wenn ich ein zurückgelassenes Tier unter Angabe sämtlicher Daten des Vorbesitzers abgebe, entstehen mir keine Kosten. Allerdings wir sich das TH zu Recht an den Besitzer wenden. Dort würde das TH nicht nur eine Abgabegebühr einfordern und das wäre für den Besitzer immer noch nicht Strafe genug.
da hast du recht, ich meinte aber mit "abgabegebühr schwierig" nicht die ts, sondern das frauchen des katers, als sie das tier zurückgelassen hat.
Zitataber es muss nun wirklich nicht sein, dass der TS dafür "gesteinigt" wird -
sorry, aber ich habe niemanden gesteinigt, hab sogar geschrieben wie sie das tier doch noch ins th gekommen kann, wenn sie ihm nicht selber helfen will/kann.
Zitatnicht jeder mag Katzen und wenn die Mitbewohnerin das Tier einfach so zurücklässt, kann man nur ihr den Vorwurf machen,
das die mitbewohnerin sich mies verhalten hat, steht doch auch außer frage, nur die ts hat das tier die ganze zeit versorgt und jetzt ...........
man übernimmt doch auch eine verantwortung mit der aufgabe.
und das man die übernimmt, war der ts glaube ich nicht klar, darum wurde sie hier darauf aufmerksam gemacht. ich finde nichts schlimmes daran.Zitat
Finde es bei einem Kater übrigens auch nicht so schlimm, wenn er nicht kastriert wird, das liegt meiner Meinung nach in der Verantwortung der Kätzinnenbesitzer.merkwürdige logik, ist ja fast so wie bei den menschen. mann will kein kind, frau muß verhüten
freiläufer gehören kastriert, egal, ob männlein oder weiblein.
gruß marion
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Zitat
freiläufer gehören kastriert, egal, ob männlein oder weiblein.gruß marion
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Mmmh, mal laut überlegen:
Ich verstreite mich mit meiner Mitbewohnerin - diese zieht aus und wir pflegen keinen Kontakt mehr...
Ich endecke, das sie Ihren Kater (Freigänger) zurück gelassen hat und gehe vieleicht davon aus, das sie das Tier nachholt...
Ich mag eigentlich keine Katzen, füttere das Tier aber trotzdem, weil es mir leid tut.
Nun ziehe ich selber um, habe dementsprechend auch Stress und Unkosten MUSS mich nun auch noch um einen Kater kümmern und seine Behandlung finanzieren, obwohl der mir gar nicht gehört ???????????
Ich persönlich würde das arme Ding auch nicht einfach so zurück lassen können. Aber meiner Meinung nach ist alleinig die Besitzerin des Tieres dafür zur Verantwortung zu ziehen und nicht die TS. Der jetzt auch noch indirekt zum Vorwurf gemacht wird, dass sie den Kater gefüttert habe.
Kann man nicht einfach die Polizei informieren und die Besitzerin sozusagen anzeigen, weil sie das Tier einfach zurück gelassen hat. Kommt das nicht dem aussetzen gleich ?
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