Bin ich im Recht oder nicht?

  • Zitat

    Wobei die Polizei da wohl auch keinen Finger krumm machen würde - es ist kein Schaden entstanden...


    Davon kannst du ausgehen.
    Uns hat mal eine den kompletten mobilen Zaun von unserer Pferdekoppel abgebaut und mit nach Hause genommen.
    Wir wollten sie auch bei der Polizei anzeigen, wg. Diebstahl. Aber da sie gesagt hat, wir könnten uns das Zaunmaterial wieder abholen und nichts "kaputt" sondern nur in die Einzelteile zerlegt war, meinte die Polizei, sie wär nicht zuständig. Es wär ja nichts zerstört oder weg....

  • Zitat

    dann antworte der nachbarin, dass ihr gleich gemeinsam zur polizei gehen könnt, weil du eine anzeige wegen hausfriedensbruch aufgeben möchtest und wieviel uhr ihr es denn passen würde.

    einfach in einen fremden garten spazieren ist nämlich strafbar.

    das finde ich auch. Und ganz abgesehen davon, es wäre ja in unnormaler Hund, wenn er im eigenen Garten keinen Fremden melden würde.

  • Hallo

    Also meiner Meinung nach bist du im Recht.
    Du kannst den Hund frei laufen lassen im Garten ist ja dein Eigentum und dein Grundstück ist auch eingezäunt, da kann die Polizei nichts machen. Es ist ja nicht verboten seinen Hund im Garten laufen zu lassen.

    Wenn dein Nachbar der Meinung ist er muss das Grünzeug auf deiner Seite des Zauns entfernen zu lassen muss er dir besscheid sagen und fragen, das du notfalls den Hund rein holen kannst, gegebenenfalls muss er damit rechnen, dass er den Hund dort antrifft.

    Liebe Grüße
    Michaela

  • Also es so weiter gegangen:
    sie ist zur Polizei gegangen,
    die haben ihr wohl gesagt, das solang der Hund nicht gebissen hat machen die nichts.
    Aber es wohl wirklich so, das wenn der Hund in meinem Garten jemanden beist, muss ich mich verantworten.

    das weiss ich da der eine Polizist etxtra angerufen hat, um mich darauf hinzuweisen das sie(die Nachbarin) mich und den Hund im Auge berhalten wird.
    und er möchte eigendlich nicht das sie ein grund findet irgendwas dem Ortnungsamt zu melden :roll:
    ( sie ist wohl wirklich dem Hundestaffel-chef in die arme gelaufen :applaus: das hate sie sich sicher auch anders gedacht)

    Naja dann kommt wohl runde 2

  • Zitat

    Aber es wohl wirklich so, das wenn der Hund in meinem Garten jemanden beist, muss ich mich verantworten.)


    Stimmt. Du musst dich allerdings sogar verantworten, wenn du alles abschließt und sicherst und jemand in dein Haus einbricht, und von deinem Hund gebissen wird...

    Zitat

    ( sie ist wohl wirklich dem Hundestaffel-chef in die arme gelaufen :applaus: das hate sie sich sicher auch anders gedacht)


    Cool! :D

  • Zitat


    Stimmt. Du musst dich allerdings sogar verantworten, wenn du alles abschließt und sicherst und jemand in dein Haus einbricht, und von deinem Hund gebissen wird...


    Cool! :D

    Mein Gerechtigkeitssinn läuft regelmäßig Amok wenn ich das höre. Ich kann das Rechtssystem da immernoch nicht verstehen....
    Da bricht ein Dieb bei mir ein, verletzt sich und verklagt mich dann :headbash: :zensur:
    Verrückte Welt....

    Ich lass meinen Hund auch alleine im Garten wenn wir mal einkaufen fahren oder sowas und schliesse dann das Tor ab. Könnte auch nicht dafür garantieren dass er nicht beisst wenn er sich in die Enge gedrängt fühlt..

    tagakm: Bei euch ist es doch nicht so oder? Wo lebten die Schiesswütigen? In Texas?

  • Unfassbar, dass die echt zur Polizei gegangen ist... ich kann das nicht glauben, schön, wenn Leute sonst nichts zu tun haben und sich gerade in diesem Fall nicht schämen, dass sie so dämlich waren, ohne zu fragen in euren Garten zu gehen.

    Das mit dem Beissen sollte jedem HH bewusst sein, selbst wenn das Gericht dich als Hundehalter freispricht (weil es z.B. als Notwehr gewertet wird), kann das OA deinen Hund trotz alledem als gefährlichen Hund einstufen..

    Ansonsten darf ein Hund laut Gesetz niemals nimmer nie beißen, wenn doch, egal in welcher Situation, auch wenn andere das Gesetz überschreiten und gebissen werden, ist das die Hundegefahr, die du mit der Anschaffung eingehst und damit immer hast.

  • Hallo,

    also ich muss ehrlich gestehen, dass sich mir auch die Nackenhaare hochstellen wenn ich so etwas lese.

    Kommt also jemand in einen fremden, abgesperrten Garten ohne Hund, dann kann er wegen Hausfriedensbruch angezeigt werden.
    Kommt jemand in einen fremden, abgesperrten Garten mit Hund und wird gebissen, dann werde ich angezeigt und mein Hund bekommt einen Maulkorb- und eine Leinenpflicht... :???:

    Ist schon verrückt hier in Deutschland, aber ich weiss, dass es so ist. Traurig aber wahr.

    Liebe Grüße

    Steffi

    PS: hast Du die Polizei mal auf den Hausfriedensbruch angesprochen?

  • Zitat


    Kommt also jemand in einen fremden, abgesperrten Garten ohne Hund, dann kann er wegen Hausfriedensbruch angezeigt werden.
    Kommt jemand in einen fremden, abgesperrten Garten mit Hund und wird gebissen, dann werde ich angezeigt und mein Hund bekommt einen Maulkorb- und eine Leinenpflicht... :???:

    Ob ein Hund im Garten ist oder nicht, hat nichts mit dem Hausfriedensbruch zu tun.

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