• nein nicht einfach eingeschläfert, aber viele stellen ihre hunde beim TA vor, es ist etwas das extrem schmerzvoll oder tödlich wäre wen nicht operiert würde, und wenn dann kein geld da ist, dann bleibt nur die einschläferung...so hart es klingt (und für mich niemals vorstellbar..)

    Z.b. ne lähmung an einem 13 jährigen hund (hinterbeine, er macht unter sich usw.). Wenn der TA dann durchs CT schieben will und nichts findet und der nächste Schritt MRT wäre biste schonmal im 4 stelligen bereich NUR für die diagnose. viele bsitzer sind dann entweder nicht mehr bereit oder können für einen älteren hund nicht so viel geld aufbringen.

    Gibt natürlich viele beispiele..

  • also Tierklinik München behält sie erstmal ein und da kann es sonst was sein, wenn di kein Geld kriegen bekommst du Hund nicht wieder

    was sie mit den Hunden machen, wenn du wirklich nicht zahlen kannst, weiß ich nciht, will ich auch garnicht, entweder ich bezahl da gleich oder ich geh woanders hin

  • Zitat

    habe ich das jetzt richtig verstanden? wenn man nicht zahlen kann wird das tier eingeschläfert?

    Hallo Katja,
    ich befürchte das es oft der Fall sein wird. :schockiert:

    Das was @@dskagcommunity geschrieben hat, sehe ich auch so.

    Für die meisten von uns hier im DF ist es GsD nicht vorstellbar ein geliebtes Tier wegen Geldmangel über den Regenbogen zuschicken.

  • Der TA kann sich aussuchen welches Tier er behandeln will und welches nicht.
    Im Notfall, z. B. schwerer Unfall, akut lebensbedrohlicher Zustand, besteht eine Behandlungspflicht, auch zum Abwenden von Seuchen und Gefahren für Menschen.

    Der TA kann auch gegen den Willen des Tierbesitzers ein Tier einschläfern, wenn er das für medizinisch notwendig hält.
    Die Kosten dafür trägt der Tierhalter.

    LG, Friederike

  • gegen den willen des besitzers? das muß aber ein extrem schwerer fall sein wenn der hund in fast zwei teilen dort liegt und keine rettung besteht und der besitzer sich verweigert...und selbst dann bin ich mir nicht sicher... *grübel*

  • das kann doch nicht wahr sein. wer entscheidet dann ob aus "medizinischer sicht" nicht die persönliche meinung des Tierarztes eines Rolle gespielt hat? Ist ja krass das det so einfach gehen soll, bin entsetzt O.o

  • bei mir wars so, dass ich am Sonntag Abend um 22 Uhr 1300€ hätte zahlen sollen, entweder bar oder per EC. Weil wir das nicht konnten bzw. mein dad nicht bereit war, mal so eben 1300€ von seinem Konto abbuchen zu lassen, hat der TA mir meinen Hund nicht gegeben! Es war vereinbart, dass ich sie um 22 Uhr holen könnte, aber weil das Geld nicht sofort da war, hat er sich verweigert, mir meinen Hund zu geben :schockiert: ! Krass, oder? Mein dad hat halt gefragt, ob wirs morgen zahlen könnten, mit einer Rechnung. Der TA meinte, er gibt uns den Hund erst, wenn er das Geld sieht! War total schockiert... wir haben den TA gewechselt und mein dad hat bei der Tierärztlichen vereinigung gefragt, ob der TA den Hund so quasi als Pfand behalten darf und anscheinend ist es erlaubt :schockiert: ! Zu erwähnen wäre noch, dass wir (meine Mum auch mit ihren Tieren) seit 4 Jahren zu ihm gegangen sind (und auch massen an Geld dagelassen haben) und noch NIE irgendwelche Schwierigkeiten beim Zahlen gemacht haben! Er wusste ja auch Adresse und Telefonnummer...

  • das ist eine total schreckliche situation, aber leider ist das realität.
    mein wallach musste im januar 2008 wegen einer kolik in die tiho. kostenvoranschlag 3000 €. die TA sagte nur, sie müssen sagen ob sie das finanzieren können. wenn nicht können wir nur medikamentös behandeln, aber das wird er nicht überleben. Punkt, keine disskusion.
    wir hatten glück und eine op-versicherung. aber hart ist so eine situation schon. man ist eh schon am ende, möchte alles geben und dann geht es auf einmal um geld. beim tierarzt des vertrauen geht das manchmal noch, aber bei den spezialisten ist da ganz schnell schluss mit lustig.

  • Wenn man sieht, WAS manchmal von Tierbesitzern insbesondere im Notfalldienst vorgestellt wird, dann hat man vollstes Verständnis dafür, dass ein TA gegen den Willen den Besitzers einschläfert. Hier geht es dann aber um massive Verstöße gegen das Tierschutzgesetz.
    Ein schönes Beispiel: Im Notdienst wird ein schäferhundgroßer Hund vorgestellt, der einen blumenkohlgroßen, aufgebrochenen Tumor im Brustbereich hat. Der Hund ist nur noch ein Gerippe und leidet offensichtlich sehr. Der Hund wird nur vorgestellt, "weil das so stinkt" :schockiert: . Der Besitzer ist gegen die Euthanasie, er wollte nur seine Nase schonen. Wenn es keine Möglichkeit gibt, den Geruch zu minimieren, dann möchte er den Hund mitnehmen, denn sterben tut der doch eh von allein, das ist günstiger :hust: . Hier stand kein armer Mann!
    Hier muss ein TA eingreifen!
    Sicherlich wird einem kein TA vorschreiben, wann das Leben für einen HD-Hund im normalen Rahmen nocch lebenswert ist.
    Und wenn man eine Behandlung, die lebensnotwendig ist, nicht zahlen kann, dann muss man das Tier erlösen. Leiden lassen kann man es doch auch nicht.
    Wobei sich bei entsprechendem Engagement meist ein TA findet, der Ratenzahlung akzeptiert.

    LG
    das Schnauzermädel

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