Bin ich wirklich verpflichtet, einen Hund zu kastrieren??
-
-
Die Frage bezieht sich auf Hunde aus dem Tierschutz - da man ja eine Verpflichtung unterschreibt? Wird das geprüft? Und würde es ausreichen, auf eine Hündin aufzupassen und zu versichern, dass man keine Welpen will.
Ist es akzeptabel, eine Hündin nicht zu kastrieren, obwohl man es versichert hat?
Was denkt ihr darüber?
- Vor einem Moment
- Neu
Hi,
Interessiert dich dieses Thema ? Dann schau doch mal hier *.
-
-
Wir haben uns auch verpflichtet unseren Hund kastrieren zu lassen und haben es nicht gemacht. Wer soll da vorbeikommen und wer will da Richter sein?
Es gibt aus medizinischer Sicht keinen Grund den Hund zu kastrieren und da er sich in verantwortungsvollen Händen befindet wird er auch nicht kastriert. Ist mir ehrlich gesagt vollkommen egal, ob ich die Verpflichtung dazu unterschrieben habe.
-
Für mich persönlich akzeptabel.
Nicht akzeptabel: Nachwuchs!Die Kastration dient ja der Nachwuchsverhinderung. Wenn du das auch ohne OP gewährleisten kannst, wäre es für mich ok.
-
Wenn ich nicht dazu bereit bin, ein Tier kastrieren zu lassen, verpflichte ich mich sicher nicht schriftlich dazu. Wenn ich dazu bereit bin und mich dazu verpflichte, und wenn ich das unterschreibe, dann gehört sich das einfach, dass ich das auch mache. Verflixt, das kann doch keine Frage sein, das ist einfach Anstand.
-
Ich arbeite mit einer orga zusammen,die kontrollieren das bei der nachkontrolle und wenn der hund bis dato nicht gelegt ist muß es nachgewiesen werden,zum beispiel durch ta,ansonsten kann einem der hund weggenommen werden (was aber noch nie vorkam) am ende lassen die neuen besitzer den hund doch lieber kastrieren....
liebe grüße
-
-
Diese Verpflichtung ist ein Vertrag, wenn dieser Vertrag nicht eingehalten wird, kann der Hund wieder weg genommen werden ! Wer das überprüfen will ? Die Leute vom Tierschutz ! Manchmal kommen die auch nach 1-2 Jahren vorbei um eine Kontrolle zu machen !
Bei mir steht z.B.Der *** ist berechtigt die Tierhaltung unangemeldet zu kontrollieren. Erfüllt der Übernehmer trotz Abmahnung nicht seineVertragsverpflichtungen, so ist der ** berechtigt die Herausgabe des Tieres zu verlangen.
Das weiß man aber vorher....
-
Genau genommen, rein juristisch, dürfte das gar nicht im Vertrag stehen.
Legal ist, daß du versicherst, niemals mit dem Hund zu züchten, aber eine Kastration kann dir niemand vorschreiben. Es gab sogar mal einen Prozess, in dem jemand gegen ein TH, welches dies durchsetzten wollte, geklagt und gewonnen hat !
Gruß, staffy
-
Zitat
Ist es akzeptabel, eine Hündin nicht zu kastrieren, obwohl man es versichert hat?
Ja...finde ich schon akzeptabel.
Weil diese Klauseln generel nicht rechtskraeftig sind gebe ich persoenlich absolut keine unkastrierten Tiere an neue Familien ab

(....es sei denn es gaebe trifftige Gruende gegen eine Kastra)
-
Diese Klausel würde vor Gericht überhaupt nicht standhalten können, weshalb man sich auch keine sonderlichen Sorgen machen muss, dass einem das Tier weggenommen wird.
Wobei ich grade bei mir nachgelesen habe. Ich habe scheinbar eine Tierhilfe mit einer gesunden Einstellung zu den Tieren erwischt. Da steht es tatsächlich nicht drin, wobei ich bei Schutzverträgen von Tierheimen und anderen Tierhilfen gesehen hatte, dass diese unsinnige Klausel vorhanden ist.
-
Es beantwortet deine Frage zwar nicht direkt, aber vielleicht ist die Sterilisation hier der 'gesunde Mittelweg'.
Nachwuchs wird verhindert, aber nicht in den Hormonhaushalt eingegriffen - die Hündin erlebt auch weiterhin ihre Läufigkeit.
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!