Frükastration oder nicht?
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Doris, ich kann dieses Ergebnis aber wenigstens begründen.

Im Übrigen gibt es inzwischen einige Urteile, die diese Auffassung bestätigen.
Ich möchte Dir Deine Meinung gar nicht nehmen, wenn Du von einer Kastration überzeugt bist, denn das ist alleine Deine Entscheidung. Zu behaupten, es wäre gesetzlich ohne weiteres und unumstritten erlaubt, ist allerdings schlichtweg falsch.
Zudem, gerade bei einer Frühkastra sind noch erheblich mehr Nebenwirkungen zu beachten als bei einer späteren Kastration eines körperlich und geistig erwachsenen Hundes.
Und wir, die wir die Entscheidung für unseren Hund treffen, sollten bei der Abwägung alle nur denkbaren Aspekte miteinbeziehen, mit einem lapidaren Hinweis auf die persönliche Überzeugung ist es da sicherlich nicht getan.LG, Caro
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Zitat
Doris, Deine Meinung in allen Ehren,die ich auch respektiere, aber ein Mensch kann für sich selbst entscheiden, ein Hund nicht.
Eben, woher willst Du wissen, dass mein Hund unkastriert sein möchte

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Och... jetzt aber bitte keine so Teenihafte Diskussionsführung...

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Zitat
Och... jetzt aber bitte keine so Teenihafte Diskussionsführung...

... die DU begonnen hast

Ende OT ....
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Wir hatten das bei unserer Hündin (Prager Rattler) auch gut überlegt. Haben viele vor und nachteile abgewogen. Der TA sagte das wenn eine kastration ansteht am besten diese frühe ist. Aber er sagte uns auch die Nachteile. Na wie auch immer wir haben und für die frühe entschieden. Das war vor 3 Monaten. Aber einen unterschied zu früher sehe ich nicht. Nur das die Rüden sie jetzt nur noch als Spielkameradin sehen. Wenn wir nur sie hätten dann hätten wir es vielleicht nicht gemacht. Aber da sie so klein ist und eine Schwangerschaft ein Risiko für sie wäre finde ich es ok so wie es ist.
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Handeln dann alle TA illegal???? Die machen sich doch strafbar, wenn sie ein Tier ohne med. Gründe kastrieren??? Warum kastrieren TH und warum wird oft die Kastration schriftlich festgehalten???
Und warum wird der Hund immer vom Tierschutzgesetz ausgeklammert??Das verstehe ich einfach nicht, da bin ich jedes mal wieder in der Zwickmühle

Denn in §6 steht folgendes:
(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das
vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines
Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn
1.der Eingriff im Einzelfall
a)nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder
b)bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerläßlich
ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,
2.ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 1, 1a oder 7 vorliegt,
3.ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 vorliegt und der Eingriff im Einzelfall für
die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere
unerläßlich ist,
4.das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben zum Zwecke der
Transplantation oder des Anlegens von Kulturen oder der Untersuchung isolierter
Organe, Gewebe oder Zellen erforderlich ist,
5.zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche
Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine
Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.
Eingriffe nach Satz 2 Nr. 1 und 5 sind durch einen Tierarzt vorzunehmen;Das heißt für mich, das Gewebe entnommen werden darf, wenn Satz 1 - 5 eintreffen. Womit ich wieder soweit bin, einen Hund legal kastrieren zu dürfen, wenn ich als Begründung die unkontrollierte Fortpflanzung anführe. Und diese kann mir (auch wenn unter Aufsicht) niemand streitig machen.
Gleiches gilt für das Kupieren, z.B. Rottweiler mit langer Rute sind wirklich eine Seltenheit. Kommt hier dann der Einzelfall zum Tragen???
Kann mir das bitte jemand verständlich erklären??
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Oh mein Gott, ich wusste ja nicht dass meine Frage so eine Diskussion auslöst
Jedenfalls habe ich mich nun durch alle Antworten durchgelesen - Danke an dieser Stelle für die vielen verschiedenen Meinungen.
Was mir dadurch auf jeden Fall klar geworden ist, dass ich mich mit dem Thema doch noch eingehend beschäftigen muss.
Fest steht auf jeden Fall dass ich meine Hündin kastrieren lassen werde. Es ist mir einfach zu gefährlich dass es doch mal passiert dass sie trächtig wird. Ich bin sehr viel im Reitstall mit ihr unterwegs und möchte sie später auch zum Ausreiten mitnehmen, wo eine Leine definitiv nicht möglich ist.
Wir haben eine unkastrierte Hündin im Stall und die darf 3 Wochen lang nicht mitkommen und muss zuhause bleiben weil sie eben läufig ist und im Stall auch einige Rüden sind. An der Leine ist dort kein Hund. Das möchte ich mir und meinem Hund definitiv nicht zumuten. Mag es Bequemlichkeit sein oder nicht....
Nachdem was ich hier aber auch gelesen habe, werde ich mit ziemlicher Sicherheit Abstand nehmen von der Frühkastration. Die Vorstellung dass sich der Hund geistig nicht mehr entwickelt erschreckt mich schon sehr.
Abgesehen davon sind Rottweiler generell etwas langsamer in der Entwicklung also sollte ich mich auch hier erkundigen wann ca. die "Erwachsenen"-Reife da ist!
Vielen lieben Dank jedenfalls nochmals für die zahlreichen Tips.LG
Tanja -
Unser Züchter bot uns an ( aber auch erst als der kauf abgeschlossen war und wir nochmal wegen einer anderen sache da waren )
Den Prager Rattler den Schwanz noch abzuschneiden.
Das würde bei denen so gehören. Da hab ich mich auch aufgeregt.
Weil das ja nun wirklich nur wegen dem Aussehen ist. Also unnötig.Bei der Kastration sehen ich es anders.
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Zitat
Wir haben eine unkastrierte Hündin im Stall und die darf 3 Wochen lang nicht mitkommen und muss zuhause bleiben weil sie eben läufig ist und im Stall auch einige Rüden sind. An der Leine ist dort kein Hund. Das möchte ich mir und meinem Hund definitiv nicht zumuten. Mag es Bequemlichkeit sein oder nicht....Sorry, das ist für mich kein Argument für eine Kastration. Das Jahr hat 52 Wochen, was sind bitte 14 Nachmittage in der Stehzeit im Jahr, an denen der Hund nicht mit auf den Reiterhof kann.
Das ist neben der Bequemlichkeit purer Egoismus.
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Zitat
Generell bin ich persönlich der Meinung: Kastration zur Präventation ist eine vorgeschobene Argumentation die auch bei all den Statistiken (deren Auftraggeber ja bekannt sein dürften) nicht haltbar ist. Wieviele gesunde Hündinnen stehen den erkrankten Hündinnen denn Gegenüber? Nur wenn man diese Zahl eindeutig hat, kann man überhaupt eine Nutzen/Risikoanalyse betreiben.Jetzt viel Spaß bei der Suche nach dieser Zahl

Wie willst du diese Zahl bestimmen, wenn sämtliche Statistiken deiner Meinung nach nicht haltbar sind? Dann müsstest du aber auch alle Statisiken ablehnen, die Nachteile der Kastration belegen.....
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