Frükastration oder nicht?

  • Zitat

    Darf ich fragen, wie Du diese Interpretation begründest? =)

    LG, Caro

    Ich entnehme dies den Worten in § 6 (1) 5.
    "Das Verbot gilt nicht... zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung ... oder zur weiteren Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.".

    Und wenn ich allein hier im Forum lese, wie viele Uuups-Würfe es gibt ... nein, das Risiko ist mir zu groß.

  • Zitat

    Meine Ansichten habe ich schon oft hier gepostet und immer wieder heißt es Verstümmelung etc.

    Polemik kommt meist dann ins Spiel wenn alle anderen Argumente ausgehen :roll:

    Ich bin auch nicht dafuer indikationslos zu Kastrieren....und schon gar nicht am Hund der noch im Wachstum ist. Aber entweder liste ich dann die Nachteile auf um jemanden zu ueberzeugen.......oder sag' eben nichts.

    Aber mit dem Schlagwort "Verstuemmelung" zu kommen ist mir doch ein wenig zu.......polemisch.

  • Tjoa... und jetzt interpretiere mal Paragraphengetreu ;)

    Kommt es zu einer unkontrollierten Fortpflanzung bei einer Hundehaltung? NEIN! Dies gilt für Nutztiere und meinetwegen noch Freigängerkatzen. Nicht aber für Hunde. Das ist meine Meinung und mir auch schon so bestätigt worden.

    Bei uuuups-Würfe handelt es sich nicht um eine unkontrollierte Fortpflanzung da der Hund im Einflussbereich des Besitzers ist. Anders bei einer Freigängerkatze z.B. Oder aber bei Pferden, da hier Haltungsbedingen mit angeknüpft sind.

    Generell bin ich persönlich der Meinung: Kastration zur Präventation ist eine vorgeschobene Argumentation die auch bei all den Statistiken (deren Auftraggeber ja bekannt sein dürften) nicht haltbar ist. Wieviele gesunde Hündinnen stehen den erkrankten Hündinnen denn Gegenüber? Nur wenn man diese Zahl eindeutig hat, kann man überhaupt eine Nutzen/Risikoanalyse betreiben.

    Jetzt viel Spaß bei der Suche nach dieser Zahl ;)

  • Naja, Doris, die Wiederholung des Gesetzestextes ist aber keine Begründung. ;)

    Die Interpretation von Gesetzen ist zudem nicht dem Gutdünken des Einzelnen überlassen, sondern richtet sich nach gewissen Regeln.

    Und diese Auslegungsregeln zugrunde gelegt, komme ich zu folgendem Ergebnis bei der Interpretation des § 6 I 1 Nr. 5 TSchG:

    Hierbei handelt es sich um eine Ausnahmevorschrift, von dem in § 6 I 1 TSchG genannten Grundsatz, dass das Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben verboten ist.

    Derartige Ausnahmevorschriften sind grundsätzlich eng auszulegen.

    Das heißt, dass nur wenn eine hinreichend begründete Gefahr einer unkontrollierten Vermehrung besteht, und diese Gefahr nicht auf anderem Wege in zumutbarer Weise verhindert werden kann, eine Unfruchtbarmachung zulässig ist. So zB bei Freigängerkatzen, Mehrhundehaltung etc.

    Des weiteren bedeutet Unfruchtbarmachung nicht zwingend Kastration. Eine Sterilisation kann durchaus das mildere Mittel darstellen.

    Beim Ausnahmetatbestand der weiteren Nutzung und Haltung gilt im Prinzip dasselbe. Auch hier reicht nicht irgendeine Laune des Halters, der es leid ist, seiner Hündin während der Läufigkeit hinterherzuwischen.


    Es gibt sicherlich noch einige Fälle, die unter diese Ausnahmetatbestände fallen. Seien es Hofhunde, bei denen keine ständige Überwachung möglich ist, oder ähnliche besondere örtliche Begebenheiten, Blindenhunde etc etc.
    Doch der Ottonormal-Einzelhund-Halter ist (bzw sollte es zumindest sein ;)) mit einem minimalen Aufwand durchaus dazu in der Lage, eine unkontrollierte Vermehrung zu verhindern.
    Alleine der Wunsch nach der Verhinderung einer Fortpflanzung reicht eben nicht aus.


    LG, Caro

  • Also, ich habe mich, nachdem ich mich noch mal reichlich durch verschiedene Freds gelesen habe, dafür entschieden meinen Hund nicht kastrieren zu lassen.Jedenfalls jetzt noch nicht.Ich werde abwarten, weil mein Gefühl mir sagt, daß er einfach noch zu jung ist und ich keinerlei Risiko eingehen möchte.Denn es liegt hier ja keine medizinische Notwendigkeit vor.D.h. die Leine bleibt demnächst dran(muß sie ja jetzt sowieso wegen dem Leinenzwang) und ich werde verstärkt mit ihm an seiner Gehorsamkeit arbeiten.
    Ich habe das Gefühl, daß wenn ich ihn jetzt kastrieren lasse, ist es nicht zu seinem Gunsten, sondern zu meinem.Er ist jetzt halt anstrengender und demnach liegt es an mir, mich noch intensiver mit ihm zu beschäftigen und zu üben.Gott steh uns bei :gott: :D

  • Zitat

    Und diese Auslegungsregeln zugrunde gelegt, komme ichzu folgendem Ergebnis bei der Interpretation des § 6 I 1 Nr. 5 TSchG: ...

    Du kommst zu diesem Ergebnis, ich selbst (und zum Glück viele weitere Menschen, die ich kenne) zu einem anderen.

    Ich habe bei Menschen keine Probleme mit einer Kastration, weshalb sollte ich es also bei einem Tier haben?!

    Meine Meinung.

    Doris

  • Jau Doris, ich mute meinem Hundi nichts zu, was ich mir nicht selbst auch "antun" würde ;)
    Ich bin also ebenfalls den Weg gegangen, nicht aus med. Indikation, sondern, weil ich keine Kinder mehr wollte!

    Und, siehe da, ich bin trotzdem erwachsen geworden! (obwohl manche das immer noch anzweifeln) ;)

  • Zitat

    Doris, Deine Meinung in allen Ehren,die ich auch respektiere, aber ein Mensch kann für sich selbst entscheiden, ein Hund nicht.

    Ausser, er ist behindert - und diese Zeiten wollen wir bestimmt nicht mehr haben.

  • Hi,
    um mal Fehlinterpretationen zu vermeiden, ich schrieb nie, daß eine Kastration bei medizininischer Indikation nicht notwendig oder auch sinnvoll ist. (Sowohl meine schwarzer Rüde mit seinen ewigen Prostataentzündungen als auch meine Hündin mit extremen Hormonschwankungen wurden kastriert und sind seitdem gesunde, glückliche Hunde). Es geht mir darum, daß ich Kastrationen ohne wirklichen Grund (bzw. nur der Bequemlichkeiten der Beistzer) ablehne.
    Das sich davon einige Leute so dermassen auf die Füsse getreten fühlen, verwundert mich doch sehr...
    LG von Julie

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