Ärger mit dem Landwirt!?

  • Peter, such dir doch einfach die Gesetze raus, oder lass dich noch besser, von einem Anwalt beraten - also so was!! *kopfschüttel*

    Ich finde es schon unverschämt von dir, dass du nach irgendwelchen Gesetzen suchst, um die dann vielleicht nem Bauern auch noch unter die Nase zu halten, oder was?

    Die Wiese ist nicht dein Besitz und wenn der Bauer seine Erlaubnis nicht gibt, für das Betreten, dann lass es einfach. :hust:

  • Zitat

    Peter, such dir doch einfach die Gesetze raus, oder lass dich noch besser, von einem Anwalt beraten - also so was!! *kopfschüttel*

    Ich finde es schon unverschämt von dir, dass du nach irgendwelchen Gesetzen suchst, um die dann vielleicht nem Bauern auch noch unter die Nase zu halten, oder was?

    Die Wiese ist nicht dein Besitz und wenn der Bauer seine Erlaubnis nicht gibt, für das Betreten, dann lass es einfach. :hust:

    lesen, denken, schreiben!

  • § 56 Betreten der Flur
    Die Länder gestatten das Betreten der Flur auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung auf eigene Gefahr. Sie können weitergehende Vorschriften erlassen. Sie können auch das Betreten aus wichtigen Gründen, insbesondere aus solchen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Feldschutzes und der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung, zum Schutz der Erholungsuchenden oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Grundstücksbesitzers einschränken sowie andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.

    Zufrieden?

  • Zitat

    Ich will / wollte NUR wissen wie die rechtliche Lage ist und keine aus den Fingern gesaugte Oberlehrer Weissheit.

    Dann frag doch einen Juristen! Die Oberlehrer hier scheinen dir ja nicht zu passen.

  • Zitat

    § 56 Betreten der Flur
    Die Länder gestatten das Betreten der Flur auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung auf eigene Gefahr. Sie können weitergehende Vorschriften erlassen. Sie können auch das Betreten aus wichtigen Gründen, insbesondere aus solchen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Feldschutzes und der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung, zum Schutz der Erholungsuchenden oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Grundstücksbesitzers einschränken sowie andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.

    Zufrieden?

    Hi!

    Ja super - von hier aus kann ich weiterlesen. Sofern dieser Paragraph oder angrenzende in Urteilen genannt wird kann man sich dann ein Bild machen bzw. werde ich mir ein Bild machen können.

    Danke!

    Gruß, Peter

  • So...du hast nach §§ gefragt, ich hab sie dir rausgesucht... :D
    Steht alles im Naturschutzgesetz von Baden-Würrtemberg:

    Zitat

    § 51 Betreten der freien Landschaft
    (1) Jeder darf die freie Landschaft zum Zweck der Erholung unentgeltlich betreten. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen, dürfen nur auf Wegen betreten werden.

    Ist doch ne ganz klare Regelung, oder? Während der Wachstumsruhe darfst du, während der Nutzzeit nicht. Da die Nutzzeit bei Grünland mit dem Beginn des Aufwuches anfängt solltest du dich in den nächsten Monaten nicht erwischen lassen, um Ärger aus dem Weg zu gehen! Der Landwirt scheint nämlich im Recht zu sein!

  • Bei uns ist es so geregelt: die große Wiese von einem unserer Ortslandwirte dürfen alle Hundehalter betreten. ABER: Haufen müssen weg gemacht werden! Darauf besteht er und das ist auch richtig so. Und alle Hundehalter, die hier hinten mit ihren Hunden gehen, halten sich auch daran. Es gibt sogar einen Kottüten-Spender an besagter Wiese, den hat mein Mann selbst gebaut und mit dem Einverständnis des Bauern dort aufgestellt. Und es funktioniert! :gut:

    Ansonsten gilt: die hunde dürfen nicht auf die Äcker. Erstens weil die Frucht geschädigt wird, zweitens weil die Äcker teilweise gespritzt sind und drittens weil es sich einfach nicht gehört!

    Ich denke, man sollte einfach mit gesundem Menschenverstand und Anstand an die Sache ran gehen, dann findet sich eine Lösung. Paragraphen reiten und mit Gesetzestexten wedeln hilft m.E. da nicht. ;)

  • Zu deiner Frage, ich habe keine Ahnung von Gesetzen in Deutschland, denke aber, dass du auch ohne dieses Wissen zu einer Lösung kommen kannst.

    Rede mit dem Bauern, so mache ich es zumindest wenn ich mal auf einem Feld Fährtenarbeit machen will.
    Dann gibt es zwei Möglichkeiten.

    a. Der Bauer findet es ok, dass du über seine Wiesen läufst und deine Haufen weg machst

    b. Der Bauer findet es nicht ok. Und in dem Fall bin ich der Ansicht, dass es keinen Sinn hat sich gross mit Gesetzen durchbüffeln zu wollen. Es ist sein Land. Was er damit tut ist seine Sache. Ich persönlich würde da lieber auf dem Weg bleiben als über ein Feld zu gehen, im Wissen dass ich das vielleicht gesetzlich darf (was ich bezweifle), mir den Bauern aber zum Feind gemacht habe.

    Zitat


    Laßt ihr eure Hunde nur und ausschließlich auf Asphalt laufen? Arme Vierbeiner!

    Ja, ich habe meinem Hund ab der ersten Woche, die sie bei uns war beigebracht auf dem Weg zu bleiben oder diesen auf Kommando zumindest unverzüglich wieder aufzusuchen :schockiert: Bei uns sind die meisten Feldweg naturbelassen, und auf dem kleinen Grünstreifen daneben darf sie ebenfalls laufen.
    Wieso ich das so will?
    Weil mir das Land nicht gehört. Rennen kann sie auch auf dem Kiesweg oder dem Grünstreifen, oder auf meinem eigenen Land (ich weiss, dass dieses Glück nicht jeder hat). Und auch auf diesem eigenen, kleinen Stück Land lassen irgendwelche ignoranten Kreaturen ihre Hunde hinsch***ssen. Ist ja nur Gras. Ich wohne da. Das ist mein Garten. Ich mähe dieses Gras, wenn es hoch genug ist und es ist mehr als mühsam, wenn es dann niedergetrampelt ist. Ganz zu schweigen davon, dass es einfach nicht mehr zu verfüttern ist.
    Ich wohne in einem Naturschutzgebiet mit viel Gemüsewirtschaft und etwas Vieh. Ein Naherholungsgebiet für Städter, die ohne die Städter unter euch anzugreifen, manchmal echt keine Ahnung von Landwirtschat habe. Nicht alles was grün wächst und aussieht wie Gras, ist auch Gras. Nicht alles was braun oder bei uns schwarz und plattgewalzt ist ist nur Dreck. Und nicht alles wo Kuhscheisse draufliegt darf locker auch vom Hund versch***en werden... In hohem Gras und in Getreidefeldern gibt es unzählige brütende Vögel, da kann man noch lange versuchen aufzupassen, so gut sieht man gar nicht. Es gibt ausser Enten die man am Wasser ja noch vermutet auch noch andere Vögel die wesentlich kleiner sind, die am Boden brüten. Für die werden innerhalb der Getreidefelder extra Brutstellen gesät, geschützt vom hohen Getreide. Diese Stellen sieht man von aussen nicht einmal. Wenn ich mit meinem Hund auf einer von Schafen zermalmten Wiese laufe oder in einem Stoppelfeld, dann frage ich vorher. Wenn ich meinen Hund buddeln lasse, dann da, wo ich mich versichert habe, dass sie das darf. Egal ob bio oder nicht. Wir trampeln durch den Lebensnerv von jemandem. Ich persönlich rege mich da immer heillos auf, wenn ich sehe wie die Leute ihre Hunde in die Existenzgrundlage anderer kacken lassen und die ganze Sache dann auch noch unter dem Motto "ich woh nicht hier und ist ja natürlich" liegen lassen

    Ich halte es nur für anständig und respektvoll, wenn man sich die Erlaubnis von jemandem holt, bevor man sein Eigentum betritt.

    So, hab mich grad etwas emotional hinreissen lassen :ops:

    Aber ganz ehrlich, das Leben mit Bauern ist nicht so schwierig, man kann mit ihnen reden und vielleicht kann man sie danach sogar verstehen. Und wenn jemand etwas nicht will - so ist das Leben, nicht nur auf dem Land. Ich spaziere in der Stadt auch nicht in den grossen Gärten rum, weil das die einzigen Grünflächen sind :ka:

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