Ärger mit dem Landwirt!?

  • Hi!

    Ich hab hier was gefunden. Leider aus Bayern ...

    Art. 22 Abs. 1 und 2 des Bayerischen Naturschutzgesetzes:

    Das Betretungsrecht erlaubt:

    - das grundsätzlich freie Betreten ohne Erlaubnis des Grundstücksberechtigten oder einer Behörde

    - von allen Teilen der freien Natur (Privatwege, Feld und Flur sowie Wald)

    - zum Naturgenuss und zur Erholung

    - im Rahmen traditioneller Formen der Freizeitgestaltung und Sportausübung

    - als Einzelperson, mit Verwandten oder Bekannten oder als Teilnehmer einer organisierten Veranstaltung.
    ------------

    Landwirtschaftliche Flächen dürfen nur zur Viehhaltung oder gegen Wildverbiss eingezäunt werden. Diese Einzäunungen müssen durch Tore oder Überstiege öffentlich zugänglich gemacht werden.

    Landwirtschaftlich ungenutzte Flächen dürfen ganzjährig betreten werden. Genutzte Flächen nur außerhalb der Nutzungszeit (Grünland i.d.R. von Anfang Oktober bis Ende April).

    Die Frage ist ab wann ist eine Fläche eine genutzte Fläche?

    Gruß, Peter

  • huhu.

    red doch mit dem bauern mal, evt ist es für ihn dann ja in ordnung.
    unsere spazierrunde hat links wiesen und rechts in ein see, dazwischen ein weg. meine haben nicht auf die wiese des bauern zu gehen.
    die können den weg hoch und runter flitzen.

    kannst du nicht in den wald ausweichen?
    ich kann den bauern verstehen, das er nicht will das dort ständig hund und mensch drüber gehen.
    meine eltern haben auch ne grose wiese und leider lag dort auch genug zeugs rum wie flaschen und son kram.
    mitlerweile stehen pferde auf der wiese und das problem hat sich von allein gelöst

    wenn das land/ die wiesen dem bauern gehören ins das recht sicher auf seiner seite :???:

  • Hallo Peter,
    da es dem Bauern erst ab Ende März wichtig ist, dass niemand die Wiese betritt, denke ich das es um die Brut und Setzzeit geht. Also um den Schutz von Bodenbrütern, abgelegten Rehkitzen usw..
    Und zur rechtlichen Seite, es ist sein privat Besitz, also kann er darüber entscheiden, wann und wer auf seine Wiese darf. Er setzt ja auch keinen Haufen in deinen Garten, obwohl ihr auf dem Land lebt. ;)

  • Wir sollen dir doch jetzt nicht echt irgendwelche §§ raussuchen, oder? Das sagt einem doch der gesunde Menschenverstand, dass ein Landwirt dich von seinem eigenem Land verweisen kann!
    Natürlich ist es gerade auf dem Land problematisch, da es kaum öffentliche Freiflächen gibt und eigentlich jede Wiese in Privatbesitz ist. Wenn man es ganz genau nimmt dürfte man sich eigentlich nur auf den öffentlichen Wegen bewegen und müsste eigentlich auch den Hunden strikt untersagen die Wege zu verlassen.
    Mach ich aber auch nicht - man sollte sich einfach nicht erwischen lassen... :D
    Natürlich laufen meine Hunde über Wiesen und Felder und manchmal laufe ich mit, sei es um den Weg abzukürzen, um mit den HUnden zu spielen etc.
    Ich hab dabei aber immer die Umgebung im Auge, sobald ein Auto oder Trecker in Sicht kommt laufen wir alle ganz artig auf dem Weg... :D

    @ Peter: Aus welchem BUndesland kommst du? Für Hessen könnte ich dir genauere Auskünfte geben, da hab ich nämlich wegen genau dieser FRagestwellung schon mit der Naturschutzbehörde telefoniert!

  • Woran erkennt man nun eigentlich ob eine Wiese jetzt einem Bauern gehört oder einfach so der Allgemeinheit :roll:

  • Mit meinen Hunden gehe ich ausschließlich in den Feldern spazieren, da laufen sie von sich aus meist auf den Wegen, ab und an laufen sie mal über ein Feld. Dann können sie noch auf den Wiesen von meinem Bruder laufen, da stehen eh meine Pferde drauf. Ansonsten laufen sie auch schon mal auf fremden Wiesen, aber da hat sich noch nie einer beschwert und ich räume auch immer die Hinterlassenschaften weg, egal wo wir sind. Sollte sich mal ein Bauer darüber beschweren, dann werde ich natürlich diese Wiesen oder Felder nicht mehr betreten.

  • Nein, es geht hier nicht um Brutzeiten oder sonstiges sondern einzig und alleine um Hundescheisse auf der Wiese.

    Ich will / wollte NUR wissen wie die rechtliche Lage ist und keine aus den Fingern gesaugte Oberlehrer Weissheit.

    Und ja, ich kaufe annähernd ausschließlich Bio-Produkte mit Schwerpunkt auf nachhaltige und lokale Erzeugung. So was gibt es!

    Das ist hier aber nicht die Frage!

    Gibt es ein Gestz das das Betreten in diesem speziellen Fall verbietet? Ich habe noch keins gefunden - im Gegenteil - eher Gesetze die es frei stellen! Wenn ihr es auch nicht gefunden. Ich sehe eher das hier eine landläufige Meinung die durch die Vielzahl der, wie auch hier vorherrschenden "dannlaberichhaltmaleinfachmit" - Mentalität geprägt wird.

    Gruß, Peter

  • Zitat

    Nein, es geht hier nicht um Brutzeiten oder sonstiges sondern einzig und alleine um Hundescheisse auf der Wiese.

    Nein, geht es nicht nur. Es geht auch darum, dass man dadurch z.B. nicht mehr richtig mähen kann, wenn Du und Dein Hund da durchtrampeln.

  • Zitat

    In der Zeit des Wachstums - also bei Wiesen vom Ende Februar bis November, wenn ich richtig informiert bin.

    GENUTZT! Nicht wann wächst hier ein Grashalm sondern wird die Fläche z.B. für Viehfutter verwendet oder gar Getreide angebut....

    Die Wiesen um die es geht sind brachliegend. Bis auf das Ausbringen von Gülle eben.

    Gruß, Peter

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