Beiträge von peppersdog

    Zitat

    Keine einzige Antwort war hier im Forum auf diesen Beitrag unqualifiziert für ein Forum.
    Aber wie gesagt, wenn du eine qualifizierte Antwort haben willst, wende dich an einen Anwalt!


    Wieso? Sind Foren grundsätzlich von qualifizierten Antworten ausgenommen?


    Ließ mal den ganzen Thread durch und sag mir dann warum mir fast keiner (danke an die Wenigen welche) auf meine Frage geantwortet hat!


    Aber ich werd mich in Zukunft mit Fragen zurückhalten. Mit Antworten ebenfalls.



    Danke Sanny! Das ist eine Antwort die Inhalt und Begründung liefert. Ja ich habe davon keine Ahnung - sonst müsste ich nict fragen.


    Hab Dir eine Mail mit den Hintergründen geschickt.


    Ich war nein bin eben verärgert wenn man mit unqualifizierten Antworten zugeschüttet wird.


    Sorry wenn ich jemanden beschimpft habe der es nicht verdient hat!


    Gruß, Peter

    Hi!


    fläcki: Ich sag doch auch gar nichts anderes. Ich wollte NUR wissen wie die Gesetzeslage im Detail ist. Da das auch von Bundesland zu Bundesland un Regionen unterschiedlich ist, ist das nicht so einfach.


    Oft ist es schwierig den Einstieg in eine effektive Informationssuche im Web zu finden. Da braucht man ein wenig Input der u.U. eben in Form eines Paragraphen ist. Von dem Ausgangspunkt kann man sich selbst bilden und genau das tue ich jetzt - unabhängig davon das ich mit dem Landwirt natürlich versuche auszukommen.


    Ich finde es gut seine Rechte UND Pflichten!! im Detail zu kennen wenn man darüber spricht.


    Gruß, Peter

    Zitat

    § 56 Betreten der Flur
    Die Länder gestatten das Betreten der Flur auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung auf eigene Gefahr. Sie können weitergehende Vorschriften erlassen. Sie können auch das Betreten aus wichtigen Gründen, insbesondere aus solchen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Feldschutzes und der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung, zum Schutz der Erholungsuchenden oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Grundstücksbesitzers einschränken sowie andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.


    Zufrieden?


    Hi!


    Ja super - von hier aus kann ich weiterlesen. Sofern dieser Paragraph oder angrenzende in Urteilen genannt wird kann man sich dann ein Bild machen bzw. werde ich mir ein Bild machen können.


    Danke!


    Gruß, Peter

    Zitat

    Peter, such dir doch einfach die Gesetze raus, oder lass dich noch besser, von einem Anwalt beraten - also so was!! *kopfschüttel*


    Ich finde es schon unverschämt von dir, dass du nach irgendwelchen Gesetzen suchst, um die dann vielleicht nem Bauern auch noch unter die Nase zu halten, oder was?


    Die Wiese ist nicht dein Besitz und wenn der Bauer seine Erlaubnis nicht gibt, für das Betreten, dann lass es einfach. :hust:


    lesen, denken, schreiben!

    Zitat

    In der Zeit des Wachstums - also bei Wiesen vom Ende Februar bis November, wenn ich richtig informiert bin.


    GENUTZT! Nicht wann wächst hier ein Grashalm sondern wird die Fläche z.B. für Viehfutter verwendet oder gar Getreide angebut....


    Die Wiesen um die es geht sind brachliegend. Bis auf das Ausbringen von Gülle eben.


    Gruß, Peter

    Nein, es geht hier nicht um Brutzeiten oder sonstiges sondern einzig und alleine um Hundescheisse auf der Wiese.


    Ich will / wollte NUR wissen wie die rechtliche Lage ist und keine aus den Fingern gesaugte Oberlehrer Weissheit.


    Und ja, ich kaufe annähernd ausschließlich Bio-Produkte mit Schwerpunkt auf nachhaltige und lokale Erzeugung. So was gibt es!


    Das ist hier aber nicht die Frage!


    Gibt es ein Gestz das das Betreten in diesem speziellen Fall verbietet? Ich habe noch keins gefunden - im Gegenteil - eher Gesetze die es frei stellen! Wenn ihr es auch nicht gefunden. Ich sehe eher das hier eine landläufige Meinung die durch die Vielzahl der, wie auch hier vorherrschenden "dannlaberichhaltmaleinfachmit" - Mentalität geprägt wird.


    Gruß, Peter

    Hi!


    Ich hab hier was gefunden. Leider aus Bayern ...


    Art. 22 Abs. 1 und 2 des Bayerischen Naturschutzgesetzes:


    Das Betretungsrecht erlaubt:


    - das grundsätzlich freie Betreten ohne Erlaubnis des Grundstücksberechtigten oder einer Behörde


    - von allen Teilen der freien Natur (Privatwege, Feld und Flur sowie Wald)


    - zum Naturgenuss und zur Erholung


    - im Rahmen traditioneller Formen der Freizeitgestaltung und Sportausübung


    - als Einzelperson, mit Verwandten oder Bekannten oder als Teilnehmer einer organisierten Veranstaltung.
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    Landwirtschaftliche Flächen dürfen nur zur Viehhaltung oder gegen Wildverbiss eingezäunt werden. Diese Einzäunungen müssen durch Tore oder Überstiege öffentlich zugänglich gemacht werden.


    Landwirtschaftlich ungenutzte Flächen dürfen ganzjährig betreten werden. Genutzte Flächen nur außerhalb der Nutzungszeit (Grünland i.d.R. von Anfang Oktober bis Ende April).


    Die Frage ist ab wann ist eine Fläche eine genutzte Fläche?


    Gruß, Peter

    Hallo!


    Ich will keine Belehrungen sondern die rechtliche Seite wissen. Immer das selbe.


    Die Wiesen sind Wiesen die in erster Linie der Ausbringung der Gülle dienen. Der entsprechende Bauer geht in allem was er tut sehr umweltschädlich um. Vom Anbau von Genmais sowie dessen Verfütterung mal abgesehen.


    In der Regel sind diese wild von Traktorspuren durchzogen da hier massiv Holzwirtschaft betrieben wird. Alles gaaanz weit weg von einer bunten hübschen Wiese. Das war wojl mal bevor der Bauer kam.


    Jetzt kommt sicher - aber warum willst Du nun hier laufen?


    Ich bin nicht aufs Land gezogen um auf der Straße zu leben. Ich kann unseren Hund nur auf der Wiese rennen lassen da es an der Straße zu gefährlich ist. Wiese bedeutet auch der Randbereich der Wiese.


    Leider sind hier alle Wiesen verpachtet womit man sehr eingeschränkt ist.


    Sicher werde ich den Bauern erst einmal freundlich fragen. Logisch!



    Laßt ihr eure Hunde nur und ausschließlich auf Asphalt laufen? Arme Vierbeiner!


    Gruß, Peter

    Hallo zusammen!


    Ich habe in letzter Zeit einiges über Gesetze, Richtlinien usw. im Zusammenhang mit der Nutzung von nicht bestellten Grünflächen gehört. Was ist aber nun gesetzlich geregelt und was nicht.


    Es geht darum das sich der Bauer der hier in der Umgebng mehrere Wiesen besitzt (anscheinend) wohl mächtig Stress macht wenn nach dem letzen Märztag noch Hunde (samt Halter) über seine Wiesen laufen.


    Zum Einen verstehe ich ihn, da hier die allermeisten ihre Hund hinsch... lassen und sich nicht drum scheren. Ganz übel die Besucher der nahegelegenen Hundeschule - so auf die Art "naja, ich wohne hier ja nicht".


    Ich will nun nicht mit dem Landwirt in einen Streit verfallen sondern wissen wie meine Rechte sind wenn ich auf einer unbestellten Wiese mit meinem Hund spazierengehe (angeleint oder nicht) und IMMER jeden Haufen beseitige. Ich will auf ihn zugehen und im die Sicherheit geben das von unserem Hund kein Haufen leigenbleibt.


    Aber kennt ihr hierzu u.U. weiterführende Links? Die entsprechenden Paragraphen im BGB? Für den Fall das es hier zu keinem Agreement kommt.


    Bitte sendet keine Halbwahrheiten oder Hören/Sagen - das verwirrt noch mehr.


    Danke und Gruß, Peter