Sammlung: Hier muss der Hund in Bus (und Bahn) zahlen!

  • Zitat

    Vom 01.08.2002

    Nein! Die S-Bahn gehört zum VBB (Verbund Berlin Brandenburg). Die BVG (die Ubahn, Tram und Busse unterhält) und der VBB sind zwei eigenständige Unternehmen, die unabhängig voneinander ihre Beförderungsbedingungen stellen können.
    Somit gibt es auch unterschiede bez. der Hunde.
    Sie kooperieren legiglich bei den Tarifen, sonst würde es ja ein unübersichtlicher Tarif-Dschungel werden.

    Also diese Anweisung von 2002 gilt nicht mehr! In der Sbahn dürfen Hunde ohne Maulkorb mitfahren, es sei denn sie sind gefährlich ;)

  • Na dann gilt es für die S-Bahn nicht mehr, aber der VBB hat auch Busse die im Tarifbereich B fahren und da gilt oft die Maulkorbpflicht.....

    P.S. Ich finde den Artikel von der BZ merkwürdig, das müsste doch auch in den Verkehrsbedingungen der BVG drinstehen......

  • Es kommt darauf an, was du für ein Ticket hast :D

    Wenn du eine Tageskarte, Kleingruppenkarte, Gruppentageskarte für Schüler oder eine Zeitkarte (Monatskarte/Abo) besitzt, kann ein Hund (egal welcher Größe) kostenlos mit.

    Wen du Einzelfahrscheine und Kurzstrecken-Fahrscheine benutzt musst du für den Hund zusätzlich einen ermäßgten (Kinder-)Fahrschein lösen.

    Für jeden weiteren Hund musst du in beiden Fällen einen ermäßigten (Kinder-)Fahrschein lösen.

    Alles klar? ;)

  • Bundesland: NRW
    Kreis/Stadt/Strecke: Wuppertal,Solingen
    Maulkorb: Bus: Nein Bahn: Nein
    Ticket: Bus: Nein Bahn: Nein
    Hundefreundlich: Bus: Ja Bahn: Ja

    Hunde dürfen sogar auf den Sitzen sitzen

  • Zitat

    Na dann gilt es für die S-Bahn nicht mehr, aber der VBB hat auch Busse die im Tarifbereich B fahren und da gilt oft die Maulkorbpflicht.....


    Ich habe den Absatz der AGBs nicht mehr genau im Kopf, aber ich glaube da stand drinnen, dass diese Regel gilt, solange kein Schild rumhängt, wo der Hund eben mit Maulkorb abgebildet ist. (was ja in den meisten Bussen der Fall ist. Naja in ein paar Tagen fahr ich wieder Sbahn dann schau ich nochmal nach :)

    Zitat


    P.S. Ich finde den Artikel von der BZ merkwürdig, das müsste doch auch in den Verkehrsbedingungen der BVG drinstehen......

    Es ist die BZ :hust:

  • Also wenn man sich auf der BVG - Seite die Beförderungsbestimmungen nimmt und die vom VBB, dann wird man feststellen, das es die selbe Broschüre ist. Also kann es doch mit den Bestimmungen nicht so wirklich weit von einander entfernt sein.

    Ich würde mich weniger an den AGB´s orientieren, als an den Berförderungsbestimmungen.

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