ignoranter hundehalter

  • also auch ich hae mal wieder ein anliegen,was mich seit gestern ziemlich wurmt


    ich war gestern mit rüdiger beim tierarzt und kam dabei in den park...vor uns liefen zwei leut mit 2 hunden...eine hündin und ein rüde..hab den rüden zuerst gar nicht erkannt und dann erst gesehen,das es ein rüde war,der schonmal mit rüdiger gestänkert hat und es dabei zur beisserei gekommen ist,wo der andre rüde nicht grad glimpflich weggekommen ist...ich habe da aber angeboten die hälfte der tierarztkosten zu übernehmen,obwohl sein hund unangeleint und unbeaufsichtigt gelaufen ist....dies zur vorgeschichte


    nun seh ich die beiden also,sehe des er seinen hund wieder von der leine macht und rufe ihm zu,des das jetzt verdammt ungut ist,auch um auf mich aufmerksam zu machen,da ich dachte,des er mich und rüdiger vllt noch gar nicht bemerkt hat...ich bekam nur einen kurzen blick,ein schulterzucken,mehr nicht....der andre rüde hatte uns bis dahin noch nicht bemerkt....gut ich dann weitergegangen mit gehörigem abstand...auf einmal sieht der rüde uns und kommt uns entgegengelaufen....ich sofort gerufen,des er seinen hund rufen soll...kurz umgedreht und wieder keine reaktion...nun gut,das ganze ist alles gut gegangen,rüdiger hat sich null reizen lassen,nix passiert...aber als ich dann noch den spruch gedrückt bekam,des die beisserei des letzte mal ja nicht an seinem hund lag(wo er nicht mal anwesend war!!) hab ich fast kotzkrämpfe bekommen...das kann doch nicht wahr sein..ich meine ich finde es ja schon unverantwortlich seinen hund zu einem hund zu lassen,wo klar ist,des beide sich nicht gerade grün sind(und einer dazu angeleint ist...mal ganz davon abgesehen,des hier strikte leinenpflicht herrscht) und damit wieder in kauf zu nehmen,des wieder irgendwas passiert...aber nun zu meiner frage
    wie ist das genau....wenn da jetzt wieder etwas passiert wäre und ich hätte mich diesmal definitiv geweigert auch nur einen heller für die rechnung zu bezahlen...kann er mich trotzdem rechtlich belangen?

    • Neu

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    • Zitat

      .....geweigert auch nur einen heller für die rechnung zu bezahlen...kann er mich trotzdem rechtlich belangen?


      hallo,
      blöde situation. ich würde mich in dem fall auch weigern, die rechnung zu begleichen. rechtlich kann er trotzdem versuchen, gegen dich vorzugehen. das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.


      ich glaube, es wird auch sehr unterschiedlich gehandhabt.
      ich habe die auskunft beim oa bekommen, dass man, wenn der hund angeleint war, nichts zu befürchten hat.


      allerdings habe ich es auch schon anders gehört. vielleicht liegt es im ermessen des oa? keine ahnung.


      wenn du zahlst, erkennst du damit übrigens deine schuld an. also vorsicht damit.


      ich hoffe, du triffst "euren feind" nicht mehr ohne leine.


      gruß marion

    • Zitat

      wenn der hund angeleint war, nichts zu befürchten hat.


      Das habe ich auch mal gedacht, bis meiner Freundin ein Brief von der Staatsanwaltschaft ins Haus geflattert ist, weil ein unangeleinter Hund (in der Leinenzwangzeit) in die Gruppe ihrer 3 ANGELEINTEN Hunde gelaufen ist und es zu einer Beißerei kam.


      Im oben genannten Fall würde ich sofort an Ort und Stelle die Polizei anrufen, falls es zu einer Beißerei gekommen wäre und hätte den Typen angezeigt.
      Manche Leute lernen es nicht anders.
      Wer so ignorant ist, hat es nicht besser verdient.
      Der Typ hat billigend in Kauf genommen, das es zu einer erneuten Beißerei gekommen wäre.


      Das kann es doch wohl nicht sein, das man die HH "warnt" und die ihre Hunde trotzdem zu einem laufen lassen ?!?!?!? :kopfwand:

    • Zitat


      Das kann es doch wohl nicht sein, das man die HH "warnt" und die ihre Hunde trotzdem zu einem laufen lassen ?!?!?!? :kopfwand:


      ist aber wohl leider eher die realität. eine hundetrainerin meinte mal, dass das einzige, was hilft sei, dem anderen hundehalter zuzurufen, dass der eigene hund flöhe, oder eine ansteckende krankheit hat. :D


      das hilft nur nichts, wenn der andere hund sich nicht abrufen läßt. :???:


      gruß marion

    • Also von der Haftung her solltest du definitiv raus sein, wenn du erstens deinen Hund an der Leine hattest, zweitens dem anderen Hundehalter bekannt ist, dass sich eure Hunde nicht verstehen und er seinen trotzdem von der Leine lässt und drittens du auch noch den anderen Hundehalter dazu aufforderst seinen Hund wieder an die Leine zu nehmen.


      Mit dem Ordnungsamt kannst du trotzdem Probleme bekommen, denn die brauchen sich dort weder nach der Haftung richten, noch danach ob und welche Vorfälle mit deinem Hund bereits vorgefallen sind. Das Ordnungsamt beurteilt lediglich das Gefährdungspotential, das von deinem Hund ausgeht und verhängt daraufhin Auflagen oder eben nicht. Würde dich der andere Hundehalter dort anzeigen, so läge das weitere Vorgehen allein in der Hand des Ordnungsamtes. Ebenso wenn du den anderen Halter anzeigen würdest.


      Dass der andere Hundehalter die Leinenpflicht nicht beachtet hat, ist eine Ordnungswidrigkeit und spielt weder für die Haftung , noch für die Einstufung des Hundes durch das Ordnungsamt eine Rolle.

    • Zitat

      ist aber wohl leider eher die realität. eine hundetrainerin meinte mal, dass das einzige, was hilft sei, dem anderen hundehalter zuzurufen, dass der eigene hund flöhe, oder eine ansteckende krankheit hat. :D


      Genau das mache ich auch immer und man sollte nicht glauben, wie schnell so mancher Hundehalter werden kann.

    • Zitat

      Genau das mache ich auch immer und man sollte nicht glauben, wie schnell so mancher Hundehalter werden kann.


      genau das meinte die trainer auch. :lachtot: da können die leute plötzlich richtig rennen. habs aber noch nicht ausprobiert. wäre bei den hier freilaufenden hunden sowieso zwecklos, weil herrchen oder frauchen sowieso viel zu weit weg sind, um eingreifen zu können. sind eben fast alles derwillnurspielenhunde;)
      gruß marion

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