Eigentumswohnung - Hundeverbot?

  • Hallo!


    Mein Freund und ich möchten uns einen Welpen kaufen. Wir haben dies lange überlegt und freuen uns nun schon so richtig. eigentlich haben wir auch schon einen "ausgesucht". Einen Golden Retriever-Labrador Mix.


    Nun komme ich aber ein bisschen ins Grübeln. Wir wohnen in unserer recht großen Eigentumswohnung in einem 8-Familien-Haus. Ich habe schon ziemlich viel im Internet rumgestöbert und bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass uns die Hundehaltung nicht verboten werden kann (natürlich solange es keine Probleme zwischen Hund und anderen Eigentümern oder Mietern gibt, aber wir holen uns ja keinen "Kampfhund" und auch keinen kleinen Kläffer). Allerdings steht da teilweise auch, dass es durch die Hausordnung verboten werden kann (wenn ich das richtig verstanden habe :irre: ). Angeblich gibt es eine Hausordnung, die haben wir aber bisher nicht bekommen oder gesehen, wir wohnen erst seit diesem Sommer hier. Der Vorbesitzer meinte, es ist nicht verboten und eine andere Eigentümerin hält sich mind. 1 Katze (hab bisher nur die eine gesehen). Dann müsste Hundehaltung doch auch erlaubt sein, oder?


    Wäre super, wenn hier irgendjemand ganz genau Bescheid weiß und mir das ohne Fachchinesisch erklären kann :roll:


    Vielen Dank schonmal!!!


    Innimu

  • Hundehaltung in Eigentumswohnungen darf nicht verboten werden.Da gibt es genug Urteile drüber.
    Es gibt nur gewisse Einschränkungen bei den Gemeinschafteigentum , z.B Garten.
    Der Zutritt zum Garten darf zwar nich untersagt werden, aber es kann in der Hausordnung vereinbart werden , dass der Hund nur an der Leine den Garten benutzen darf, sofern dort kleine Kinder spielen.

  • Ihr müsst doch wenn ihr einzieht einen Vertag oder was bekommen haben?


    also wir haben mit unserem Mietvertrag auch die Hausordnung gehabt


    Ruf doch einfach mal den Eigentümer/Verkäufer oder wie auch immer an und frag ihn, es ist nicht selbstverständlich das man sich einen Hund halten darf

  • Zitat

    Ihr müsst doch wenn ihr einzieht einen Vertag oder was bekommen haben?


    also wir haben mit unserem Mietvertrag auch die Hausordnung gehabt


    Ruf doch einfach mal den Eigentümer/Verkäufer oder wie auch immer an und frag ihn, es ist nicht selbstverständlich das man sich einen Hund halten darf



    sie ist doch Eigentümer, dann bekommt sie auch keinen Mietvertrag...


    Ich würde aber auch sagen, dass es nicht verboten werden kann, die Haltung an sich

  • zunächst gehört Dir die Eigentumswohnung, sowie Anteilsanteile des Gemeinschaftseigentum gemäß Teilungserklärung.


    Das einzige was zählt ist die Eigentümergemeinschaft und deren Beschlüsse.


    In einer Eigentümergemeinschaft gibt es keine Hausordnung, außer sie ist Teil eines Beschlusses. Diese Beschlüsse werden in einer jährlichen Eigentümerversammlung beschlossen.


    Vertreten wird die Eigentümergemeinschaft durch einen Beirat, bestehend aus Miteingentümern.


    Normalerweise besorgt man sich vor dem Kauf einer Wohnung eine Beschlußliste, oder alle Versammlungsprotokolle. Denn es kann ja auch mal sein das es schon einen Beschluß über große Ausgaben gibt, und kurz nach dem Einzug kommen große Eigenkosten auf euch zu (Heizung neu, Dach in rose neu Decken, oder so)


    Frag euren Beirat also nach solch einer Liste oder Protokol und schau nach ob es einen Beschluß bezügl. Tierhaltung gibt.
    Gibt es keine Beirat, Hausverwaltung fragen. Gibt beides nicht, Wohnung verkaufen :D (war nur nen Spass)


    Sollte es keinen Beschluß geben, zurücklehnen und Hund genießen.


    Sollte es einen Eigentümer stören, kann er ja einen Tagesortungspunkt auf die nächste Eigentümerversammlung setzen. Und dann muß er min. 75% der Kopfstimmen auf seine Seite bekommen.


    Sollte es einen Beschluß gegen die Tierhaltung geben, kannst Du ihn jedoch auch in der nächsten Versammlung abwählen lassen.



    Gruß ralle

  • Moin,


    ich bin der Meinung, dass in einer Eigentumswohnung die Hundehaltung nicht verboten werden kann. Sind ja schließlich Deine eingenen 4 Wände.


    Selbst wenn die Hundehaltung per Beschluss verboten ist, kann juristisch nix dagegen gemacht werden.


    Das Hundeverbot richtet sich auf die Allgemeinflächen. Du dürftest Deinen Hund nicht ohne weiteres auf den allgemeinen Rasenflächen gassi führen. Oder den Hund unangeleint im Hausflur rumlaufen lassen.

  • Ich würde auch sagen, dass in einer Eigentumswohnund die Hundehaltung nicht verboten werden kann, aber lasst euch auf jeden Fall mal diese "Hausordnung" geben.
    LG Noora und Jerry

  • Okay, wir werden dann heute noch mal bei der Hausverwaltung nachfragen, um auch wirklich ganz sicher zu gehen, möchte ja nicht dass der Hund nachher drunter leiden muss (erst holen, dann wieder weggeben). Und wenn ich ihn einmal hab, möcht ich ihn eh nie wieder her geben :roll:


    Also, vielen Dank für eure Antworten, war auf jeden Fall hilfreich!!


    Liebe Grüße,
    innimu


    hoffentlich bald mit Murphy (?!?) Name steht noch nicht 100%ig fest :^^:

  • Hallo,


    Wir hatten selbst eine Eigentumswohnung und die Hundehaltung wurde verboten. In der Eigentümerversammlung wurde der Beschluss gemacht, dass Hundehaltung im gesamten Haus ab sofort verboten wird.


    Da half auch später kein rütteln und schütteln. Außerdem war das Zusammenleben - um es bescheiden zu sagen - echt die Hölle.


    Wenn es ein Miteigentümer ist, der da rumzickt würde ich mir nicht den Kopf zerbrechen. Wenn es aber alle anderen sind, würde ich Umzugskartons bestellen.


    Wir haben damals die Wohnung verkauft.


    Liebe grüße
    Dana und Wauzis

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