Eigentumswohnung - Hundeverbot?

  • Die Hundehaltung ,wie andere schon geschrieben haben IN DER EIGENTUMSWOHNUNG darf nicht verboten werden.Das wäre ja noch schöner!
    Selbst wenn es irgendwo steht (Hausordnung) ist es rechtlich nicht relevant.

  • Zitat

    Die Hundehaltung ,wie andere schon geschrieben haben IN DER EIGENTUMSWOHNUNG darf nicht verboten werden.Das wäre ja noch schöner!
    Selbst wenn es irgendwo steht (Hausordnung) ist es rechtlich nicht relevant.


    Leider ist das nicht so einfach. Wenn von allen Eigentümern ein Hundeverbot beschlossen wurde, hat dieses Verbot leider Bestand.



    Hier ein paar positive Entscheidungen ...


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  • Lest doch einfach mal Schlaubis Link in Ruhe durch, wenn dort alles rechtlich abgesichert ist dann steht doch ganz deutlich Folgendes:


    Hundehaltungsverbot in Eigentumswohnung
    Will die Wohnungseigentümergemeinschaft für die Wohnanlage ein generelles Hundehaltungsverbot beschließen, so müssen grundsätzlich alle Wohnungseigentümer einer solchen Regelung zustimmen. Wird ein solcher Beschluss nur mehrheitlich gefasst, so ist er gleichwohl dann gültig, wenn er nicht angefochten wird. Die Durchsetzung des Hundehaltungsverbots kann allerdings im Einzelfall dann unzulässig sein, wenn eine unzumutbare Härte vorliegt.
    Bayerisches OLG, Az.: 2 Z BR 58/00


    Quelle (aus Schlaubis Beitrag):
    http://www.herz-fuer-tiere.de/info/ [...] der-eigentumswohnung.html


    Wenn ich nicht den totalen Knick in der Optik habe, dann kann bei Einstimmigkeit die Hundehaltung verboten werden. Da die Themenstarterin jetzt erst einzieht, kann durchaus ein Hundehaltungsverbot bestehen.


    Auskunft muss aber in jedem Fall der Verwalter geben können, der hat alle Versammlungsprotokolle.

  • in solchen fällen einfach schnell der jeweiligen verwaltung anrufen , und schon hast du ein ja oder ein nein. so simpel und dann weisst du's 100%. mein vater ist immomarktler, viele seiner verkauften wohnungen sind hundefrei, aber genauviele hundefreundlich. kommt immer auf die vorerfahrungen vom verkäufer/vermieter/verwalter ab. ich hatte keine probleme mit der bewilligung. beim nachbarswohnblock wurde die hundeanfrage hingegen abgelehnt....



    LG nina

  • Zitat

    Will die Wohnungseigentümergemeinschaft für die Wohnanlage ein generelles Hundehaltungsverbot beschließen, so müssen grundsätzlich alle Wohnungseigentümer einer solchen Regelung zustimmen. Wird ein solcher Beschluss nur mehrheitlich gefasst, so ist er gleichwohl dann gültig, wenn er nicht angefochten wird. Die Durchsetzung des Hundehaltungsverbots kann allerdings im Einzelfall dann unzulässig sein, wenn eine unzumutbare Härte vorliegt.
    Bayerisches OLG, Az.: 2 Z BR 58/00


    Es ist, meines Erachtens, an sich irrelevant ob ein solcher Beschluss vor dem Abschluss eines Kaufvertrages getätigt wurde. Der neue Eigentümer übernimmt sämtliche Rechten und Pflichten beim Kaufabschluss vom ehemaligen Eigentümer. Dieses umfasst ebenso das Mitspracherecht bei den Eigentümerversammelungen. Soll heißen, die Regelung ist solang gültig, bis entweder irgendjemand oder der neue Eigentümer dieses
    anfechtet.


    Die Regelung kann nur bestehen, wenn sämtliche Eigentümer dieser zustimmen, wenn es auch nur eine Gegenstimme gibt ist das Rechtswidrig. Soweit sich die Regelung nicht auf das Gemeinschaftsgrundstück bezieht und somit Persönlichkeitsrechte verletzen würde.


    So verstehe ich das, soweit ich es da herauslesen kann.

  • @ Delibutus


    O.k. , den (Mehrheits-)Beschluss kann man sicherlich anfechten.
    Wie glücklich man dann mit seinen Miteigentümern wird, ist die zweite Sache... wenn die bis jetzt gegen Hundehaltung waren.
    Auf etwas Verständnis ist man ja als Hundehalter doch angewiesen. Die Anschaffung eines Hundes würde ich mir dann sehr genau überlegen.

  • warum einfach wenns auch kompliziert geht, nech? ;)


    also, wir haben heute morgen beim verwalter angerufen und der hat gesagt, dass wohl kein hundeverbot besteht und in der hausordnung steht auch nichts drin. wir brauchen jetzt nur die anderen Bewohner des Hauses (zumindest die eine Hälfte, denn hier gibts zwei Treppenhäuser mit je 4 Wohnungen) vorher fragen und den Hund halt im Treppenhaus und auf dem Hof usw. anleinen.
    Das OK von den anderen werden wir uns wohl vorsichtshalber schriftlich geben lassen, sicher ist sicher :D


    Also, vielen Dank nochmal an alle!


    Lg,
    innimu

  • Ich kann Ralle nur zustimmen. Genauso läuft es bei uns auch, aber bevor wir uns dort eingekauft haben haben wir das schon abgeklärt und es wohnt noch ein anderer Hund im Haus.
    Wenn deine Nachbarn dir das Einverständnis geben, immer schriftlich (hast du ja eh vor) dann hast du wenigstens ein bißchen was in der Hand wenn trotzdem mal die Rede auf ein Hundeverbot auf der Eigentümerversammlung kommt. Sollte aber dort für ein Hundeverbot gestimmt werden, hast du trotzdem verloren.


    LG
    Zuckermaus


    P.S. Diese Beschlüsse (auch nach Anschaffung des Hundes) sind bindend. Kann dir also passieren dass du den Hund nach x-Jahren wieder abschaffen musst.

  • Hallo!


    Also wir standen vor genau dem selben Problem, bevor Merlin hier eingezogen ist.


    Mein Freund hat sich informiert und bei uns ist es so, dass Hundehaltung momentan erlaubt ist.
    Sollte sich dies auf einer der nächsten Eigentümerversammlungen ändern, besteht jedoch "Bestandsrecht" (oder wie sich das schimpft).
    Das heißt, dass der Hund, der da ist, bleiben darf, solange er lebt, jedoch kein neuer mehr angeschafft werden darf.


    Kann mir aber auch vorstellen, dass das immer mal wieder von Ort zu Ort (oder Bundesland) etwas variiert.


    Viel Spaß mit dem Wuff und Frieden mit den Nachbarn, wünscht Mimi

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