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    Hi


    hast du hier Pflegestelle* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!


    • Ich danke sehr herzlich, habe nämlich Folgendes heute gelesen:


      Zitat

      Nun gilt für alle Pflegestellen, dass diese eine Erlaubniss zur Betreibung einer privaten Pflegeeinrichtung gem. § 11(1) Nr. 2 des Tierschutzgesetzes beim zuständigen Veterinäramt beantragen müssen !!!
      Die Erteilung der Erlaubnis ist u.a. an den Sachkundenachweis gebunden.
      Ausnahmen für die von der unabhängigen Aufnahme von Tieren bilden Fundtiere oder Aufnahme von Tieren im Sinne der Nachbarschaftshilfe.


      Hat jemand sowas hinter sich? Ist es schwer, diese Bescheinigungen zu erhalten?


      Anna



    • Hm, davon, dass man sich als private Pflegeeinrichtung melden muss, habe ich noch nicht gehört. Ist das wirklich so? Wie lief es denn bei denen von euch, die schon Pflegestelle sind?


      LG

    • Wir waren auch kurz Pflegestelle für unsere Luna. Zu erst mußten wir einen Pflegevertrag ausfüllen, dann wurden wir von jemandem besucht (1. Kontrolle nennt sich das). Die haben dann ihr o.k. als Pflegestelle gegeben.
      Bei uns war es so, dass wir uns einen Hund ausgesucht hatten. Die von der Nothilfe haben uns allerdings von ihr abgeraten, wegen unseren Kindern. Sie hatten aber eine gute Alternative. Das war dann die Luna. Wir konnten uns auch aussuchen, ob wir alle Kosten tragen oder nur Futter oder vielleicht auch gar nichts.
      Luna war dann bei uns eingezogen und nach etwa 1 Woche waren schon die 1. Interessenten da. Sie war einfach ein Traumhund und ich konnte mich nicht mehr von ihr trennen.
      Ich hab wirklich die Erfahrung gemacht, dass die Leute von den Nothilfen die Hunde recht gut einschätzen können. Bei uns hat alles gestimmt.
      Von solch einer Hundehaltergenehmigung hab ich übrigens auch schon gehört, allerdings ist es, so viel ich weiß, nur bei Hunden über 40 kg und auch nur in manchen Bundesländern. Hier in Rheinland-Pfalz braucht man so was nicht.
      Viele Grüße
      Melanie

    • annriedel - weiß ja nicht ob dieses Thema bei dir noch 'akut' ist??


      ...ich kenne jemanden, der bei der Tierhilfe Niederrhein sehr aktiv ist!!


      Zu der Orga kann ich sonst nichts sagen. Könnte aber gerne vermitteln!


      Wir haben z.Zt. auch eine Anfrage - auf Pflegestelle - laufen (allerdings bei einer anderen Orga). Mal sehen was daraus wird.


      Das Schwierigste für mich wäre - die 'richtige' Familie zu finden bzw. ob man überhaupt noch jemand anderen als 'richtig' befinden würde :???: :roll:


    • Woher stammt denn diese Vorgabe? Hast Du eine Quellenangabe?


      schlaubi

    • ...§11 - dazu steht auf der Homepage von Zergportal etwas....


      ...wenn ich das richtig interpretiere - müssen die Orgas diese Erlaubnis
      haben - nicht die Pflegestellen!?


      Als Halter muß man lediglich (hier in NRW) die 40/20-Verordnung haben - und das sicher auch als Pflegestelle.



      Bin mir, wie gesagt, nicht sicher - vielleicht kennt sich jemand besser aus?

    • Über §11 habe ich hier gelesen:


      http://tierhilfeniederrhein.de/pflegestellen_info.htm



      Leider hat es sich mit der Pflegestelle für mich vorerst erledigt, da mein Mann es zur Zeit noch nicht möchte.


      Auch habe ich der Dame von der Tierhilfe Niederrhein mal eine Mail geschickt, um vielleicht anderweitig was tun zu können, aber leider kam keine Antwort.


      Habe mir gedacht, mich vielleicht als Vorkontrolleur irgendwie irgendwo zu bewerben, aber da weiß ich eben noch nicht wie und wo...


      Anna

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