• Zitat

    Es geht nicht um eine evtl. Fehldiagnose, sondern darum das dieser TA mich arglistig getäuscht hat im treffen meiner Entscheidung.


    Doch...es geht um eine Fehldiagnose.

    Zitat

    Eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 I BGB liegt vor, wenn jemand bei einem anderen vorsätzlich einen Irrtum hervorruft, um ihn zur Abgabe einer Willenserklärung zu veranlassen.


    Vorsatz war bei dem TA nicht vorhanden. Höchstens Fahrlässigkeit. Du musst davon abkommen, dass Dich hier jemand vorsätzlich zu einer falschen Entscheidung überedet hat. Sorry...aber das war einfachnicht so.

    Aber laß mich Dir wenigstens einen Vorschlag machen.

    Zitat

    Ich werde mir von niemandem einreden lassen das ich diese Lüge einfach so hinnehmen soll, denn es ist Unrecht gewesen und wenn es mir passiert ist, mit wievielen anderen Menschen soll denn noch selbiges passieren?

    Beende die Diskussion hier, nimm Dir einen Rechtsanwalt und verklage ihn. Nur das wird Dich zu Deinem erhofften Ziel bringen. Du wirst dabei scheitern, aber wenn Du nicht anders weiter leben kannst, dann tue es.

  • @ coventgarden: Fahrlässig? Ich bringe hier nichts mit Fahrlässig in Verbindung. Unter falscher Tatsachenbeschreibung hat man aus mir eine Entscheidung herausgeholt. Für mich stellt dies eine Täuschung dar, man hat mich nicht Wahrheitsgemäß aufgeklärt und sowas soll einfach so davon kommen? Wenn das jeder so machen könnte? Aber vielen Dank das man es gleich als aussichtslos darstellt.

    Zitat


    Beende die Diskussion hier, nimm Dir einen Rechtsanwalt und verklage ihn. Nur das wird Dich zu Deinem erhofften Ziel bringen. Du wirst dabei scheitern, aber wenn Du nicht anders weiter leben kannst, dann tue es.


    Kannst du hellsehen? Wenn jeder hier sowas mit sich machen lässt und stumm schluckt, dann bitte schön! Ich tue das nicht!

  • Du hast dich schon extrem verrannt, niemand wird dich von deinen Gedanken abbringen können. Aber hier kann dir dann auch keiner Helfen. Das was du brauchst ist dann ein RA und eine Anzeige wegen Täuschung oder Betrug bei der entsprechenden Institution.

    Ich glaube noch nicht einmal, das du über den Weg eines Schlichters der TA Kammer noch zu einem Gespräch und einer Einigung zu dem TA kommt, so das für deine Situation nur noch der Weg über die Gerichte geht. Allerdings sehe ich dort auch keine wirkliche Erfolgschancen für dich und damit eine große Menge an Kosten.

    Ich kann sehr verstehen, das es schwer ist, loszulassen.
    Aber du kannst nun nicht alle Verantwortung an den TA abschieben, denn du hast genauso viel schuld an der Situation. Selbst wenn man nicht den TA um die Ecke hat und weit fahren muss und aus anderen Gründen andere Fahrten nicht möglich sind, hat euch der TA nicht zu dem letzen Weg gezwungen. Er hat euch eine Lösung als Empfehlung genannt und ihr habt darüber nachgedacht und seit dann dieser Empfehlung nachgegangen. Dann im nachhinein dem TA eine Arglistigkeit zu unterstellen ist also auch nicht sehr nett und schon gar nicht fair. Du tust so, als ob euch der TA nicht mehr aus der Praxis gelassen hätte und euch zu der Entscheidung genötigt hätte und das war ja nun mal so nicht der Fall. Das man diese in der Wut und der Verzweiflung so sieht ist auch ganz normal, das sind die einzelnen Phasen der Trauer und Wut gehört dazu. Aber man sollte darauf achten, das man nicht in dieser Phase hängenbleibt.

  • Ich hab mir jetzt alles hier nochmals durchgelesen.

    So langsam habe ich das Gefühl, dass Du nur einen Schuldigen für Dein übereiltes Handeln sucht, damit es Dir etwas besser geht. Was mich nur sehr irritiert, dass Du dauernd von "Hunden" schreibst - also Mehrzahl. Das kann ich nicht nachvollziehen. Gerade wenn es schon mal einen ähnlichen Vorfall gab, würde ich erst recht eine zweite Meinung zum Gesundheitszustand meines Hundes einholen, bevor ich ihn auf seine letzte Reise schicke.

    Du wirst also mit Deinem Gewissen leider selbst ins Gebet gehen müssen. Hier wird es Dir niemand abnehmen können. Eine Euthanasie ist endgültig - und sollte wirklich abgewägt werden. Da zählt für mich jedenfalls die Einlassung, man hätte 2 Stunden Wegzeit zu einem anderen Tierarzt gebraucht, überhaupt nicht. Schliesslich lag der Hund nicht in Koma und auch nicht im Todeskampf.

    Das grösste Problem hier ist, dass man aus den Schilderungen sich selbst einen Reim machen muss. Und daher ist es für mich auch Zeit, mich nach diesem Post aus diesem Thread rauszuziehen.

    Fakt ist - der/die Hund(e) sind tot. Eine Fahrlässigkeit des Tierarztes kann ich nicht erkennen, denn DU hast Deine Einverständnis zum Einschläfern gegeben - da spielt es auch keine Rolle mehr, ob Du durch den Wind warst - denn das kann man einem Tierarzt nicht anlasten. Du hast einen AUftrag erteilt und diesem ist der Tierarzt nachgekommen.

    Der Hund lag zu dem Zeitpunkt lt. Deinen Angaben nicht im Sterben, somit wäre genug Zeit noch gewesen, sich über die weitere Vorgehensweise, Kosten einer Behandlung und Prognose zu beraten und die Entscheidung zu überschlafen.

    Leider hilft es dem Hundi nicht weiter, so lass ihn bitte in Frieden ruhen.
    Es werden bei JEDEM Tierhalter Zweifel bleiben, ob er richtig gehandelt hat. DIE muss er aber in den meisten Fällen leider mit sich selbst ausmachen.

  • Nun ein Hund wurde eingeschläfert und der zweite Hund hat getrauert und ist dann dadurch gestorben, deswegen wird von Hunden in der Mehrzahl gesprochen.

    Ausschlaggebend für das Schimpfen auf den TA ist, das er an dem Tag, wo es zur Euthanasie kam, von einem Röntgenbild gesprochen hat, was TS aber nicht gesehen hat und nun nach einiger Zeit festgestellt wurde, als man das Röntgenbild anschauen wollte, das es scheinbar kein Röntgenbild gibt. Oder so ähnlich.

  • Im Prinzip spielt das alles auch keine Rolle. Es ist wie Cerridwen sagt. Es geht hier in erster Linie darum, dass jemand für sich selbst eine Absolution sucht und deshalb die komplette Schuld auf jemanden anderen laden möchte.

  • Ich steig da auch nicht so ganz durch. :???:
    Also besagtes Röntgenbild, das man euch später zeigen wollte, existiert nun gar nicht oder wie?
    Hast Du denn eins auf Deiner Tierarztrechnung?
    Ich kann hier nur für mich sprechen, aber ich hätte den Hund nicht einschläfern lassen, wenn der TA noch nicht mal die paar Minuten Zeit hat, mich das Röntgebild sehen zu lassen. Da ist doch wirklich was faul. :motz:
    Es bringt Dir Deine Hunde nicht zurück, aber ich kann Deine Wut verstehen!
    LG Noora und Jerry

  • Zitat

    .

    Was macht man in so einem Fall?

    Man lernt daraus........und macht sich zum Vorsatz das man sich immer eine 2. Meinung (oder auch eine 3. oder 4.) einholt bevor man den Hund euthanasiert denn auch Aerzte sind nur Menschen und Menschen machen Fehler.

  • Es ist so: Der TA teilte mir mit das er immer wieder geröntgt hätte um sich seiner Diagnose sicher sein zu können das es Knochenkrebs sei. Anhand dieser Bilder hat er angeblich sehen können das der Knochen vom Krebs so zerfressen sei, das man nicht mehr helfen könne. Zu diesem Zeitpunkt war ich zu Hause, nicht in der Praxis. Wir mussten es wie folgt machen: Mittwoch Abend fuhren wir ihn in die Praxis, dann der Röntgentermin stand für Donnerstag morgen 7:30 Uhr. Diesen Termin hätte ich wegen der Arbeit so nicht wahrnehmen können, daher mussten wir ihn am Mittwoch Abend schon in die Klinik bringen, denn ich wollte ja das ihm so schnell wie es nur geht geholfen wird.

    Am Donnerstag morgen wurde ich dann ca. 10 Uhr angerufen und mir wurde folgendes mitgeteilt: Der TA teilte mir mit das er immer wieder geröntgt hätte um sich seiner Diagnose sicher sein zu können das es Knochenkrebs sei. Anhand dieser Bilder hat er angeblich sehen können das der Knochen vom Krebs so zerfressen sei, das man nicht mehr helfen könne. Auch Amputation käme nicht in Frage. Es käme nur Leid beenden in Frage, weil es auch unzumutbar wäre ihn wieder aus der Narkose zu holen. Ich war schockiert und klammerte mich an mein Vertrauen zu diesem TA, weshalb ich dann zustimmte.

    Noora: So ist es, auf der Rechnung ist auch Röntgenleistung abgerechnet. Allerdings hatte ich vorher veranlasst das wenn mein Hund schon einmal in Narkose gelegt wird das man dann bitte auch einmal den Brustraum, sowie seine Hüften röntgt, damit wir HD ausschließen bzw. ggf. behandeln können. Diese beiden Bilder wurden auch gemacht und wir haben sie auch sehen dürfen, aber plötzlich behauptet dieser TA keine Bilder vom Krebs gemacht zu haben, allerdings sind auf der Rechnung mehr als nur zwei Röntgenbilder aufgeführt.

    tagakm: Hast Recht und damit ich nie wieder so einen schwerwiegenden Fehler begehe hat sich das Thema Hund bzw. Haustier für mich auch erledigt. Ich denke das es reicht mit nur einem solchen schweren Fehler im Leben leben zu müssen. Ich bin nun mal Laie und kein TA und es ist traurig das man als Laie auch noch belogen wird. Was bitte erwartet man von einem Laien?

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