Fragen zu Knochenkrebs

  • Hallo,

    ich habe Fragen zur Sicherstellung einer Diagnose:

    1. Kann Knochenkrebs nur durch ertasten diagnostiziert werden?

    2. Benötigt man zur Sicherstellung von Knochenkrebs ein Röntgenbild oder andere dafür bildgebende Verfahren? Man muss es doch bildlich auch beweisen können oder?


    LG
    Maggie

  • Eine eindeutige Diagnose bei Krebs ist durch tasten nie zu bekommen. Beim Knochenkrebs kannst Du höchstens eine Schwellung ertasten, die als eine von vielen anderen möglichen Ursachen eber der Krebs sein kann. Es muss also immer eine Röntgenaufnahme und Gewebeentnahme her, um einen Tumor eindeutig diagnostizieren und klassifizieren zu können.

  • Die meisten Tierärzte können durch tasten schon erahnen, dass es Knochenkrebs ist. Allerdings brauchst du immer eine Röntgenaufnahme o.ä. um wirklich sicher zu sein.

    Mein TA konnte bei meinem Hund auch zu 90% durch ertasten sagen, dass es ein Knochenkrebstumor ist, hat aber dennoch eine Aufnahme gemacht. Naja, leider war es dann tatsächlich Krebs :(

  • Hallo,

    und vielen Dank für eure Antworten. D.h. also das abtasten allein nicht reicht? Bei Krebsverdacht müssen also Beweise wie z.B. Blutbild oder z.B. Röntgenaufnahmen her. Kann man sich darüber auch über rechtlichlichen Grundlagen zur Diagnosesicherung informieren? Also ab wann eine Diagnose unzulässig ist/wird? Weiß das zufällig jemand?

    LG
    Maggie

  • zur absoluten diagnostik gehört eine knochenprobe die vom phatologen untersucht wird, auch röntgen aufnahmen sind keine sichere aussage, wenn es sich nicht schon um ein endstadium handelt...

  • Zitat

    Kann man sich darüber auch über rechtlichlichen Grundlagen zur Diagnosesicherung informieren? Also ab wann eine Diagnose unzulässig ist/wird? Weiß das zufällig jemand?

    Ich verstehe nicht ganz, was Du damit meinst. Kannst Du das ein bißchen genauer formulieren? Geht es Dir um Behandlungsstandards, denen ein Arzt folgen sollte und falls er dies nicht tut, man ihn verklagen kann? Oder wie meinst Du das?

  • Hm rechtliche Absicherung in dem Sinne gibt es nicht wirklich. Es wird immer schwer seine, einem TA eine Fehldiagnose oder ungenaue Diagnose nachzuweisen.

    Wenn du eine Diagnose hast, dieser aber nicht traust oder dir unsicher bist, dann kannst du zu einem anderen TA gehen und dort dir eine 2. oder auch 3. Meinung einholen.

    Ansonsten kann man sagen, das man zur Diagnositk eine Blutprobe, ein Röntgen oder CT und eine Biopsie bräuchte um wirklich 100 % sicher zu sein.

  • Es ist sehr schwierig mein Anliegen zu formulieren. Vorweg: Mein Hund ist tot, ihm kann ich nicht mehr helfen, aber es sind Unklarheiten im Raum die mich keine Ruhe finden lassen. Dies ist sehr wichtig für mich, weil ich es nicht ertrage das mein Hund unter einer Lüge begraben bleibt!

    Ich versuche es daher mal anders: Der behandelnde TA vermutet aufgrund von abtasten Krebs, teilt dem Besitzer aber mit das jedoch angeblich geröngt wurde und man sich daraufhin der Diagnose sicher war und lässt verleuten das es aber keine Behandlung dafür gäbe, so das der Besitzer nur noch dem Erlösen zustimmen kann. Nach dem ersten Schock ein paar Wochen später möchte sich der Besitzer die Röntgenaufnahmen natürlich ansehen, aber es gibt angeblich plötzlich keine. Der behandelne TA widerspricht sich und teilt mit das er garkeine Röntgenbilder machen brauchte, weil er den Krebs durch abtasten ja schon gefühlt hatte.

    Was macht man in so einem Fall?

  • Die Frage ist für mich nicht so sehr "Was macht man?" sondern "Was willst Du?". Deinen Hund bekommst Du ja nicht zurück. Also kann es nur um den Ersatz des materiellen Schadens gehen, also der Kosten, die durch die angebliche Röntgenaufnahme enstanden sind und weil Du den Hund hast einschläfern lassen. Dafür müsstest Du nachweisen, dass der Hund gar keine Erkrankung hatte, die ein Einschläfern notwendig machte.
    Ich würde mir an Deiner Stelle überlegen, ob Du diesen Kampf wirklich ausfechten willst. Irgendwas muss Dein Hund ja gehabt haben. Ganz gesund hat er sicher nicht mehr gewirkt. Und unterstellen wir mal, dass er tatsächlich Krebs hatte, der TA aber eben keine genauere Untersuchung vorgenommen hat. Dann hat er Deinem Hund und Dir wahrscheinlich einige Monate "gestohlen". Ob die besonders schön für Deinen Hund und Dich gewesen wäre, sei mal dahin gestellt.
    Wie dem auch sei. Wovon Du Dich verabschieden musst, ist die Vorstellung, dass Du dem TA etwas "heimzahlen" kannst. Im besten Fall bekommst Du ein paar Euro Schadensersatz von ihm, die vorher mit einem immensen Prozessrisiko verbunden sind.
    Tut mir leid, dass ich das so hart sage. Aber manchmal muss man sich mit Dingen einfach abfinden und nach vorne schauen.

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