Welpe krank nach 3tag kauf, Züchterin arzt kosten übernehmen
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Hallo,
ich habe ein problem mit meiner Tiffany (Chihuahua, 14.05.08 geb) und zwar am Fr 11.07.08 habe ich sie von der züchterin geholt (mit kaufvertrag, ohne papiere).
3 tage vorher rief sie mich an und sagt sie hätte ein Leistenbruch (riss) hat der arzt festgestellt und ob ich sie trotzdem haben will. Ich fragte ob es schlimm ist und sie sagte, dass der Arzt meinte, dass es vielleicht gar nicht operiert werden muß. OK.
Am Freitag hab ich sie abgeholt, sie spielte alles war gut.
Am Montag früh gings ihr garnicht gut, hat sich übergeben, konnte gar nicht laufen, ihre kaka war flüssig schwarz.
Ich bin schnell zum arzt gefahren. Der Arzt hatte festgestellt, dass sie Parasiten hat (einzeller) Kokzidien. Er dachte sie würde nicht durch kommen, aber es wurde besser (kaka war normal, hat gespielt, ass...). Sie mußte jeden Tag zum arzt, damit sie eine spritze bekommt.
Nach 4 tagen Donnerstag ging es ihr wieder nicht gut, waren beim arzt, erst nach den spritzen gings wieder.Seit Montag gehe ich 1 bis 2 mal zum arzt der weg ist auch jedesmal 16 km. Und die Arztkosten liegen jetzt schon bei 100,-€ und es weden immer mehr. Tiffany ist es mir wert, aber ich kann mir das bald nicht mehr leisten.
Meine Frage ist: Kann die Züchterin für die Kosten die Verantwortung über nehemen. Ich meine hab ich ein recht dadrauf es zu verlangen, wenigstens ein Teil.
Grüß
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Hi
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Ich kann mir nicht vorstellen, das das ein seriöser Züchter ist. :kopfwand:
Ein seriöser Züchter gibt in der Regel keine kranken Welpen ab, das hätte dir auffallen müssen.
Ich nehme an das der Welpe deswegen auch nicht so teuer war, oderLeider bezahlt man dann, wie in deinem Fall viel Geld beim TA.
Ich würde auf jeden Fall bei der "Züchterin" vorstellig werden, und versuchen zumindest einen Anteil zu den Tierarztkosten zu bekommen.
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Es kommt etwas darauf an, was im Kaufvertrag steht. Diese Formulierungen können dort sehr wichtig sein.
Meist steht dort ja auch eine Klausel zur Gesundheit drin.Was du machen kannst, ist die Züchterin anrufen und dieser die Situation erklären und sie fragen, ob sie sich an den Kosten beteiligt, denn entweder hatte sie die schon, wie du sie geholt hast oder sie hat sich direkt danach infiziert - über den Kot eines anderen Tieres.
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Danke für die schnelle antwort.
Ich kenn mich da nicht aus. Den Tieren mangelte es an nichts soweit ich sehen konnte. Fressen hatten die genug, spielzeug auch, ich weiß nicht.
Ich habe für sie 425,- bezaht. Ich ist wegen dem leistenbruch um 25,- runter gegangen.
Hab ich den ein Recht, dass zu verlangen?
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Bei uns ist es in dem Kaufvertrag so geregelt, dass wenn unsere eine Krankheit oder einen körperlichen " Defekt" hat, der schon bei der Züchterin existiert haben muss, kann man bis zur hälfte vom Kaufpreis wieder bekommen, den Kaufvertrag rückgängig machen oder einen anderen Welpe aus den Wurf bekommen wenn noch einer da ist.
Wir würden natürlich die kleine nicht zurück geben. Wir würden uns dann auf eine Mitbeteiligung einigen.Ich denke mal das es darauf ankommt ob sie das schon vorher hatte oder erst bei dir bekommen hat. Wenn der TA ganz klar sagt das sie es schon vorher gehabt haben muss, würde ich mal die Züchterin anrufen und mit ihr sprechen. Steht dazu nichts im Kaufvertrag?
Lg
Sacco -
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Na was steht denn im Kaufvertrag?
Steht da etwas in der Art gekauft wie gesehen? Oder bei Abgabe frei von ersichtlichen Krankheiten oder Verletzungen? Oder nach tierärztlicher Untersuchung für gesund befunden? Oder Abgabe nach tierärztlicher Untersuchung? Wenn ja, dann hast du kein Recht und kannst du an das Gewissen appellieren.Steht so etwas gar nicht drin, könnte es sein, das du Rechte auf Ersatz hast.
Im Zweifelsfall lasse deinen Kaufvertrag von einem Anwalt prüfen. Wichtig wäre vielleicht auch ein Gutachten von deinem Tierarzt, in dem er dir bescheinigt, dass der Hund bereits bei Abgabe erkrankt war.
Nun es ist ja so, das du im Zweifel nachweisen musst, das der Hund schon krank war - in dem Fall mit den Parasiten infiziert war. Aber gerade das ist das schwerste im Fall von Erkrankungen und bei Welpen zeigen sich ja Symptome sehr schnell, weil das Immunsystem noch nicht ausgereift ist, was es um ein Vielfaches schwerer macht, diesen Beweis zu führen.
Ich muss aber gestehen, das ich gerade aus dem Stehgreif keine Inkubationszeiten von diesen Biestern habe.
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Der arzt sagte mir gleich das sie schon infiziert war.
Im Kaufvertrag steht: Der verkäufer hat den hund am 16.06.08 tierärztlich untersuchen lassen. bei negativen feststellungen sind die anlagen an diesen befund als kopie drangehängt. Der verkäufer versichert, dass ihm keine krankheiten oder verletzungen bekannt sind.
Ich habe nur ein Impfpass bekommen.
Hab auch der Züchterin am selben tag bescheid gesagt, und dass sie ihre Hunde mal auch untersuchen sollte. Sie sagte danke für den anruf und ich sollte mich nochmal melden wen sie gesund ist.
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Hallo,
ich glaub theoretisch hättest Du einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dieser "Züchterin", egal was im Kaufvertrag steht.
Das Blöde ist nur, diesen müsstest Du vermutlich einklagen - mit Hilfe eines Anwaltes der sich möglichst noch auf Tierrecht spezialisiert hat.
Praktisches Fazit: diese Tierarztkosten sind Lehrgeld für Dich.
Dein nächster Welpe kommt sicher von einem seriösen, also in einem anerkannten Verein eingetragenem Züchter. Und trotzdem wirst Du diesem sehr viel genauer auf die Finger schauen und ALLES überprüfen und nachfragen.lg
susa -
Zitat
Der arzt sagte mir gleich das sie schon infiziert war.
Im Kaufvertrag steht: Der verkäufer hat den hund am 16.06.08 tierärztlich untersuchen lassen. bei negativen feststellungen sind die anlagen an diesen befund als kopie drangehängt. Der verkäufer versichert, dass ihm keine krankheiten oder verletzungen bekannt sind.
Ich habe nur ein Impfpass bekommen.
Hab auch der Züchterin am selben tag bescheid gesagt, und dass sie ihre Hunde mal auch untersuchen sollte. Sie sagte danke für den anruf und ich sollte mich nochmal melden wen sie gesund ist.
Ich würde sie nochmal anrufen, genau erklären was der Hund hat und sie dann auf die Kostenübernahme aufmerksam machen.
Sie hat Dir einen kranken Hund verkauft und laut Kaufvertrag soll dieser ja gesund sein. -
Ich befürchte das hier das Problem vorliegt das Hunde gesetzlich immer noch als Sache behandelt werden, was heißen würde das du deinen Hund "reklamieren " kannst. In dem Fall kannst du den Kaufpreis zurück verlangen
und die "fehlerhafte Ware" zurück geben.Willst du das ??????? Wahrscheinlich nicht.
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