• Stimmt, aber bis 2014 hatte Rabisin, wie auch Nobivac T heute noch, ab Impfung 12 Woche/3Monaten Gültigkeit 3 Jahre, jetzt muß lt. Hersteller die 1 Wiederholungsimpfung mit 1 Jahr stattfinden.

    Für die Schweiz hat der Hersteller keine solche Änderung erlassen, da ist Rabisin ab Erstimpfung 3 Jahre gültig - die Info dazu wurde November 2016 aktualisiert.
    Rabisin

    Werd einer schlau draus..... :ka:

    • Neu

    Hi


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    • Ich danke euch für die Infos. Hatte mir schon gedacht, dass der Tierarzt da was durcheinandergebracht hatte und werde meine Freundin drauf hinweisen, dass sie bei der nächsten Tollwutimpfung einen Impfstoff verlangen kann, der die dreijährige Gültigkeit hat.
      Vielleicht bezog sich der TA bei seiner Aussage ja auch auf den Impfstoff Rabisin im Bezug auf den Junghund der Schwester meiner Freundin, der ja gerade erst ein halbes Jahr alt ist.

    • Ich habe eine Frage. Es ist möglich, das mein Hund bei der letzten Impfung mit 16 Wochen (Nobivac SHPPi) und Nobivac L4 schon Giardien hatte. Er war aber in einem guten Allgemeinzustand, hatte eben nur öfter Stuhlgang und weicher.. wirkt sich das auf den Impfschutz aus?
      Und wieso will die TÄ im November, wenn Felix dann 10 Monate ist, nochmal Staupe nachimpfen? Hat dafür jemand eine Erklärung und kann mir weiterhelfen?
      Noch ne doofe Frage zum Heimtierausweis.. bei mir ist da eine 1 & eine 2.. und dann jeweilige Daten. Hab ich das richtig verstanden, das unter 1 der Tag der Impfung steht & unter 2 wann sie wiederholt werden muss?

    • Ich hätte mal eine Frage zur Eintragung in den Heimtierausweis. Es steht ja überall, dass eine vierstellige Jahreszahl angegeben werden muss, allerdings geben ja ganz viele Tierärzte einfach die Abkürzung an, also z.B. '17 anstatt 2017. Hatte damit schon Mal jemand Probleme bzw. würdet ihr das ändern lassen (gerade was die Reise ins Ausland und Turnierteilnahmen angeht)?

    • Wir fahren im September eine Woche an den Gardasee, kommen am 10. zurück. Die Tollwut Impfung ist laut Impfpass bis 15.09.2017 gültig. Sollte das so also ausreichen und wir impfen erst wieder, wenn wir aus dem Urlaub zurück sind oder sollte man auf Nummer sicher gehen und vor dem Urlaub bereits impfen, dann somit eigentlich aber früher als nötig?

    • Ich habe eine Frage. Es ist möglich, das mein Hund bei der letzten Impfung mit 16 Wochen (Nobivac SHPPi) und Nobivac L4 schon Giardien hatte. Er war aber in einem guten Allgemeinzustand, hatte eben nur öfter Stuhlgang und weicher.. wirkt sich das auf den Impfschutz aus?
      Und wieso will die TÄ im November, wenn Felix dann 10 Monate ist, nochmal Staupe nachimpfen? Hat dafür jemand eine Erklärung und kann mir weiterhelfen?
      Noch ne doofe Frage zum Heimtierausweis.. bei mir ist da eine 1 & eine 2.. und dann jeweilige Daten. Hab ich das richtig verstanden, das unter 1 der Tag der Impfung steht & unter 2 wann sie wiederholt werden muss?

      Zum ersten Part Deiner Fragen kannst Du einen Titertest nach Beginn der Immunität/
      Wirkung (nach 4 Wochen) machen.
      Dieser zeigt an, dass die Impfe im Körper angekommen und wirkt. Wenn nichts angezeigt
      wird, werden die Giardien es verhindert haben und die Grundimmunisierung wäre zu
      wiederholen.

      Staupe allein zu impfen ist etwas ungewöhnlich, die gibt es wohl auch nicht einzeln;
      vielleicht meinte sie 'SHPPi wiederholen' ?
      Ich kenne keinen Hersteller der mit 10 Monaten empfiehlt zu wiederholen.
      Selbst die Firma Virbac mit Virbagen hat erfreulicherweise umgestellt und impft ab 12. Woche,
      2. Impfung mit 12 Monaten, dann alle 2 Jahre.
      Entweder die Hersteller empfehlen ein Impfschema oder der TA macht es im eigenen Ermessen
      und insofern kann die Frage nur Deine TÄ beantworten. Ich würde gelegentlich mal nachfragen,
      um welches Impfschema es sich handelt.
      Wenn Du nach neuen Standard impfst, kann sich die Grundimmunisierung u.U. schon erledigt haben.
      Wie alt ist denn die Maus ? Welche Impfungen hat er schon ? Am besten, Pass mal hier einstellen.

      Ja, das hast Du richtig verstanden. Mit Ablauf der Gültigkeit, möchten die TÄ Euch wiedersehen,
      zwecks Wiederholung. Ich impfe z.B. nach neuen Standard und lasse die TÄ einfach eintragen,
      die gewünschte Impfung lasse ich nicht machen, was SHPPi angeht.

    • Ich hätte mal eine Frage zur Eintragung in den Heimtierausweis. Es steht ja überall, dass eine vierstellige Jahreszahl angegeben werden muss, allerdings geben ja ganz viele Tierärzte einfach die Abkürzung an, also z.B. '17 anstatt 2017. Hatte damit schon Mal jemand Probleme bzw. würdet ihr das ändern lassen (gerade was die Reise ins Ausland und Turnierteilnahmen angeht)?

      Ich habe damit noch keine Probleme, nur wenn es um den neuen EU-Impfausweis geht,
      sind hier die Vorschriften sehr genau und streng und deshalb sollte es so eingetragen
      werden, wie es gefordert wird.

    • Wir fahren im September eine Woche an den Gardasee, kommen am 10. zurück. Die Tollwut Impfung ist laut Impfpass bis 15.09.2017 gültig. Sollte das so also ausreichen und wir impfen erst wieder, wenn wir aus dem Urlaub zurück sind oder sollte man auf Nummer sicher gehen und vor dem Urlaub bereits impfen, dann somit eigentlich aber früher als nötig?

      Wenn im Impfpass steht, Impfung ist bis 15. gültig und ihr am 10. zurückkommt, wo ist das Problem? :ka: Ich würd einfach nach dem Urlaub wieder impfen.

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