Hundehaltung in einer Mietwohnung ---dringend---
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irgendwie ist mir da auch was im kopf, dass es eine gesetzes-änderung bzgl. tierhaltung gibt bzw. geben soll. aber wie jetzt genau... keine ahnung!
ich weiss jetzt nichtmal genau, ob das dann auch alte, bestehende verträge betrifft - ich denke aber nicht.
aber: wenn im mietvertrag steht, dass hunde nicht erlaubt sind, dann ist das so. immerhin unterschreibt der mieter dieses ja und willigt so ein.
Lotte:
bleib bei der wahrheit. damit fährst du in jedem fall am besten.
wenn du deinen hund dann ansprichst, kannste ja auch gleich auf die anderen 4beiner im hause verweisen. dein hund ist ja keine dogge und auch kein welpe mehr.
ich dürcke dir gerne die daumen, dass du diese (traum-)wohnung mit hund bekommst!!! - Vor einem Moment
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Hallo,
ich vermiete selber und würde mir schon wünschen, dass mir meine Mieter gegenüber ehrlich sind. Deswegen würde ich dir raten, die Hundeerlaubnis sogar in den Mietvertrag schreiben zu lassen. Wir haben jetzt auch mit Hund vermietet und Bedingung war, dass der Hund im Haus an der Leine geführt wird.
Eine Katze z.B. würde ich nie erlauben, da wir Katzenhaarallergiker sind und ich die Wohnung anschl. deswegen selber nicht mehr nützen könnte, da man die Allergene nimmer weg bekommt. Beim Hund ist das anders.
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Ich würd auch unbedingt bei der Wahrheit bleiben. Wär doch echt blöd, wenn der Vermieter aufs anlügen stinksauer reagiert und ihr dann schnell wieder umziehen müsstet - und dann natürlich nehmen müsst was ihr kriegen könnt.
Allerdings.....die anderen Tiere würde ich nicht unbedingt erwähnen. Vielleicht reitest Du damit ungewollt die anderen Mieter rein.
Das Gesetzt ist - soweit ich das verstanden hab - so geregelt, das Tierhaltung nicht pauschal verboten werden darf. Steht also so eine Klausel im Vertrag, ist diese ungültig.
Andere Klauseln - also z.B. Hunde- und Katzenhaltung verboten, oder Hunde nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung - sind erlaubt und damit gültig.
Davon hängt dann auch ab, ob ein Zweithund erlaubt ist. Oder ob - wenn der genehmigte Hund stirbt, ein neuer Hund einziehen darf.Es macht meiner Meinung nach auch keinen Sinn, einen Vermieter zu überreden. Wenn er nicht wirklich überzeugt ist, wird er immer ein (hunde)Haar in der Suppe finden - Dann wird das Leben schnell zum Spießrutenlauf - trotz Genehmigung. Da kann die Wohnung noch so toll sein - DAS - und noch ein paar andere Drumherums - gehören mit zum Wohnkomfort.
lg
susa -
Habe erst kürzlich einen Beitrag (war es Ratgeber Recht oder wiso??) gesehen, da sagten sie, Katzen und Kleintiere dürfen nicht verboten werden. Für Hunde gilt das aber generell nicht. Ich bin extra wegen einem Hund umgezogen und habe mir eine Genemigung unterschreiben lassen. Gut ich wollte einen Hund vom Tierschutz und bei uns im Tierheim verlangen sie eine Hundegenemigung des Vermieters.
Ich würde mit offenen Karten spielen und im schlimmsten Fall auf die Wohnung verzichten.
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http://www.az-web.de/sixcms/detail.…o=Geld:Ratgeber
hier stehts^^
tierhaltung is pauschal nicht verboten^^
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Richtig, das betrifft die pauschale Klausel im Mietvertrag. Nicht aber eine Einschränkung das Hunde nicht erlaubt sind.
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Glaub meine Frage ist ein wenig untergegangen.
Wenn der Vermieter einen "Ersthund" erlaubt hat, kann er dann einen zweiten verbieten?
LG Ulrike -
ich hab auch meine nase hier obwohl im mietvertrag steht, dass hunde- und katzenhaltung verboten ist
die klausel is aber unwirksam (laut wohnrechtsanwalt)@ ulrike
wenn die zahl der hunde bei dir festgelegt ist (z.B. ein Hund) dann ja, wenn nicht, spricht nix gegen einen zweithund^^ -
Also bei unserer Wohnungssuche war unsere Süsse nicht gerade hilfreich. Es hat lange gedauert bis wir was passendes mit Erlaubnis hatten. ( ein halbes Jahr ). Aber es hat sich gelohnt.
Ich rate auch mit offenen Karten zu spielen. Unser Vermieter ist mittlerweile total vernarrt in unsre Hündin.
@ Ulrike87 : kann dir da leider net helfen. Aber übersehen hab ich dich nicht.
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Gibt nur ne mündliche Zusage... Gibt nichtmal nen richtigen Mietvertrag - nur so ein ausgedrucktes Teil aus dem Internet. Und die Vermieterin wohnt unten drunter - gleiche Treppe, gleicher Hauseingang.
Wir hatten nämlich überlegt irgendwann Zeitweise mal Pflegehunde zum Weitervermitteln aufzunehmen um erstmal zu gucken wie es ist mit einem Zweithund. Aber die Vermieterin ist nen ganz schöner Besen mit Haaren auf den Zähnen und nur nett wenn alles nach ihrer Nase läuft...
Wollt nur pauschal mal wissen wie es so geregelt ist
LG Ulrike
- Vor einem Moment
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