Hundehaltung in einer Mietwohnung ---dringend---

  • Also - lasst euch das alles schriftlich geben! Ich weiß nicht, ob ihr den Terz mitbekommen habt, den wir hatten. Hundehaltung wurde mündlich gestattet, 5 1/2 Jahre war alles ok, Anfang Februar kam ein Schreiben, daß die Hund sofort (3-Wochen-Frist) weg müssen.

    Wir haben uns erkundigt und es wäre eine 50:50 Chance gewesen, wie das Gericht entscheidet.

    Daher würde ich NIE wieder ohne eine schriftliche Genehmigung mit Hund(en) irgendwo einziehen.

    Ulrike - es kommt auf die Formulierungen an. Wenn z.B. im Vertrag stünde (ich weiß, du hast ese nur mündlich) Die Haltung EINES Haustieres ist erlaubt, dann wärst du auf die Genehmigung für Nr. 2 angewiesen. Wenn generell drinsteht "Haltung von Haustieren erlaubt", dann nicht.

  • Auch mal kurz meinen Senf dazu geben will :D
    Wenn im Mietobjekt bereits Hundehaltung erlaubt wurde, so darf der Vermieter einem anderen Mieter dasselbe Recht nicht verwehren!!!

  • Zitat

    Auch mal kurz meinen Senf dazu geben will :D
    Wenn im Mietobjekt bereits Hundehaltung erlaubt wurde, so darf der Vermieter einem anderen Mieter dasselbe Recht nicht verwehren!!!


    Doch darf er. In unserem Haus gibt es solch einen Fall. Der Vermieter A erlaubt seinem Mietern Hunde, der Vermieter B von der Nachbarwohnung nicht. Und das ist völlig legitim, da jeder Vermieter über sein Eigentum im Rahmen der Legalität selbst entscheiden kann.

  • Würde auf jeden Fall ganz ehrlich an die Sache ran gehen.
    Bei der ganzen arbeit und dem ganzen Geld das so ein Umzug kostet (gell Pebbles) sollte man sich das wirklich vorher schriftlich geben lassen.
    Wenns denn nicht erlaubt ist, ist es auch keine Traumwohnung, dann ist sie bestenfalls noch schön.
    LG
    Quendolina

  • auch wenn bereits ein oder 2 Hunde im Haus vorhanden sind, kann und darf der VM die weitere Hundehaltung untersagen. Mit der begründing das die bereits vorhandenen Tiere ausreichend seien.

    Zum Zweithund: einen Zweithund kann der VM untersagen. Nur weil man für einen Hund die Erlaubnis hat, bedeutet das nicht gelich, das er auch einen Zweiten gestattet. Viele VM möchten das nicht, aus mehreren Gründen.

    Zum Thema: nun, ich würde auch mit Ehrlichkeit und Offenheit punkten. das is immer besser als wenn man es verheimlicht.
    Zum einen is es schon allein deshalb besser, weil der Vermieter sofort merkt, das man "kein falsches Spiel" spielt, und zum anderen kann man dann sicher sein, das es im nachhinein kein problem mehr gibt.

    Desweiteren würde ich mir die Hundehaltung, wenn es gestattet wird, sofort schriftlich geben lassen, für den Fall der Fälle.

  • Zitat


    Doch darf er. In unserem Haus gibt es solch einen Fall. Der Vermieter A erlaubt seinem Mietern Hunde, der Vermieter B von der Nachbarwohnung nicht. Und das ist völlig legitim, da jeder Vermieter über sein Eigentum im Rahmen der Legalität selbst entscheiden kann.

    Hhm, aber in meinem Fall könnte das vielleicht schon richtig sein, oder!?!
    Bei dem Vermieter handelt es sich um eine Genossenschaft, der alle Häuser der Wohnanlage gehören.

    Naja, aber wie schon gesagt, ich werde das einfach ansprechen und wenn sie es nicht genehmigen, dann ist es auch nicht meine Traumwohnung.

  • Wie schon von Dark angemerkt kann auch ein Vermieter einer ganzen Wohnanlage einem einzelnen einen Hund verwehren mit der Begründung es sind genug Hunde im Haus. Stichwort Hausfrieden.

    Genau, sprich es an..., mach es ruhig erst später im Gespräch. Rückt Euch erst ins rechte Licht. Findet der Vermieter Euch sympathisch, lässt es sich leichter das Thema Hund durchzusprechen. Vielleicht hat er ja Vorurteile wegen vorangegangene Mieter und ist deshalb nun dagegen. Wenn ihr sachliche Argumente bringen könnt, kann sich seine Meinung ja durchaus ändern.
    Zu guter Letzt aber die schriftliche Genehmigung nicht vergessen ;)

    Viel Glück.

  • Zitat


    Doch darf er. In unserem Haus gibt es solch einen Fall. Der Vermieter A erlaubt seinem Mietern Hunde, der Vermieter B von der Nachbarwohnung nicht. Und das ist völlig legitim, da jeder Vermieter über sein Eigentum im Rahmen der Legalität selbst entscheiden kann.


    Ich sprach von einer Wohnanlage mit EINEM Vermieter.

  • Aaalso, ich war gerade bei der Genossenschaft und ich kann die Wohnung höchst wahrscheinlich bekommen.

    Hunde sind laut Mietvertrag verboten, aber trotzdem von der Genossenschaft geduldet, solange nichts passiert.

    Nach seinen Worten ist es zwar verboten, aber halt doch trotzdem erlaubt. :irre:

    Die Genossenschaft weiß, dass noch meherer Hunde in der Wohnanlage leben und er hat zu mir gesagt, ich soll mich einfach vorher mal mit den Nachbarn absprechen und dann sei das kein Problem.

    Bin jetzt irgendwie nicht so begeistert, zumal es ja mit diesem Vertrag auch schwierig wird einen Hund aus dem Tierschutz zu bekommen, oder?

    :hilfe:

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!