
Ich flipp aus,er will mir meinen Hund weg nehmen!
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Svea-Runa -
23. Juni 2007 um 16:54
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Hallo Svea,
hab eine Freundin gefragt, die ist Anwältin für Familienrecht. Du sollst Dich entspannt zurücklehnen. Da muss er erstmal eine Klage einreichen und ein Richter muss entscheiden wem der Hund gehört. Da in einer Zugewinngemeinschaft alles geteilt wird, gehört der eine Dir und der andere ihm. Lass Dich nicht verrückt machen, nichts wird so heiss gegessen wie es gekocht wird. Tut Dir und Deinem Baby nicht gut wenn Du Dich so doll aufregst. Versuch das was man in der Hunderziehung auch macht, unerwünschtes Verhalten Ignorieren.
Kopf hoch
LG
Quendolina - Vor einem Moment
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Hi,
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Hallo Svea,
das tut mir so leid für dich... Und für euch alle, das reibt einen sicher auf...
Ich hoffe, ihr bekommt das alles einigermaßen hin, sodass jeder "zufrieden" sein kann (nein, das klingt irgendwie ironisch in diesem Zusammenhang...tut mir leid!)Also, bevor ich mich um Kopf und Kragen rede... In dem Forum, in dem ich sonst auch bin, gab es genau dieses Problem vor Kurzem auch und dazu hatte ein Mitglied Folgendes gefunden - ich hoffe, dass dir das ein wenig helfen kann?
ZitatUmgangsrecht für Scheidungshunde (19.01.2006)
Richtig gelesen! Es geht hier nicht um Scheidungskinder, sondern um des Menschen treuesten Freund – den Hund. Denn auch für Vierbeiner kann es gemäß der Rechtsprechung nach einer Scheidung ein so genanntes Umgangsrecht geben, nach dem geregelt wird, wie oft und wann der getrennt lebende Ex den Hund sehen darf. Vorausgesetzt natürlich, dass das Tier dies möchte und regelmäßige Besuche aus tierpsychologischen Gründen unbedenklich sind. Dabei verweisen die ARAG Experten auf einen konkreten Fall, in dem ein Paar nach der Trennung um das ‚Sorgerecht’ ihres Pudels stritten. Aus Rücksicht auf den Hund und nach einer tierpsychologischen Untersuchung durch einen Sachverständigen wurde Pudel W. dem Frauchen zugesprochen. Der Ex-Ehemann durfte ihn jeden ersten und dritten Donnerstag des Monats von 14 bis 17 Uhr treffen – ohne Anwesenheit des Frauchens selbstverständlich (AG Bad Mergentheim, AZ: 1 F 143/95).Und noch mal:
ZitatBesuchsrecht für einen Hund:
Das Beste für den Hund ist es in der Regel, wenn er in seiner bisherigen Umgebung bleibt. Der andere Ehegatte kann aber ein "Besuchsrecht" erhalten, wie das Amtsgericht Bad Mergentheim in einer Entscheidung vom 19.12.1996 (Aktenzeichen 1 F 143/95) ausgeführt hat:
"Was nun den Hund W betrifft, so ist davon auszugehen, dass er als Haustier dem Hausrat zuzurechnen ist. Jedoch kann die für den Hund zu treffende Lösung nicht ohne Berücksichtigung des Rechtsgedankens des § 90a BGB gefunden werden, wonach Tiere als Mitgeschöpfe anerkannt worden sind. Das bedeutet, dass über sie, anders als es bei leb- und gefühllosen Gegenständen möglich wäre, nicht ohne Rücksicht auf ihr Wesen und ihre Gefühle verfügt werden kann. Das Gericht hatte also die tierpsychologischen Ausführungen des Sachverständigen zu beachten, wonach dem an seine jetzige örtliche und "familiäre" Umgebung gewöhnten Hund ein ständiger Ortswechsel nicht zuzumuten ist, wonach aber ein stundenweises Zusammensein dieses Hundes mit dem Antragsteller bedenkenfrei möglich ist, weil er auch den Antragsteller als Bezugsperson anerkennt. "
Der Sachverständige hatte u.a. ausgeführt: Wichtig für das Wohlbefinden des Hundes seien die Bezugspersonen und sein Heim, in der er zu Hause sei; gegen ein stundenweises Zusammensein des Hundes mit dem Antragsteller bestünden keine Bedenken; bedenklich wäre nur, wenn der Hund, der jetzt an sein Heim gewöhnt sei, einen dauernden Ortswechsel vornehmen müsste. Im übrigen erwies es sich in der Gerichtsverhandlung, dass der Hund W, nachdem er von der Leine genommen war, sich sofort zielstrebig zum Antragsteller begab, sich von diesem bereitwillig auf den Schoß nehmen ließ und dort deutliche Zeichen des Wohlgefallens von sich gab; z.B. leckte er das Gesicht des Antragstellers mehrfach ab. Der Sachverständige führte aus, dass der Hund nach wie vor beide Parteien möge.
Die Entscheidung ist jedoch ein Einzelfall geblieben. Die Oberlandesgerichte Schleswig-Holstein und Bamberg sehen Haustiere als Hausrat, für die es kein Umgangsrecht gibt.Ich wünsche dir für die nächste Zeit ganz viel Kraft und dass du bald eine Lösung findest und dich wieder beruhigen kannst, im Sinne deiner Gesundheit und der deines Kindes... Nein, ich finde heute nicht die richtigen Worte, ich hoffe, du nimmst mir das nicht übel. Wollte dir aber unbedingt noch die oben genannten Entscheidungen zeigen in der Hoffnung, dass du damit was anfangen kannst...
Viele liebe Grüße
Steffi -
Ein super Tipp! :2thumbs:
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Hallo,
das hört sich garnet gut an, Du schwanger und dein Ex macht so ein Gezetter. Ist schade, denn ihr ward mal ein sicher glückliches Paar und dann so ein Ende finden, aber leider ist es immer so. Erst dann sieht man das richtige Gesicht, so traurig das klingt, aber es stimmt.
Das was Steffi Paulchen schreibt, trifft zu. Da ihr 2 Hunde habt, bekommt er einen und du einen. Wenn ihr nur einen hättet, hättest du auch die viel besseren Chancen den Hund zu behalten als er, denn du bist Bezugsperson und immer für den Hund da.
Ich an deiner Stelle würde es ganz einfach so angehen. Du gehst zu deinem Rechtsanwalt, ihm gibst du alles an, wie und was. Somit ist er schon im Vorfeld darüber informiert, ich denke, da du so oder so dahin gehen wirst bzw musst, wegen Scheidung, kannst das dann gleich zur Sprache bringen.
Ich denke, du wirst sie behalten und er aus der Röhre schauen. Denn wie andere schon gesagt haben, er übertreibt. Es wird nicht so heiss gegessen wie gekocht wird.
Ich wünsche dir und deinem Baby eine angenehme, stressfreie Schwangerschaft. Denn diese Zeit ist für euch beide wichtig, und daher mach dir nicht so viele Sorgen, dein Baby bekommt alles mit. Pass auf euch auf!!!
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Heute Mittag habe ich nen Termin beim Anwalt.
Werde euch auf dem laufenden halten. -
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Hi,
mensch, das hab ich ja eben erst gelesen... Drück Dir die Daumen für den Termin beim Anwalt und für alles andere auch.
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Schliess mich Eve an.
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Zum Anwalt werde ich morgen gehen müssen.
Er sagte aber auch schon am Telefon ich sollte mir da keine zu großen Sorgen machen.
Jedenfalls habe ich gleich um 16 Uhr eine Wohnungsbesichtigung und ich soll Erna direkt mit bringen.
Muss aber noch eine dreiviertel Stunde fahren.
Hoffe das es klappt.Und nun bin ich verschwunden.Will ja nicht zu spät kommen. -
Na denn hoffen wir mal das die Wohnung was für euch 2 (3) ist. Du hast es im Moment ja echt nicht leicht. Aber du schaffst das
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Hallo,
ich drücke ganz fest die Daumen, daß das mit der Wohnung klappt. Dann hättest Du wohl zunächst mal eine Sorge weniger.
Alles Gute
wünscht Christine - Vor einem Moment
- Neu
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