Jäger erschiessen Hunde ???
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hi,
zu meinen Beiträgen zu diesem Thema muss ich noch ergänzen: mit meinen Hunden war ich im Wald unterwegs. Aus dem Wald heraus beobachtete ich, wie der Jäger seine beide Hunde auf dem Feld hat frei rumspringen lassen. Wenige Minuten später rief bzw. pfiff er sie dann zu sich zurück. Gehorcht haben die null-komma-null!
Und genau dieser Jäger hat mich zuvor im Wald angebafft: "horche auch ihre Köder?"
:kopfwand:
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Hallo,
also bei uns (zumindest was Chef und befreundete Jäger angeht) wird es so gehandhabt, das es schon ein paar Verwarnungen und ins Gewissen reden, gegebüberan den Hundehalter gibt.
Aber was soll ein Jäger machen wenn alles Reden nichts hilft und der Hund wirklich beim Wildern erwischt wird??
(Die Meinung der Jäger ist hierzu, zum Glück noch nie vorgekommen da sonst keiner genau wüßte wie er reagieren würde)
Der Ausfall des Wildtieres geht zulasten des Jägers, dem Hundehalter passiert da meistens leider nichts.
Ich denke da steht man als Jäger und meist selbst Hundeführer im Zwiespalt. Natürlich gibt es auch ausnahmen.
Aber zu wildernden Rettung- oder Polizeihunden. Wenn diese nicht gekennzeichnet sind gilt für die das gleiche wie für jeden anderen Hund auch.
Und unter Kennzeichnung bzw. Einsatz kann ich mir fast nicht vorstellen das ein Hund in so einer Sitaution Wildern geht.
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Zitat
Bei uns in Schlewig-Holstein ist es leider wirklich so das der Jäger den Hund erschießen darf wenn er dabei erwischt wird wie er ein Reh jagt.
Bei uns fängt eine Straße weiter ein kleiner Wald an und in dieser Straße wohnt auch ein Jäger, der uns Hundebesitzern schon öffter gedroht hat die Hunde bloß an der Leine zu halten, denn wenn er sie auf der Jagt und ohne Leine erwischt, würde er sie erschießen.
Da ist auf der einen Seite das Gesetz, dass den Jäger berechtigt einen wildernden Hund zu erschiessen, und auf der anderen Seite die Drohung mancher Jäger, den Hund zu erschiessen, wenn er ihn ohne Leine erwischt.
Die Gesetzeslage wird leider von manchen ausgenutzt, indem der HH damit regelrecht eingeschüchtert wird.
Denn nicht jeder freilaufende Hund geht auch jagen.Zitat
Was ich allerdings gehört habe, und was mich persönlich erschreckt, ist, dass viele Hunde der Jäger nicht richtig hören.
Da wird hundertmal gerufen und sie hören nicht.
Die werden jedoch nicht erschossen.
Das stimmt leider in manchen Fällen.
Mich wundert das aber nicht, denn da fehlt die nötige Bindung zwischen Hund und Jäger.
Gerade bei diesen beobachte ich oft, dass die Gassigänge sich darauf beschränken, dass der Hund vor dem Auto herläuft.
Keinerlei Kommunikation findet dabei statt.
Und mal ganz ehrlich, gerade die Bindung ist massgebend am Gehorsam beteiligt.Zitat. Aus dem Wald heraus beobachtete ich, wie der Jäger seine beide Hunde auf dem Feld hat frei rumspringen lassen. Wenige Minuten später rief bzw. pfiff er sie dann zu sich zurück. Gehorcht haben die null-komma-null!
Und genau dieser Jäger hat mich zuvor im Wald angebafft: "horche auch ihre Köder?"
Genau das meinte ich mit einschüchtern.
Da wird schon vorher gewettert, obwohl der Jäger noch kein Fehlverhalten des Hundes beobachtet hat.
Hätte der Jäger im Vorfeld schon Beobachtungen diesbezüglich gemacht, kann ich diese Warnungen gut verstehen.
Auch macht der Ton die Musik, wie ich finde.
Und es gibt durchaus Jäger, die dies beherrschen und auch ein nettes Gespräch mit einem führen, und somit auch eine ganz andere Gesprächsbasis entsteht.ZitatHallo,
also bei uns (zumindest was Chef und befreundete Jäger angeht) wird es so gehandhabt, das es schon ein paar Verwarnungen und ins Gewissen reden, gegebüberan den Hundehalter gibt.
Aber was soll ein Jäger machen wenn alles Reden nichts hilft und der Hund wirklich beim Wildern erwischt wird??
So bin ich es auch von den mir bekannten Jägern gewöhnt.
Da wird versucht, den Halter ausfindig zu machen, um ihn darauf hinzuweisen, dass sein Hund alleine im Wald unterwegs ist.
Sollte das nicht fruchten, und der Hund wird noch mehrmals beim wildern erwischt, dann könnte es schon passieren, dass der Hund erschossen wird.
Wir hatten kürzlich hier im Nachbarort so einen Fall, dass ein Hund wohl wochenlang beim Wildern beobachtet wurde.
Wie sich dann letztlich herausstellte, wurde der Hund zum "Gassigehen" alleine in den Wald geschickt.Na ja, das ging halt nur eine gewisse Zeit gut.
Diese Verantwortungslosigkeit des Hundebesitzers ist natürlich fast einmalig, aber dennoch war sie Tatsache...zu Lasten des Hundes natürlich. :/Ich bin überzeugt davon, dass jeder verantwortungsvolle HH sich eine nett formulierte Anordnung, oder auch Hinweise, des Jägers zu Herzen nehmen würde.
Schiessandrohungen, denen keinerlei Beweiskraft im Vorfeld zu Grunde liegt, finde ich einfach nicht in Ordnung, um nicht zu sagen absolut daneben.
Ich kenne viele Leute, die deswegen schon völlig verunsichert durch die Natur laufen.
Dazu zähle ich mich manchmal auch , denn ich kann es nicht verstehen unsachgemäss zurechtgewiesen zu werden, nur weil mein Hund neben dem Fahrrad läuft..ohne Leine, und hier bei uns ist keine Anleinpflicht. -
Wir haben dieses Problem auch...
Im Jagdschutzgesezt steht wohl das ein Jäger keinen Hund erschießen darf, außer wenn er wirklich wildert/ hetzt.
Da man selber in einem solchen Fall nicht nachweisen kann dass der Hund nicht gewildert hat, bekommt der Jäger sein Recht. So ist das leider.
Bei uns in Niedersachsen ist das so das wir in der Brutzeit von Ende April bis ende Juli (ich glaub so war das ich kann mir die zeit nie richtig merken) die Hund nur an derLeine geführt werden dürfen, naja im Winter werden die armen rehe eh wieder erschossen, dass ist bei uns leider so- -
Irgendwie verstehe ich Euch nicht.
Um gewisse Regeln und Gesetze diskutieren, oder lieber den geliebten Hund der Gefahr nicht aussetzen?Im Wald leine ich an und gut.
Wer diskutiert nach dem Schuss....ich habe Infos aus dem Forum....Und was machst Du Jäger nun....häh...?
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Zitat
Vielleicht lassen sich hierzu neutrale Informationen finden. Soweit ich weiß müssen solche Vorfälle und auch erschossenen Hunde der unteren Jagdbehörde gemeldet werden.
Eine Statistik wäre tatsächlich schön. Allerdings, traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hastAber Statistiken über erschossene Hunde gibt es sicher, Dunkelziffer allerdings unbekannt. Ebenso gibt es Statistiken über verletzt aufgefundenes Wild, aber auch hier wird nicht jeder Fall erfasst (Hasen, Federvieh ...) und auch kann selten die genaue Ursache festgestellt werden (Nach der Hetze verunglücktes Wild).
Die Frage war aber auch nicht, wieviel Wild der Hund tatsächlich reißt, sondern ob dies Auswirkungen auf das ökologische Gleichgewicht hat. Naturschutz sollte nicht mit Tierschutz verwechselt werden! Tierschutz bedeutet das Leben und die Unversertheit des einzelnen Tieres zu schützen. Naturschutz beinhaltet den Schutz und Erhalt des Lebensraumes und der darin enthaltenen Flora und Fauna. Jeder Jäger wird mir darin zustimmen, dass zum Naturschutz auch die Dezimierung, also der aktiv herbeigeführte Tod des Einzeltiers gehört. Naturschutz und Tierschutz sind zwei völlig verschiedene paar Schuhe!
Und um dann zurück zu unserer Fragestellung zu kommen, welchen Stellenwert hat die Abschusserlaubnis für Hunde im Naturschutz?
Zitat
Ist es bei Euch wirklich so schlimm?
Keine Ahnung. Vor Jahren wurde hier in der Gemeinde wohl ein Hund erschossen, über die näheren Umstände weiß ich jedoch nichts, denn ich bin erst vor 2 Jahren hierher gezogen. Über Katzen wird gesagt, dass sie rigoros abgeschossen werden und rund um das Dorf Fallen aufgestellt sind. Das weiß ich aus verschiedensten Quellen. Die Jäger hier sind Anwohner und meist alteingesessen. Das Verhältnis zwischen Jägern, Landwirten und Dorfbewohnern ist gut. Die meisten Jäger und auch Landwirte sind Hundefreunde, auch wenn dies hier im Forum bestritten werden würde, aber auf ihre Art lieben sie ihre Hunde. Und genau da liegt der Hase begraben, die Einstellung zum Hund zum Tier ist eine ganz andere, als wie die meisten sie hier im Forum haben.
Ich weiß nicht, ob sie schießen würden. Zutrauen würde ich es (fast) allen.Aber warum schockiert dich das Einbuddeln? Ein Jäger ist dazu verpflichtet den toten Körper zu entsorgen
Einbuddeln oder Tierkörperbeseitigung, so sieht es aus. Eine Verpflichtung den Eigentümer ausfindig zu machen gibt es meines Wissens nicht.
Zitat
Wenn bei Euch Hunde erschossen und einfach verbuddelt werden, würde auch das beste Gesetz nichts mehr ausrichten. Was meinen denn die anderen Jäger zu solchen Vorfällen?
Ich hab doch gar nicht geschrieben, dass bei uns Hunde regelmäßig erschossen werden
Es spielt auch gar keine Rolle, ob dies der Fall ist. Wenn nicht bzw. kaum von diesem Passus Gebrauch gemacht wird, dann erübrigt sich sowieso jede Diskussion, da der Passus dann keine praktische Bedeutung hat und somit ohnehin ersatzlos gestrichen werden kann. Hat er eine Bedeutung in der Praxis, so ist davon auszugehen, dass öfter von diesem Recht Gebrauch gemacht wird, dann allerdings lohnt eine Diskussion über die tatsächliche Notwendigkeit.Doch die Änderung des Gesetzes würde auch in diesem Fall Sinn machen, denn der Jäger würde immer eine Ordnungswidrigkeit begehen, wenn er einen Hund erschießt. Wie ich schon schrieb, augenblicklich bewegt sich der Jäger, wenn einen abgeschossenen Hund vergräbt, im rechtlichen Rahmen. Selbst wenn du ihn dabei "erwischen" würdest, es wäre rechtlich alles in Ordnung. Rein theoretisch kann ein Jäger jeden Hund in seinem Revier abschießen und danach verschwinden lassen. Nur in der Sekunde in der er den nicht wildernden Hund erschießen würde, wäre er tatsächlich zu überführen.
ZitatMit Sicherheit kein Reh, aber selbst mein eigener Kater hat damals mal ein Kaninchen mitgebracht, was mir sehr leid tat.
Trotzdem lief er weiter draussen rum.
Wo er teilweise am Tage war, dass weiss ich nicht.
Er wird mit Sicherheit seine Wege gehabt haben.
Er hatte Glück!!!
Mein Kater hatte leider letztes Jahr nicht so viel GlückZitatVon den Werten der Hunde mal abgesehen, ist ein Reh genauso viel Wert.
Ich hab ja nicht geschrieben, dass das Leben eines Rehs nichts wert ist. Aber mir ist das Leben meines Hundes mehr wert. Und ich behaupte, (fast)jedem Hundehalter ist das Leben seines Hundes mehr Wert als das Leben irgendeines Rehs! So ist es nun mal, wir werten das Leben, das zu bestreiten geht an der Realität einfach vorbei. Oder würdest du dein Auto gegen einen Baum setzen damit du ein Reh nicht überfährst? Auch Du stellst dein Leben über das Leben anderer!ZitatAber was soll ein Jäger machen wenn alles Reden nichts hilft und der Hund wirklich beim Wildern erwischt wird??
Das gleiche, was der Landwirt tut, das gleiche was ich tue, das gleiche was eine Mutter tut, wenn ihre Kinder angegriffen wurden ...
Er geht zum Ordnungsamt!
Wusstet ihr eigentlich, dass wildernde Hunde ebenso unter die Gefahrhundeverordnung fallen wie "aggressive"? Ja, auch einem wildernden Hund kann Leinen- und Maulkorbzwang verordnet werden!ZitatDer Ausfall des Wildtieres geht zulasten des Jägers, dem Hundehalter passiert da meistens leider nichts.
Das stimmt nicht! Der Hundehalter muss Schadensersatz leisten und unter Umständen kann man ihn sogar der Wilderei bezichtigen.
Aber schön, dass du auch zugibst, dass auch der wirtschaftliche Verlust eine Rolle spielt. Der rechtfertigt jedoch in keinster Weise den Abschuss eines Hundes, dann müsste jeder, der sein Eigentum gefährdet sieht, das Recht dazu haben, dem ist zum Glück nicht so!ZitatAber zu wildernden Rettung- oder Polizeihunden. Wenn diese nicht gekennzeichnet sind gilt für die das gleiche wie für jeden anderen Hund auch.
Und unter Kennzeichnung bzw. Einsatz kann ich mir fast nicht vorstellen das ein Hund in so einer Sitaution Wildern geht.
Das ist klar! Wie sollte der Jäger auch einen nicht gekennzeichneten Hund erkennen?
Aber auch deine zweite Feststellung beantwortet nicht meine Frage, warum sie explizit ausgeschlossen sind! Nicht wildernde Hunde dürfen eh nicht erschossen werden. Die Gefahr für das Wild, die von wildernden Polizeihunden ausgeht sollte ebenso hoch, wenn nicht sogar höher sein ...ZitatIm Wald leine ich an und gut.
Wenn es denn nur den Wald beträfe ...
Tatsache ist, außerhalb geschlossener Ortschaften, ab einem Radius von 200-500m (je nach Bundesland) ist der Abschuss eines wildernden Hundes durch den Jagdpächter erlaubt. -
Zitat
Aber warum schockiert dich das Einbuddeln? Ein Jäger ist dazu verpflichtet den toten Körper zu entsorgen
Einbuddeln oder Tierkörperbeseitigung, so sieht es aus. Eine Verpflichtung den Eigentümer ausfindig zu machen gibt es meines Wissens nicht.
Er ist dazu verpflichtet, wenn er den Halter nicht ausfinig machen kann. Da ist einbuddeln die schnellste und kostengünstigste Möglichkeit. Außerdem ist es eine gute Möglichkeit das "Corpus-Delicti" schnell verschwinden zu lassen, um so der Verpflichtung zu entgehen, den Hundehalter ausfindig zu machen. Das müßte er nämlich, aber dann müßte er ja zugeben, daß er den Hund erschossen hat und sich einige Fragen gefallen lassen.
Zitat
Das stimmt nicht! Der Hundehalter muss Schadensersatz leisten und unter Umständen kann man ihn sogar der Wilderei bezichtigen.Wofür soll denn dwer HH Schadenersatz leisten? Ein anderer Jäger hat hier mal ganz treffend geschrieben, daß das Wild solange als Eigentumslos gilt, bis es erlegt wurde. Also kann der HH dafür nicht zu Schadenersatz rangezogen werden, denn was niemanden gehört, kann niemanden ersetzt werden.
Im Wiederholungsfall, könnte es allerdings tatsächlich als "Wilderei" ausgelegt werden. -
Zitat
Allerdings ist es mir noch nie passiert, dass ein Bauer mit seinem Trecker hinter mir her fuhr, wutentbrannt ausstieg und mir drohte, er würde (in Ermangelung eines Gewehrs) mit dem Trecker über meine Hunde fahren, wenn ich sie nicht an die Leine nehme.
Nicht? Ich kenne zwei Landwirte, die Hunde absichtlich überfahren haben, weil diese ihre Tiere gehetzt haben. Der eine hat ein Bußgeld aufgedrückt bekommen und mußte Schadensersatz leisten, bei dem anderem ist nichts passiert. Es müssen also nicht immer die Jäger sein.
Die unterscheidung in Arbeitshunde und Nichtarbeitshunde wird nicht wegen ihren unterschiedlichen, materiellen Werten getan, sondern auf Grund der Wirkungsbereichregelung. Ein Schäferhund im weiten Gehüt, ein stöbernder Jagdhund oder frei suchenender Polizei üerschreitet sehr schnell die 200- 500m im Rahmen seiner Arbeitsleistung. Daher werden diese ausgenommen. Wildern sie aber tatsächlich, fällt die Regelung weg und sie können wie "normale" Hunde behandelt werden.
Was die biologische Wirkung von gewilderten Wild angeht, so wird diese genau wie anderes verendetes Wild (ob natürlich oder Unfall) in den Abschußplan reingerechnet, und zählt als erlegt, also als Dezimierung des Wildes. Nur welcher Tod wohl angenehmer ist (soweit von angenehm reden kann), darf jetzt selbst entscheiden: Der Schuß (mit 95% tödlicher wirkung, undjetzt bitte keine haarspaltereien über Fehlschüsse, der Anteil ist relativ gesehen eher gering) oder die minutenlange Hetze mit Zerfleischen bei Bewußtsein (die wenigsten Hunde töten sofort, Mangels Erfahrung)?
Und das Finden ist auch so eine Sache. Wir hatten neulichen ein Fall von Wildunfall (ist zwar was anders, aber in dem Fall waren die Folgen ähnlich). In einer der Wiesen wurde ein Reh gefunden, was sich nur mit den Vorderläufen vorwärts schleppte. es wurde von seinem Leiden erlöst, und beim Aufbrechen und Abziehen kamen dann mehrer unangenehme Tatsachen ans Licht. Es hatte ein Kitz, welches wir aber nicht fanden (ok, die Füchse werden sich gefreut haben), und Ursache war auf jeden Fall ein Autounfall, der aber nicht gemeldet wurde (sprich Fahrerflucht). Doch die Verletzung war am schockierensten: Keinerlei Knochenbrüche, dafür aber eine massive Entzündung beider Hüftgelenke (hab noch nie vorher so viel Eiter gesehen), geschätzte 5- 6 Tage alt. solange durfte das Tier sich quälen, nur weil es jemanden peinlich war, ein Rah angefahren zu haben. Und ein ähnliches Szenario ist bei wildernden Hunde eher die Regel als die Ausnahme.
Ist halt ein heikles Thema mit vielen Streitpunkten, Haarspaltereien und schwamigen Formulierungen. Und klar ist der eigene Hund einem wertvoller als ein fremdes Reh. Aber beide haben die gleiche Lebenberechtigung (auch wenn einer von beiden in Mitteleuropa als Nahrungsmittel dient).
Gruß Christian
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Zitat
Naturschutz und Tierschutz sind zwei völlig verschiedene paar Schuhe!
Das finde ich nicht. Naturschutz ist der einzig effenktive Tierschutz. Ich kann nicht Tierschutz betreiben und auf der anderen Seite deren Lebensraum entziehen. Den Zitronenfalter zu bewundern und gleichzeitig die Brennessel zu beseitigen ist ein Paradoxon. Das geht nicht.Ich kann allerdings ohne Rücksicht auf Natur und Umwelt Tierschutz betreiben. Das geht ziemlich gut.
ZitatUnd um dann zurück zu unserer Fragestellung zu kommen, welchen Stellenwert hat die Abschusserlaubnis für Hunde im Naturschutz?
Ich bin auf diesen Punkt gar nicht eingegangen. In einem funktionierenen Gleichgewicht zwischen Räuber und Beute wird die Population der Räuber durch die Beute bestimmt. Es ist nicht so, dass die Räuber die Population der Beute steueren. Lediglich Populationsspitzen werden abgefangen.
Die Population von Hunden wird nun gar nicht durch die Beute gesteuert.
Hunde die wildlebende Tieren schaden haben sehr wenig mit Natur oder natürlichen Kreisläufen zu tun.
Im übrigen: NABUZitatKeine Ahnung. Vor Jahren wurde hier in der Gemeinde wohl ein Hund erschossen, über die näheren Umstände weiß ich jedoch nichts, denn ich bin erst vor 2 Jahren hierher gezogen.
Warum schreibst Du dann solche Dinge? Es ist nicht die gleiche Basis wenn Du Vermutungen äußerst und andere hier von ihren Erfahrungen schreiben.ZitatAber warum schockiert dich das Einbuddeln?
Nein, mich schockiert die Gedankenlosigkeit im Satz.ZitatIst natürlich etwas umständlicher als nur den Abzug zu drücken und danach ein Loch zu buddeln.
Der gedankenlose Leichtsinn im Umgang mit Lebewesen, der in diesem Satz heraus bricht, schockiert mich. Mir würde es nicht einfallen auf irgendein Lebewesen einfach anzulegen nur weil ein anderer Weg zu umständlich wäre. Alleine die Vorstellung finde ich unfasslich. Den Gedanken kann ich nicht begreifen.
Abgesehen davon ist die Beseitigung von Haustieren auf diese Art nach Tierkörperbeseitigungsgesetz verboten.Viele Grüße
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Zitat
Warum schreibst Du dann solche Dinge? Es ist nicht die gleiche Basis wenn Du Vermutungen äußerst und andere hier von ihren Erfahrungen schreiben.
Wo hab ich eine Vermutung geäußert? ! -
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