Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut ..... (Teil 25)

  • ANZEIGE:
    Nach dem Hundespaziergang BURNHARD GRILL an und den Feierabend genießen🔥*
  • Frage: Spricht etwas dagegen, Hunden jeden Tag Sauerkraut zu füttern? Die Jungs lieben Sauerkraut, es hat schön wenig Kalorien… wäre es bedenklich?

    Hier bekommen die Hunde regelmäßig Kohl und Kraut, für die bessere verdauung kleinpüriert und mit Kümmel gekocht. Bei gekauftem Sauerkraut wasche ich bisschen den Essig ab, aber das gibts vllt alle paar Monate mal, da mache ich mir keine Gedanken.

  • Und jetzt kam plötzlich eine E-Mail, sie hätten irgendwelche Renovierungsarbeiten durchgeführt, für die ich nun aufkommen solle. Obwohl bezüglich des Auszugs eig alles geklärt war.

    Gab es ein Übergabeprotokoll, welches der Vermieter unterzeichnet hat?
    Selbst wenn nicht, dann hätte er innerhalb von 6 Monaten eventuelle Beanstandungen geltend machen müssen. Ich würde prophezeien, dass er vor Gericht nicht nur die Kaution, sondern auch die bisher angefallenen Zinsen erstatten muss. Er muss eine Kaution nämlich schon ab Erhalt entsprechend anlegen. Er wird sie stattdessen in seinen eigenen Finanzfluss integriert haben und nun versuchen, um die Rückzahlung herum zu kommen. Nicht selten.

    Also wenn du die Nerven dafür hast: Das solltest du im Rechtsstreit leicht gewinnen können

  • Gersi

    Über die Jahre hab ich viel ausprobiert und verwendet, aber die reine Hautpflege ist oft nicht sooo ausschlaggebend um Schübe zu vereiden. Aber unterstützend kann ich Urea und Salz auch empfehlen. Aktuell habe ich die Pflegecremes von Salthouse - Totes Meer.

  • Den Gegenstandswert kenne ich noch nicht. Ich bin 2024 ausgezogen, und da ich langsam meine Kaution zurückhaben möchte, habe ich mich vor einer Weile wieder mal bei denen gemeldet. Und jetzt kam plötzlich eine E-Mail, sie hätten irgendwelche Renovierungsarbeiten durchgeführt, für die ich nun aufkommen solle. Obwohl bezüglich des Auszugs eig alles geklärt war.

    Dann ist der Gegenstandswert die Höhe der Kaution + die (angeblichen) Renovierungsarbeiten. Wenn wir von einem GW im Bereich von ca. 5.000,00 € ausgehen, wären die reinen RA-Kosten für außergerichtlich + I. Instanz so im Bereich zwischen 1.000 bis 2.000 € (grob überschlagen!). Wenn du obsiegst, muss eh die GS alles zahlen - aber erstmal musst du halt in Vorkasse gehen.

    Je nach finanzieller Situation kannst du dir auch beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen bzw. Prozesskostenhilfe beantragen - dann hast du nur eine kleine Zuzahlung (ich meine, irgendwas zwischen 15 und 30 € - find den Betrag grad auf die Schnelle aber nicht).

    Selbst wenn nicht, dann hätte er innerhalb von 6 Monaten eventuelle Beanstandungen geltend machen müssen.

    Darauf kann man sich leider nicht mehr komplett verlassen. Da hat vor einiger Zeit der BGH mal ganz anders entschieden :( :

  • Darauf kann man sich leider nicht mehr komplett verlassen. Da hat vor einiger Zeit der BGH mal ganz anders entschieden :( :

    Oh, das Urteil kannte ich noch nicht. Danke dafür!
    Allerdings ist dennoch nach wie vor der Vermieter dann in der Beweislast, was ohne Übergabeprotokoll (mit wäre die Sachlage ja recht eindeutig) nach fast 2 Jahren schwierig werden dürfte, oder?
    Edit: Weil wenn ich das Urteil richtig gelesen habe, war der Schaden an der Mietsache in dem Fall unstrittig und es ging rein um die Verjährung der Geltendmachung nach 6 Monaten. Hier hat der BGH richtiggestellt, dass eine Verrechnung mit der Kaution auch nach der 6-Monatsfrist noch rechtens ist, aber auch nur, weil der Schaden bereits beiden Parteien bekannt und unstrittig war :denker:

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!