Nach dem Hundespaziergang BURNHARD GRILL an und den Feierabend genießen🔥*
Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut ..... (Teil 25)
-
-
10% Urea - das kann man auch langfristig nehmen?
-
10. April 2026 um 13:10
- Vor einem Moment
- Anzeige
Übrigens.... es ist wirklich wichtig, auch an das passende Hundefutter zu denken.
Ich habe für unseren Buddy unglaublich lange nach einer Sorte gesucht, die wirklich zu ihm passt. Immer wieder habe ich etwas Neues ausprobiert und war nie ganz zufrieden. Durch Zufall bin ich hier im Forum auf den kostenlosen Futtercheck gestoßen. Dort konnte ich sehen, welches Futter andere Hundehalter mit derselben Rasse bevorzugen und gute Erfahrungen gemacht haben.
Und was soll ich sagen, Buddy liebt sein neues Futter. Die ganze Suche hat sich absolut gelohnt.
Falls ihr ihn noch nicht getestet habt, hier geht’s direkt zum Futtercheck! Das dauert weniger als eine Minute.
Und am Ende könnt ihr euch sogar kostenlose Futterproben von bis zu 20 verschiedenen Herstellern sichern.
👉 Hier nochmal der Link zum Futtercheck!
LG Steffi mit Buddy
-
-
Frage: Spricht etwas dagegen, Hunden jeden Tag Sauerkraut zu füttern? Die Jungs lieben Sauerkraut, es hat schön wenig Kalorien… wäre es bedenklich?
Hier bekommen die Hunde regelmäßig Kohl und Kraut, für die bessere verdauung kleinpüriert und mit Kümmel gekocht. Bei gekauftem Sauerkraut wasche ich bisschen den Essig ab, aber das gibts vllt alle paar Monate mal, da mache ich mir keine Gedanken.
-
10% Urea - das kann man auch langfristig nehmen?
Ja klar.
Egal ob Urea oder Totes Meer, die Produkte sind alle zur langfristigen Anwendung gedacht.
-
Und jetzt kam plötzlich eine E-Mail, sie hätten irgendwelche Renovierungsarbeiten durchgeführt, für die ich nun aufkommen solle. Obwohl bezüglich des Auszugs eig alles geklärt war.
Gab es ein Übergabeprotokoll, welches der Vermieter unterzeichnet hat?
Selbst wenn nicht, dann hätte er innerhalb von 6 Monaten eventuelle Beanstandungen geltend machen müssen. Ich würde prophezeien, dass er vor Gericht nicht nur die Kaution, sondern auch die bisher angefallenen Zinsen erstatten muss. Er muss eine Kaution nämlich schon ab Erhalt entsprechend anlegen. Er wird sie stattdessen in seinen eigenen Finanzfluss integriert haben und nun versuchen, um die Rückzahlung herum zu kommen. Nicht selten.
Also wenn du die Nerven dafür hast: Das solltest du im Rechtsstreit leicht gewinnen können -
Über die Jahre hab ich viel ausprobiert und verwendet, aber die reine Hautpflege ist oft nicht sooo ausschlaggebend um Schübe zu vereiden. Aber unterstützend kann ich Urea und Salz auch empfehlen. Aktuell habe ich die Pflegecremes von Salthouse - Totes Meer.
- Vor einem Moment
- Anzeige
Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
-
10% Urea - das kann man auch langfristig nehmen?
Ich benutz es täglich am Körper zum eincremen.
-
10% Urea - das kann man auch langfristig nehmen?
Als Pflege für die Haut ist es gut.
Bei mir hat es allerdings keinen Einfluss auf Schübe. -
Hast du mal versucht, das Board fettlösend zu reinigen?
Das hab ich tatsächlich noch nicht, danke
-
Den Gegenstandswert kenne ich noch nicht. Ich bin 2024 ausgezogen, und da ich langsam meine Kaution zurückhaben möchte, habe ich mich vor einer Weile wieder mal bei denen gemeldet. Und jetzt kam plötzlich eine E-Mail, sie hätten irgendwelche Renovierungsarbeiten durchgeführt, für die ich nun aufkommen solle. Obwohl bezüglich des Auszugs eig alles geklärt war.
Dann ist der Gegenstandswert die Höhe der Kaution + die (angeblichen) Renovierungsarbeiten. Wenn wir von einem GW im Bereich von ca. 5.000,00 € ausgehen, wären die reinen RA-Kosten für außergerichtlich + I. Instanz so im Bereich zwischen 1.000 bis 2.000 € (grob überschlagen!). Wenn du obsiegst, muss eh die GS alles zahlen - aber erstmal musst du halt in Vorkasse gehen.
Je nach finanzieller Situation kannst du dir auch beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen bzw. Prozesskostenhilfe beantragen - dann hast du nur eine kleine Zuzahlung (ich meine, irgendwas zwischen 15 und 30 € - find den Betrag grad auf die Schnelle aber nicht).
Selbst wenn nicht, dann hätte er innerhalb von 6 Monaten eventuelle Beanstandungen geltend machen müssen.
Darauf kann man sich leider nicht mehr komplett verlassen. Da hat vor einiger Zeit der BGH mal ganz anders entschieden

-
Darauf kann man sich leider nicht mehr komplett verlassen. Da hat vor einiger Zeit der BGH mal ganz anders entschieden

Oh, das Urteil kannte ich noch nicht. Danke dafür!
Allerdings ist dennoch nach wie vor der Vermieter dann in der Beweislast, was ohne Übergabeprotokoll (mit wäre die Sachlage ja recht eindeutig) nach fast 2 Jahren schwierig werden dürfte, oder?
Edit: Weil wenn ich das Urteil richtig gelesen habe, war der Schaden an der Mietsache in dem Fall unstrittig und es ging rein um die Verjährung der Geltendmachung nach 6 Monaten. Hier hat der BGH richtiggestellt, dass eine Verrechnung mit der Kaution auch nach der 6-Monatsfrist noch rechtens ist, aber auch nur, weil der Schaden bereits beiden Parteien bekannt und unstrittig war
- Vor einem Moment
- Neu
-
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!