Hundeabgabe gestaltet sich schwierig.
- Angilucky2201
- Geschlossen
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Ok ich habe nochmal geguckt also in Vertrag steht :
Mit der Unterzeichnung verpflichtet der neue Besitzer
Das Tier nicht weiterzugeben oder der dauernde Obhut einer anderen Person zu überlassen, ohne schriftlich die Genehmigung des Vermittlers einzuholen.
Falls das Tier aus irgendeinem Grund nicht mehr gehalten werden kann so ist der Vermittler davon in Kenntnis zu setzen.
Eine Rücknahme kann in diesen Fall nicht geleistet werden, wir werden aber bei einer Weitervermittlung unterstützend mitwirken.
Na ja, sie hatten Gordon 2 Wochen auf ihrer Homepage, mehr ist da nicht passiert, aber gut so wie es scheint, muss meine Schwester dann wirklich schauen, dass sie einen Platz findet.
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Ok ich habe nochmal geguckt also in Vertrag steht :
Mit der Unterzeichnung verpflichtet der neue Besitzer
Das Tier nicht weiterzugeben oder der dauernde Obhut einer anderen Person zu überlassen, ohne schriftlich die Genehmigung des Vermittlers einzuholen.
Falls das Tier aus irgendeinem Grund nicht mehr gehalten werden kann so ist der Vermittler davon in Kenntnis zu setzen.
Eine Rücknahme kann in diesen Fall nicht geleistet werden, wir werden aber bei einer Weitervermittlung unterstützend mitwirken.
Na ja, sie hatten Gordon 2 Wochen auf ihrer Homepage, mehr ist da nicht passiert, aber gut so wie es scheint, muss meine Schwester dann wirklich schauen, dass sie einen Platz findet.
Mit dem Zitat ist allerdings immernoch nicht geklärt, ob das Eigentum an deine Schwester gegangen, oder bei der Orga verblieben ist.
Ist die Orga weiterhin Eigentümer, dann ist das ganze ein atypischer Verwahrungsvertrag und dann muss die Orga, wenn deine Schwester den Verwahrungsvertrag kündigt, für die weitere Unterbringung sorgen. Egal was im Vertrag steht.
Ist das Eigentum an deine Schwester übergegangen, dann ist deine Schwester auch in der Verantwortung und die Orga hat mit dem Hund, rechtlich gesehen, tatsächlich nichts mehr am Hut. Das bedeutet im übrigen auch, dass man nicht die Erlaubnis zur Weiterveräußerung einholen muss.
Deine Schwester sollte sich wirklich einen Anwalt, der auf Tierrecht spezialisiert ist, in Anspruch nehmen und den Vertrag prüfen.
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Ich gebe zu, ich bin ein neugieriger Stalker. Überarbeite doch nochmal die Anzeige gemeinsam mit ihr.
Die widerspricht sich schon in den ersten Sätzen. Wird abgegeben, weil er sich mit dem Ersthund nicht versteht und soll aber sehr verträglich sein...
Viel Herzschmerz, dafür wenig Infos zum Hund...
Rechtschreibung...
Und wirklich nettes Foto für das erste Bild. Auch wenn ihr niemanden sucht, der auf niedlich anspringt, es ist nunmal menschlich.
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Das ist doch, so wie ich es gelesen habe, auch nicht wirklich die Wahrheit. Oder versteht er sich jetzt auch nicht mehr mit der Hündin?
Lg
Sacco -
Das ist doch, so wie ich es gelesen habe, auch nicht wirklich die Wahrheit. Oder versteht er sich jetzt auch nicht mehr mit der Hündin?
Lg
SaccoEr versteht sich schon mit ihr, aber leider hat er Laika vor paar Tagen gebissen, weil sie ein Leckerchen gefunden hat, warum meine Schwester jetzt noch mehr Angst hat. Laika hatte 2 kleine Wunden am Ohr und Hals und leider hat Laika seitdem Angst vor Gordon.
Warum es leider zwischen den beiden schwierig geworden ist :/.
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Ach so, das ist jetzt neu dazu gekommen.
Lg
Sacco -
Ok ich habe nochmal geguckt also in Vertrag steht :
Mit der Unterzeichnung verpflichtet der neue Besitzer
Das Tier nicht weiterzugeben oder der dauernde Obhut einer anderen Person zu überlassen, ohne schriftlich die Genehmigung des Vermittlers einzuholen.
Falls das Tier aus irgendeinem Grund nicht mehr gehalten werden kann so ist der Vermittler davon in Kenntnis zu setzen.
Eine Rücknahme kann in diesen Fall nicht geleistet werden, wir werden aber bei einer Weitervermittlung unterstützend mitwirken.
Na ja, sie hatten Gordon 2 Wochen auf ihrer Homepage, mehr ist da nicht passiert, aber gut so wie es scheint, muss meine Schwester dann wirklich schauen, dass sie einen Platz findet.
Mit dem Zitat ist allerdings immernoch nicht geklärt, ob das Eigentum an deine Schwester gegangen, oder bei der Orga verblieben ist.
Ist die Orga weiterhin Eigentümer, dann ist das ganze ein atypischer Verwahrungsvertrag und dann muss die Orga, wenn deine Schwester den Verwahrungsvertrag kündigt, für die weitere Unterbringung sorgen. Egal was im Vertrag steht.
Ist das Eigentum an deine Schwester übergegangen, dann ist deine Schwester auch in der Verantwortung und die Orga hat mit dem Hund, rechtlich gesehen, tatsächlich nichts mehr am Hut. Das bedeutet im übrigen auch, dass man nicht die Erlaubnis zur Weiterveräußerung einholen muss.
Deine Schwester sollte sich wirklich einen Anwalt, der auf Tierrecht spezialisiert ist, in Anspruch nehmen und den Vertrag prüfen.
Ich schaue nochmal nach gleich meine Schwester ist als Adoptante eingetragen aber mal gucken ob da noch was anderes steht.
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Ach so, das ist jetzt neu dazu gekommen.
Lg
SaccoJa genau :((
Vorher war erst nichts passiert zwischen den beiden, aber jetzt leider.
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Das ist doch, so wie ich es gelesen habe, auch nicht wirklich die Wahrheit. Oder versteht er sich jetzt auch nicht mehr mit der Hündin?
Lg
SaccoEr versteht sich schon mit ihr, aber leider hat er Laika vor paar Tagen gebissen, weil sie ein Leckerchen gefunden hat, warum meine Schwester jetzt noch mehr Angst hat. Laika hatte 2 kleine Wunden am Ohr und Hals und leider hat Laika seitdem Angst vor Gordon.
Warum es leider zwischen den beiden schwierig geworden ist :/.
Also eigentlich trotzdem immer noch das gleiche Problem was sich jetzt eben von Menschen auch noch auf Hunde ausgeweitet hat.
Für mich absolut zentrales Thema seine Futteraggression, wenn es um ehrlich vermitteln geht. Bisher geht das in der Textwand fast unter.
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Ich kenne den Text nicht, ich würde die Futteraggression und die damit einhergehenden Probleme in den Vordergrund stellen und drumherum den Rest.
Lg
Sacco -
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