Alles anzeigenDie Meldung gibt es seit mindestens 10 Jahren ein bis zwei mal pro Jahr. Mit wechselnden Ortsnamen. Bisher ist es noch nie umgestzt worden.
Mich wundert aber, wie hartnäckig das berichtet wird.
Das Gesetz gibts in Südtirol tatsächlich, es ist das Dekret des Landesgauotmanns vom 04.10.2021, Nr. 33, Äberung der Durchführungsverordnung im Bereich Schutz der Tierwelt.
Für neu zu registrierende Hunde galt die Verpflichtung zur Bestimmung des fenetischen Profiks bereits ab 01/22, für schon registrierte Hunde gabs eine Übergangsfrist zur Ergänzung der Informationen bis Ende 12/23. Deshalb kochts aktuell hoch.
Ah, danke, das ging aus dem kurzen Abschnitt, den der Facebook-Link im ersten Beitrag mir anzeigt nicht hervor.